Guten Tag,
ich benötige Hilfe, und zwar muss ich fürs Studium eine beglaubigte Kopie meines Aufenhaltserlaubnis machen und dies an die Humboldt senden.
Meine Problem ist, dass ich eine chinesische Pass habe.
Hab es schon bei der Bürgeramt und Notaren versucht, diese beglaubigen aber nur deutsche Pässe.
Direkt bei der Humboldt Unis das Original vorzeigen ist es auch nicht möglich.
Brauche unbedingt Tipps wo ich das dann noch machen kann.
Danke schon mal in Voraus
mfg Higgs
Hallo Higgs,
nimm bitte Kontakt mit der Botschaft Deines Heimatlandes in Deutschland auf. Dort sollte man Dir helfen können. Außerdem gibt es an jeder Universität in Deutschland ein Büro des DAAD = Deutscher Akademischer Austauschdienst. Dort sollte man Deine Fragen beantworten können.
viele grüße
Geli
Hallo Higgs,
wende Dich an das nächstgelegene katholische oder evangelische Pfarramt. Kirchen dürfen Beglaubigungen anfertigen, und meist ist das erheblich preisgünstiger als bei den anderen Institutionen.
Viel G
Hallo,
wende Dich an das nächstgelegene katholische oder evangelische
Pfarramt. Kirchen dürfen Beglaubigungen anfertigen, und meist
ist das erheblich preisgünstiger als bei den anderen
Institutionen.
Notare dürfen das auch - dort wurde der UP schon abgelehnt.
Das Problem ist wohl das, das jemand, der chinesische Schriftzeichen nicht lesen kann, keine chinesischen Schriftstücke beglaubigen kann, weil er nicht sicher sein kann, dass er da nicht irgendwas übersieht.
Daher ist der Tipp mit der Botschaft oder dem DAAD besser.
Gruß
Elke
Hallo!
Du musst aber aufpassen, wonach du fragst. Es soll ja nicht der Pass beglaubigt werden, sondern die Übereinstimmung der Passkopie mit dem Original. Das sind verschiedene Dinge. Wenn du direkt vor der Person, die beglaubigt, die Kopie anfertigst, könnte das auch gehen, wenn sie die Schriftzeichen nicht lesen kann.
Sonst wären offizielle Dolmetscher eine Anlaufstelle.
Gruß
Tom
Hallo,
so richtig verstehe ich die Begründung der Ablehnung nicht. Du willst doch nicht den Pass, sondern einen Aufenthaltstitel beglaubigen lassen. Bist du sicher, dass die Notare oder wer auch immer tatsächlich wussten, dass nicht der Pass, sondern nur die AE beglaubigt werden sollte? Das dürfte eigentlich kein Problem sein, solange keine Zweifel an der Echtheit der AE bestehen. Aber wie wäre es, wenn du mal zur Ausländerbehörde gingest und dort nachfragst, ob sie dir die Kopie beglaubigen.
Gruss
Iru