Die kleine Firma in Norddeutschland wurde von einer Holding AG übernommen die ihren in Sitz Süddeutschland hat.
In der kleinen Firma liegt so einiges im Argen und es wäre notwendig mit einem Betriebsrat darüber zu sprechen.
In der kleinen Firma gibt es keinen.
Fragen kann man in der Firma keinen der nicht an dem " im Argen liegen" beteiligt wäre.
Kann man irgendwie herausfinden ob es in der Holding AG einen Betriebsrat gibt ? Versucht wurde es schon über Verdi aber ohne Ergebnis. Gibt es eine Zentrale Stelle an der man sich erkundigen kann ?
wenn der Betriebsrat der Holding nicht mit lauter Luschen besetzt ist (sowas gibt es freilich auch), ist er nicht organisiert wie ein Wasserwirtschaftsamt, wo man vor jeder Bewegung erstmal fragt, ob nicht eine andere Stelle zuständig sein könnte und ob der Vorgang nicht vielleicht durch Abwarten erledigt werden kann, sondern kann beim Aufbau eines Betriebsrates in der neuen Filiale (sowas ist bei manchen Arbeitgebern alles andere als ein Spaziergang und es gibt genügend Unternehmen, in denen ganz schlicht aus Angst kein Betriebsrat gegründet wird) hilfreich zur Seite stehen.
bitte nicht vergaloppieren.
Die „Zugriffsmöglichkeiten“ eines Gesamt- oder Konzernbetriebsrates auf einzelne betriebsratslose Betriebe in ihrem Organisationsbereich sind sehr beschränkt.
Ein GBR oder KBR, der einfach mal so „macht“ ohne Prüfung seiner konkreten Möglichkeiten, kann sehr leicht gegen eine Wand der jeweiligen Geschäftsleitung rennen und hat dann den Betroffenen einen Bärendienst erwiesen.
sicher werden die Leute vom Betriebsrat der Mutter im Zweifelsfall acht geben müssen, ob sie hier als Betriebsratsmitglieder oder als Kollegen oder als Gewerkschafter handeln, und daran orientieren, wann und welche Zeit sie der Angelegenheit widmen und ob sie das Thema ggf. innerhalb der Gewerkschaft weitergeben.
anonym5 hat aber mit seinen Gegenfragen implizit den Sinn der Kontaktaufnahme in Frage gestellt, die Traumweberin plant. Darauf beziehe ich mich hauptsächlich mit dem Hinweis, dass diese Kontaktaufnahme in jedem Fall sinnvoll und nützlich ist - unabhängig davon, welchen konkreten Umfang die Unterstützung durch den Betriebsrat bei der Mutter dann annimmt. Sicher ist, dass die Kollegen von der neuen Tochter dort nicht hören werden „Tut uns leid, hieramts ist von einer Zuständigkeit für Euren Betrieb nichts bekannt und bitten wir Sie somit, Ihr Ersuchen nochmals zu überdenken“.