Hallo,
einige Passagen der AGBs eines großen (des größten???) Internetanbieters sind, nach meiner Meinung, nicht mit dem deutschen Recht vereinbar. Wo könnte man sowas; annonym, da ich selber von denen Kunde bin; melden?
Konkret geht es darum, das ein Anbieter in den AGBs vorschreibt nur die Hardware eines anderen Herstellers verwenden zu dürfen.
Ich halte es für sehr fragwürdig ob dieses rechtlich zulässig ist.
Das für andere Hardware kein Support, usw. möglich ist, ist für mich ja okay, aber ein generelles Verbot?
Konkret geht es darum, das ein Anbieter in den AGBs
vorschreibt nur die Hardware eines anderen Herstellers
verwenden zu dürfen.
Ich halte es für sehr fragwürdig ob dieses rechtlich zulässig
ist.
Das für andere Hardware kein Support, usw. möglich ist, ist
für mich ja okay, aber ein generelles Verbot?
ist doch eigentlich logisch: die Anlage des Anwenders ist Teil des Gesamtnetzes und kann damit auch nachteilige Auswirkungen auf selbiges haben. Aus diesem Grund will man nur Hardware eines bestimmten Herstellers am Netz haben, die man getestet hat.
Das gleiche Spielchen gilt doch z.B. auch für das Stomnetz, weswegen an den Leitungen nur definierte Fachleute arbeiten dürfen, um das Gesamtnetz (und natürlich auch die Gesundheit des Anschlußnehmers) nicht zu gefährden (vgl. § 13 Niederspannungsanschlußverordnung).
Konkret geht es darum, das ein Anbieter in den AGBs
vorschreibt nur die Hardware eines anderen Herstellers
verwenden zu dürfen.
Ich halte es für sehr fragwürdig ob dieses rechtlich zulässig
ist.
Das für andere Hardware kein Support, usw. möglich ist, ist
für mich ja okay, aber ein generelles Verbot?
ist doch eigentlich logisch: die Anlage des Anwenders ist Teil
des Gesamtnetzes und kann damit auch nachteilige Auswirkungen
auf selbiges haben. Aus diesem Grund will man nur Hardware
eines bestimmten Herstellers am Netz haben, die man getestet
hat.
Naja, nur es gibt ja durchaus für den Internetzugang bestimmte Standards, sowohl auf der Anbieter- und auch der Hardware- seite.
Und wenn ich jetzt ein Gerät, welches ebenfalls diesem Standard entspricht aber eben nicht ein Vertragspartner des Internetanbieters ist, verwende, darf ich das nicht?
Das gleiche Spielchen gilt doch z.B. auch für das Stomnetz,
weswegen an den Leitungen nur definierte Fachleute arbeiten
dürfen, um das Gesamtnetz (und natürlich auch die Gesundheit
des Anschlußnehmers) nicht zu gefährden (vgl. § 13
Niederspannungsanschlußverordnung).
Als „Fachleute“ würde ich in diesem Zusammenhang vielleicht die Leute von der T-Com betrachten die die Leitungen verlegen, die Anschlussdosen setzen, usw. Aber wenn RWE mir jetzt vorschreiben würde nur Glübirnen von Phillips verwenden zu dürfen, würde ich das genauso merkwürdig finden.
Hallo,
wie wäre es denn, wenn Du mal den entscheidenden Satz hier zitierst, damit man mal lesen kann, um was genau es denn geht?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
wie wäre es denn, wenn Du mal den entscheidenden Satz hier
zitierst, damit man mal lesen kann, um was genau es denn geht?
Gruß
loderunner (ianal)
2.19. DSL-Modem
Alle 1&1 Surf & Phone Kunden können als Zugangseinrichtung ein DSL-Modem bestellen. Am 1&1 Surf & Phone Anschluss darf nur durch 1&1 freigegebene Hardware incl. der aktuellsten Firmware verwendet werden. Neukunden bietet 1&1 stets attraktive Bezugspreise der benötigen Hardware.
Allerdings sehe ich nicht, dass eine solche Klausel überraschend wäre oder den Verbraucher hier nach Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, wenn gleichzeitig für Neukunden subventionierte Hardware angeboten wird.
Hallo,
da sich der genannte Anbieter zu 97% Verfügbarkeit verpflichtet, muss er auch das Recht haben, Hardware vorzuschreiben, die diese Verfügbarkeit auch auf Kundenseite ermöglicht. Wie solte es sonst zu regeln sein, wenn ein Kunde ein veraltetes oder ungeeignetes Modem verwendet und sich dann auf Nichterfüllen der Verfügbarkeit oder mangelhafte Hilfe der Hotline berufen und aus dem Vertrag raus will?
Aber: ianal.
Gruß
loderunner
Wie solte es sonst zu regeln sein, wenn ein Kunde
ein veraltetes oder ungeeignetes Modem verwendet und sich dann
auf Nichterfüllen der Verfügbarkeit oder mangelhafte Hilfe der
Hotline berufen und aus dem Vertrag raus will?
wäre es alternativ nicht möglich, so zu formulieren, dass bei Einsatz nicht freigegebener Hardware die vertraglich garantierte Verfügbarkeit nicht gewährleistet ist. Oder halt was in der Art juristisch wasserdicht formuliert.
Dann wäre es weniger restriktiv, aber mit einem Haftungsausschluss für best. Fälle. Eleganter fände ich es jedenfalls.
wäre es alternativ nicht möglich, so zu formulieren, dass bei
Einsatz nicht freigegebener Hardware die vertraglich
garantierte Verfügbarkeit nicht gewährleistet ist. Oder halt
was in der Art juristisch wasserdicht formuliert.
bei DSL-Anschlüssen werden auch die Endgeräte Teil des Netzwerks und können damit auch Auswirkungen auf das Netzwerk haben. Aus diesem Grunde muß der Anbieter aus eigenem Interesse aber auch im Interesse der anderen Kunden dafür sorgen, daß der Kunde nicht irgendwelchen Schrott anschließt, der Auswirkungen auf das gesamte Netz haben kann. Letzten Endes macht bspw. der Staat mit der Hauptuntersuchung (vulgo:TÜV) nichts anderes.
2.19. DSL-Modem
Alle 1&1 Surf & Phone Kunden können als Zugangseinrichtung ein
DSL-Modem bestellen. Am 1&1 Surf & Phone Anschluss darf nur
durch 1&1 freigegebene Hardware incl. der aktuellsten Firmware
verwendet werden. Neukunden bietet 1&1 stets attraktive
Bezugspreise der benötigen Hardware.
Von 1und1 ist aber nur Hardware der Firma AVM „freigegeben“.
Steht zwar nicht in der AGB, aber unter der Allgemeinen Hilfe findet man:
„Kann ich auch ein DSL-Modem (Router) nutzen das nicht von 1&1 bzw. AVM stammt?
Nein, an einem 1&1 Komplettanschluss darf nur durch 1&1 freigegebene Hardware incl. der aktuellsten Firmware verwendet werden. Andernfalls kann keine Garantie für die Funktionalität übernommen und kein Unterstützung bei der Problemlösung geleistet werden.“
Wie gesagt, wenn genau DAS in der AGB stehen würde, mit der Funktionalität und so, okay das ist mir klar. Nur dieses „Dürfen“ stört mich ziemlich.
Peter
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