Wo kann man sich hinwenden?

Hallo,
ich streite mich aktuell mit einem Ordnungsamt wegen einem Knöllchen, weil die Beschilderung nachweislich nicht korrekt ist. Das Ordnungsamt sieht den Fehler nicht ein und es werden dort täglich viele Leute abgezockt. Leider finde ich keinen Anwalt der wegen 28 Euro mich da rechtlich vertritt, alle sind überlastet…
Wo kann man sich noch hinwenden, mittlerweile habe ich zwei Mahnungen bekommen und es droht eine Vollstreckung.
Ich will und kann solche Ignoranz und Abzocke eines Amtes nicht akzeptieren, leider finde ich absolut keinen rechtlichen Beistand.
Habt ihr noch eine Idee?
Danke, Thomas

Braucht man bei solchen Kleinigkeiten vor dem AG überhaupt einen Anwalt?

Besonders, wenn der Fall so klar liegt, wie Du behauptest? Der Richter ist auch Jurist, man sollte ihn wirklich nicht unterschätzen.
Oder glaubst Du, dass Du die Sachlage aus Deiner Sicht nicht ordentlich vortragen kannst?

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Hi, Thomas,

das ist eine wirklich himmelschreiende Angelegenheit.
Nein, und das ist nicht zynisch gemeint.

Ich lass mir auch nicht in die Tasche greifen. Auch dann nicht, wenn es nur geringe Beträge sind. Wenn ich die mir vorgeworfene Tat nicht begangen habe, natürlich! Es geht um’s Prinzip. In meinem Business muss ich dem Kunden auch jeden Cent meiner Forderung plausibel erklären können.
Zweimal habe ich gegen Ergebnisse des Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 prozessiert, und man hat damals mit aller Gewalt ein Musterurteil verhindern wollen und hat dann, wie auf dem Basar, das Bußgeld zum Verwarngeld herunter- und die Punkte wegverhandeln lassen.
Indessen ist das Gerät wegen seiner Unzuverlässigkeit bundesweit außer Dienst gestellt.

Klage nicht! Kämpfe!

Die hiesigen Juristen werden dir noch sagen, dass du hättest frist- und formgerecht Widerspruch einlegen müssen. Hast du das getan?
Was ist danach passiert?
Wie ist die Beweislage?

Im Moment habe ich mehr den Eindruck, dass das Nichtfinden eines Rechtsanwaltes als Vorwand genommen wird, nicht vor Gericht zu gehen.

Hi Tokei_ihto,
ganz kurz zusammengefasst:
Nach dem Knöllchen habe ich den Bußgeldbescheid abgewartet, am nächsten Tag sofort angerufen und auf die falsche Beschilderung hingewiesen. Als Antwort: „Das können Sie ja so im Anhörungsbogen vermerken, vorher wird nichts geprüft“
Ich habe dann sofort den Anhörungsbogen ausgefüllt, zusätzlich noch einen Brief geschrieben, Fotos und Rechtslage angehängt und jetzt kommt es, alles per E-Mail verschickt.
4 Wochen ist nichts passiert und dann kam ein Schreiben vom Amt, da der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, muss ich als Fahrzeughalter die Kosten übernehmen.
Ich dort wieder angerufen und als Antwort: „Wir bearbeiten keine E-Mails, sie hätten einen Brief schicken müssen, es ist zwar alles per Mail angekommen, aber es wird so nicht bearbeitet“!
Nirgendwo im Bußgeldbescheid steht das ich keine E-Mail schicken darf, was soll das.
Mittlerweile hat man bemerkt das die Beschilderung nicht korrekt ist, aber da ich ja die Widerspruchsfrist (aufgrund der E-Mail) nicht eingehalten habe, ist das Thema eh vom Tisch. Ich soll jetzt so oder so bezahlen, da ich keinen Widerspruch eingelegt habe.
Mittlerweile habe ich 4 Mal mit dem Amt telefoniert und auch unzählige E-Mails hin und her geschrieben (man soll es nicht glauben, aber sie antworten auch auf E-Mails).
Nach den 4 Wochen hatte ich dann alles nochmal in einen Briefumschlag gepackt und per Einschreiben ans Amt geschickt.
Die bestehen auf ihre 28 Euro inkl. Mahngebühr, da ich keinen fristgerechten Einspruch gemacht habe. Einen Einspruch für eine Ordnungswidrigkeit die ich nie begangen habe, das ist der Witz!!!
So der aktuelle Stand…

VG Thomas

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Stand in der Rechtsmittelbelehrung nicht, auf welchem Weg du Widerspruch einlegen kannst? Nimm diese Liste als abschließende an - alle anderen Wege sind dann nicht erlaubt.
(Was aber nichts daran ändert, dass auch ich es für anachronistisch halte, dass E-Mails nicht akzeptiert werden.)

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Das mag doch alles stimmen und Du auch im Recht sein aber recht haben und Recht bekommen ist eben zweierlei. Du hast nicht das gesetzlich verbriefte Recht, dass eine Behörde von sich aus ein Einsehen zeigt und auf Deine Argumentation eingeht. Du hast nur das verbriefte Recht gegen einen Bescheid, den du für falsch hältst, innerhalb der Widerspruchsfrist zu widersprechen bzw. zu klagen.
Jetzt hast Du auch noch durch die E-Mail Deine Widerspruchsmöglichkeit verloren. Versuche doch einmal einen Antrag an die Behörde, Dich in den „vorigen Stand“ zu versetzen, damit Du die Widerspruchsfrist in Anspruch nehmen kannst. Ich weiß allerdings nicht, ob als Begründung Dein Nichtwissen über die Bearbeitung bzw. Nichtbearbeitung von E-Mails ausreichend ist. Aber Versuch macht kluch.

Du hattest zwei Wochen Zeit, schriftlich oder zur Niederschrift der Behörde Einspruch einzulegen (§ 67 Abs. 1 S. 1 OWiG). Diese Frist hast du versäumt. Eine E-Mail genügt der Schriftform nicht.

Eine Einsetzung in den vorherigen Stand (§ 52 OWiG) dürfte ausscheiden. Deine Schuld am Fristversäumnis ist ja offensichtlich.

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Das muss dort auch nicht stehen, und selbstverständlich darfst Du zu Deinem Vergnügen E-Mails schicken, wohin und wie viele Du magst.

Der Bußgeldbescheid enthält aber eine Rechtsmittelbelehrung, in der steht, dass das gebotene Rechtsmittel der Einspruch ist und dass dieser schriftlich oder zur Niederschrift (d.h. mündlich an Amtsstelle) einzulegen ist.

Du konntest also wissen, wie Du gegen den Bußgeldbescheid vorgehen kannst, aber Du hast es nicht getan. Damit ist der Bescheid bestandskräftig geworden.

(Hier steht jetzt nichts anderes als Milan bereits ausgeführt hat, ich bin bloß nochmal drauf eingegangen, dass Du mir Recht erwartest, dass auf dem Bescheid alles steht, was Du brauchst, um ihn anzufechten.)

Schöne Grüße

MM

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Das heißt für mich jetzt, auch wenn ich keine Ordnungswidrigkeit begangen habe, kann mich ein Amt mit einem Bußgeldbescheid nötigen und zwingen fristgemäß schriftlich zu antworten?!
Ich habe den Anhörungsbogen komplett ausgefüllt und unterschrieben eingescannt, und nur weil ich noch Fotos und weiteres Material mitgeschickt habe, war die E-Mail für mich plausibel.
Im Bußgeldbescheid steht das ich schriftlich antworten muss, mehr nicht. Ich habe alles handschriftlich ausgefüllt und verschickt…

Keine Rechtsmittelbelehrung? Kannst Du bitte wörtlich zitieren, was da steht? Steht da nichts weiter als:

„Bitte antworten Sie schriftlich auf diesen Bescheid.“

??

Das glaube ich nicht. Es gibt keine Bescheide, in denen derjenige, an den der Bescheid gerichtet ist, zu einer Antwort aufgefordert wird.

Schöne Grüße

MM

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„Nötigen“ nun nicht gerade. „Zwingen“ auch nicht. Niemand zwingt dich zu einem Einspruch. Und wenn du einen solchen einlegst, kannst du das auch zur Niederschrift der Behörde tun.

Im Grunde fragst du mich, ob man die Einspruchsfrist auch dann wahren muss, wenn der Bußgeldbescheid rechtswidrig ist. Da frage ich zurück: Für welche Fälle sollte die Frist denn sonst relevant sein?

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Im Prinzip setzt man dich unter Zugzwang, das ist korrekt.
In einem Bußgeldbescheid sollte auch stehen, dass er ohne frist- und formgerechten Einspruch rechtskräftig und vollstreckbar wird.

Klassiker…

Gestern gesehen:
Zeichen 314
240px-Zeichen_314_-_Parken,_StVO_2017.svg
(Hier darf man parken)

Darunter Zusatzzeichen 1026-60
240px-Zusatzzeichen_1026-60_-_Elektrofahrzeuge_während_des_Ladevorgangs_frei,_StVO_2011.svg
(Elektrofahrzeuge sind während des Ladevorgangs von den Vorgaben des darüber befindlichen Schildes ausgenommen)

Bedeutung:
Hier darf jedes Fahrzeug parken, solange es kein Elektrofahrzeug während des Ladevorgangs ist.

Ob das wohl so gemeint war?

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Ist das eine normalerweise kostenpflichtige oder zeitbegrenzte Parkstätte?

Nein, es sind vier Stellplätze innerhalb eines größeren Parkplatzes neben einem Haltepunkt der DB.
Der ist für Pendler gedacht - Pendler, die nach Beendigung des Ladevorgangs bitte WAS machen sollen?

(Für den Fall, dass einer der Schilder-Bevollmächtigten das Wort „frei“ überkleben lässt, um dem Schild die gewünschte Wirkung zu geben. Auf http://vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm lassen sich noch viele weitere unsinnige Beschilderungen bewundern.

Hachja …

Scnr

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Das würde ja bedeuten, das mein Anruf als Einspruch zählen würde. Hier wurde ich aber abgewimmelt und sollte alles in den Anhörungsbogen schreiben?!

Hier mal die anonymisierte Verwarnung/Anhörung die ich bekommen habe, mehr gab es nicht.

Das ist kein Bußgeldbescheid, sondern eine Verwarnung/Anhörung.

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Mehr gab es nicht? Es gibt keinen Bußgeldbescheid? Wo liegt dann das Problem?

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