Wo kann man sich hinwenden?

Ich weiß, mehr gab es erstmal nicht. Da ich dann theoretisch nicht darauf geantwortet habe, kam im April ein Kostenbescheid. Da steht drin:
„das wegen der vorstehenden Ordnungswidrigkeit eingeleitete Bußgeldverfahren wurde eingestellt, weil die Feststellung des Führers des Kraftfahrzeuges nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung möglich war.“
Ich soll nun die Kosten für das Verfahren tragen (25,00 Euro).
Dann kam nochmal ne Mahnung und nun sind wir bei 28 Euro.

Wie lautete deine Begründung auf dem gesonderten Blatt?

(Wenn du nur „Nö, stimmt nicht“ ankreuzt und das nicht begründest, wird nach Aktenlage entschieden und somit (wegen der Ablehnung des Verwarnungsgeldes) ein Bußgeldbescheid erlassen - gegen den du aber vorgehen kannst.)

Wenn ich nicht unter Halluzinationen leide, ist da deutlich angekreuzt, dass DU der Führer warst. Ich verstehe jetzt gar nichts mehr.

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Kannst Du bitte mal ein Foto von der (angeblich) falschen Beschilderung hochladen?
Danke.

Ich habe die falsche Beschilderung erläutert und die Rechtsgrundlage mitgeschickt. Ich habe wortwörtlich geschrieben, das ich keine Ordnungswidrigkeit begangen habe und hier die Beschilderung korrigiert werden muss.

Ja, allerdings akzeptieren sie ja keine E-Mails wo dieser Anhörungsbogen angehängt war… somit konnten sie mich ja auch nicht ermitteln…

Stimmt.
Aber darunter ist noch ein Kreuz bei „Das Fahrzeug wurde gelenkt“ und dort ohne Personalien. Woher sollen die wissen, welches Kreuz gilt?

Da muss nur ein Name rein wenn Jemand anderes das Fahrzeug genutzt hat.

Das Kreuz an der Stelle hättest Du nicht machen sollen, weil:

Danke für das Foto.
Ich halte die Beschilderung auch für falsch.
Das Zeichen eingeschränktes Halteverbot gilt nur für die Fahrbahn. Darunter hätte m.E. noch das Zusatzzeichen „auch auf dem Seitenstreifen“ platziert werden müssen.

War das auch Deine Begründung?
Weißt Du denn, was da Di 9-11 h stattfindet? Die Müllabfuhr?

Leider muss ich einräumen, deine Postings nicht sorgfältig genug gelesen zu haben. Darum passen auch meine Antworten nicht zu deiner Frage.

Wann ist denn der Kostenbescheid gekommen? Welche Rechtsgrundlage wird dort genannt? Und was steht in der Rechtsbehelfsbelehrung?

Ja, alle die ich bis jetzt befragt habe waren auch der Meinung das das Zusatzzeichen fehlt. Eine Nachfrage bei uns im Ordnungsamt bestätigte meine Vermutung, hier hätte das Ordnungsamt Scharmützelsee sofort reagieren müssen…
Leider weiß ich nicht was da in dem Zeitraum passiert…

Der Kostenbescheid kam erst 2 Monate nach dem Anhörungsbogen (Mitte April)
Nachdem das Verfahren eingestellt wurde, wird mir nun Folgendes zu Grunde gelegt:
„Nach § 25a StVG werden mir die Gebühren auferlegt“

Bitte beantworte alle Fragen. Danke.

Nach § 25a Abs. 3 S. 1 StVG kann innerhalb von zwei Wochen gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Ich nehme an, diese Frist hast du verstreichen lassen …? Der Kostenbescheid muss doch auch eine Rechtsbehelfsbelehrung gehabt haben.

„Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der o.g. Behörde gerichtliche Entscheidung beantragen…“
Ich habe halt jedes Mal mit denen telefoniert, auch nach diesem Bescheid. Als Antwort kam dann immer nur: „Wir halten an unserer Entscheidung fest, ich soll bezahlen“

Wenn ich das richtig verstehe, kann ich hier die gerichtliche Entscheidung beantragen?!

Konnte. Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides.

Aber bitte nicht telefonisch sondern schriftlich – auf Papier und am besten per Einschreiben versenden!