wenn ein pärchen wegen schwangerschaft zusammenzieht, kann es dann irgendwo hilfe für die kaution bzw. auch die courtage erhalten? wenn ja, wo beantragen die beiden das am besten und welche voraussetzungen gelten für diese hilfe?
vielen dank im voraus…benny
SGB - Sozialgesetzbuch -
befragen, das zuständige Amt nennt sich Sozialamt/wohnungsamt
Hallo,
vielleicht wäre ja ein „Kautionsschutzbrief“ etwas für das Paar.
Zu konkreten Angeboten am besten googeln, statt einer einmaligen Kaution muss monatlich ein „Kleingeldbetrag“ gezahlt werden.
Schöne Grüße
Uli