eine Auslandsversicherung abschließen ? Versuche seit geraumer zeit für einen verwandten eine versicherung zu finden der an krebs leidet… leider will ihn niemand versichern… was kann man tun ?
Dazu muss man mehr wissen. Soll das eine Versicherung für eine Auslandsreise sein ? Die kann man überall abschließen. Niemand fragt nach dem Gesundheitszustnd. Natürlich erhält man keine Leistungen für Behandlungen, deren Notwendigkeit vorher feststand.
Wie ist die Person denn sonst versichert ?
Gruss
Barmer
eine Auslandsversicherung abschließen ? Versuche seit geraumer
zeit für einen verwandten eine versicherung zu finden der an
krebs leidet… leider will ihn niemand versichern… was kann
man tun ?
Hallo,
ich denke, das wird schwierig. Im Schadensfall wird mit Sicherheit nachgefragt werden nach Vorerkrankungen. Diese Leistung wird dann herausgenommen. Wenn er jedoch eine Krankkeit erleiden sollte, welches nichts mit Krebs zu tun hat (Fussbruch, Unfall, Herzinfarkt…) dann sollte dies m.E. übernommen werden. Aber alles was mit der bestehenden Diagnose zu tun hat ist ausgenommen. Bietet nicht auch ein grosser deutscher Automobilclub mit Engeln im Einsatz eine solche Versicherung an?
Hallo,
wenn die betreffende Person bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist und diese einen eigenen Auslandstarif anbietet, kann die Krankenkasse nichts gegen Kundenwunsch einwenden und muss annehmen. Gilt allerdings nur für bis max. 6 Wochen Auslandsurlaub.
Viele Grüße
eine Auslandsversicherung abschließen ? Versuche seit geraumer
zeit für einen verwandten eine versicherung zu finden der an
krebs leidet… leider will ihn niemand versichern… was kann
man tun ?
Hallo, ich muss die Antwort von sofaexperte noch etwas ergänzen. Bei praktisch allen versicherungen, zumindest denen, die finanztest gut nennt und das sind viele, ist sogar eine unvorhergesehene Verschlechterung einer Vorerkrankung mitversichert. Nur bereits geplante oder feststehende Behandlungen sind ausgeschlossen.
Gruss
:
eine Auslandsversicherung abschließen ? Versuche seit geraumer
zeit für einen verwandten eine versicherung zu finden der an
krebs leidet… leider will ihn niemand versichern… was kann
man tun ?
Hallo,
das ist sehr schwierig.
Ich würde bei der Verbraucherzentrale vor Ort fragen oder im Internet bei www.test.de nachsehen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es
§ 18 Absatz 3 SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__18.html
Danach werden aber nur die dt.(!!!) Vertragssätze erstattet. Gibt es evtl. einen Beihilfeanspruch durch den Arbeitgeber, der den Rest abdecken könnte? Sonst wäre mir eine Auslandsreise finanziell zu riskant.
In den EU-Staaten gibt es u.U. besondere Regelungen.
In welches Land soll es denn gehen?
Manchmal kann auch dieser Link helfen:
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/
Gruß
RHW
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krebs leidet… leider will ihn niemand versichern… was kann
man tun ?
Wer versichert denn ein brennendes Haus?
Das Risiko ist doch bei einem einmaleitrag nicht kaslkulierbar,–oder?
Mann, was glabt Ihr denn alle wie schlau und clever Ihr seid???
Nichts garnichts, wer will schon ein Haus gegen Brand versichern, das schon fast abgebrannt ist.
Sie hätten sich zeitlebens darum kümmern sollen! Soll jetzt die gesunde Versichertengemeinschaft dafür zahlen, dass sie als Kranker und mit 61 Jahren noch schnell versichert sein kann? Das ist nun überhaupt nicht einzusehen!
Nun büßen, und zwar zu Recht, dass sie zeitlebens alles besser wußten!
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krebs leidet… leider will ihn niemand versichern… was kann
man tun ?
Hallo,
sowas geht leider nur mit einem Ausschluss aller möglicherweise mit dem Krebs zusammenhängenden Krankheiten. Am Ende ist dann fast alles ausgeschlossen.
Am Besten versteht man es folgendermaßen: Mein Haus brennt, hätten Sie eine Brandschutzversicherung für mich? Antwort: Ja, aber nur, wenn wir Brand dabei ausschließen…
Vielleicht gibt es ja andere Möglichkeiten, dafür würde ich gerne genau wissen, worum es geht. Wo lebt Ihr Verwandter, welche Art Krebs ist es, welchen Zweck soll die „Auslandsversicherung“ erfüllen (ständiger oder kurzfristiger Aufenthalt, oder gar Arbeit im Ausland), WO im Ausland (EU, EWR, ausserhalb EU?) Welche Versicherungen bestehen derzeit (gesetzlich? privat? Zusatzversicherungen?). Welche Arbeit wird von Ihrem Bekannten ausgeführt, bzw. woher kommt das Geld?
Für Ihre Fragen stehe ich gern zur Verfügung
Beste Grüße
Dominique Plich
eine Auslandsversicherung abschließen ? Versuche seit geraumer
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krebs leidet… leider will ihn niemand versichern… was kann
man tun ?
Eine Auslandsreiseversicherung dürfe im Regelfall problemlos sein, jedoch darf diese nicht zum Zweck der Behandlung im Ausland abgeschlossen werden. Aufgrund der wenigen Angaben ist mir unklar, welche Zielsetzung verfolgt werden soll bzw. wie die jetzige Absicherung ist (gesetzlich? Privat? Ohne ?)
Für eine konkrete Beantwortung sollten Sie sich mit allen relevanten Informationen an einen Makler in Ihrer Nähe wenden.
Hallo,
was mich wundert ist, dass anscheinend bisher keine Krankenversicherung bestanden hat.
In der Versicherungswirtschaft gibt es das Sprichwort: „Eine brennende Scheune wird nicht versichert.“ D.h. wenn der Schaden da ist, kann man dafür keine Versicherung mehr abschließen.
Wenn Ihr Verwandter sich in den ganzen letzten Jahren das Geld für eine Krankenversicherung „gespart“ hat, wird er jetzt keine Versicherung mehr bekommen.
Alternative: Er kommt zurück nach Deutschland und geht hier wieder in die gesetzliche Krankenversicherung, die ihn nehmen muss.
Oder er geht nach England, wo jeder behandelt wird.
Oder, wenn er über 65 ist, kann er auch nach Amerika, weil dort Rentner auch nichts für die Behandlung zahlen müssen (soweit ich weiß - keine Garantie!)
Ansonsten sieht es meines Wissens schlecht aus mit der Krankenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
J. Schnitzler
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man tun ?
Hallo,
wenn es um eine normale Auslandsreise-KV geht (für die üblichen Urlaubsreisen), werden normalerweise keine Gesundheitsfragen gestellt. Eine Annahme ist daher bei fast allen Anbietern möglich. Der Versicherte muss aber wissen, dass er bei einer akuten Krankheit, die vor Reiseantritt bestand, keinen Versicherungsschutz hat. Dann sollte er lieber zu Hause bleiben. Geht der Versicherte trotzdem auf Auslandsreise, besteht also ein Risiko, dass er auf den Kosten der Krankheit sitzen bleibt. Unfälle oder andere Krankheiten (sofern sie nicht auf die vorhandene Krankheit zurückzuführen sind) sind aber versichert.
Reden wir hier über eine langfristige Auslandsreise, so gibt es tatsächlich Gesundheitsfragen und eine Annahme wird fast unmöglich sein.
Weitere Fragen? Einfach noch mal posten!
mfg
Frank
Ich weiss auch keinen Versicherer zu nennen. Denn alle haben in den Bedingungen stehen, dass Krankheiten, von denen auszugehen ist, dass sie auch im Ausland behandlungsbedürftig sind / sein können, sind stets ausgeschlossen…
VG Jens
Hallo,
soweit ich weiß, kann eine Auslandsreisekrankenversicherung bis 45 Tage ohne fragen zur Gesundheit abgeschlossen werden. z. B. beim ADAC
Gruß H.
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man tun ?
DAS WEISS ICH LEIDER AUCH NICHT. MfG Egon
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krebs leidet… leider will ihn niemand versichern… was kann
man tun ?
Hallo realfragezeichen,
wohin soll denn die reise gehen ?
wo ist die 61-jährige krankenversichert ?
mal vorausgesetzt, sie ist bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann kann Sie sich dort melden und den Nachweis mitbringen, dass eine private Zusatzversicherung für Auslandsaufenthalte wegen der Vorerkrankung Krebs nicht abgeschlossen werden kann.
Die gestzliche Krankenkasse muss dann „in den sauren Apfel beissen“ und mögliche Kosten auch im Ausland übernehmen.
Gestziche Grundlage ist der §18 im Sozialgestzbuch V.
Dort steht :
„Ist während eines vorübergehenden Aufenthalts außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine Behandlung unverzüglich erforderlich, die auch im Inland möglich wäre, hat die Krankenkasse die Kosten der erforderlichen Behandlung insoweit zu übernehmen, als Versicherte sich hierfür wegen einer Vorerkrankung oder ihres Lebensalters nachweislich nicht versichern können und die Krankenkasse dies vor Beginn des Auslandsaufenthalts festgestellt hat. Die Kosten dürfen nur bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären, und nur für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr übernommen werden. Eine Kostenübernahme ist nicht zulässig, wenn Versicherte sich zur Behandlung ins Ausland begeben.“
Ich wünsche eine gute Reise und hoffentlich eine gesunde Wiederkehr.
Mit freundlichen Grüßen
sigi-der-schwabe
Hallo,
meines Wissens gewähren die gesetzlichen Krankenversicherungen auch auslandsversicherungsschutz, allerdings begrenzt auf die Kosten, die in Deutschland in den Leistungskatalog fallen. Da ich annehme, dass der Betreffende in Der GKV versichert ist, bitte bei der Krankenkasse nachfragen.
Hoddel
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krebs leidet… leider will ihn niemand versichern… was kann
man tun ?
Hallo,
was meinst du für eine Auslandsversicherung? Eine Reiseversicherung?? Diese ist nämlich ohne Gesundheitsprüfung abschließbar…
Sollte es eine andere Versicherung sein, kann ich dir leider nicht helfen, da ich bei einer Deutschen gesetzlichen Krankenversicherung arbeite. Man kann also nur noch eine private Krankenkasse fragen.
Alles, alles Gute.