Hi,
Beglaubigungen können von jeder dienstsiegelführenden Stelle durchgeführt werden. Dies gilt für die Polizei und Pfarreien genauso wie für Sparkassen und Schulen. Ob die das machen und ob gegen Gebühr bleibt denen überlassen. In der Regel beglaubigen die ohnehin nur die Richtigkeit von Kopien. Aber ich denke, darum gehts Dir auch. Daß es da eine gesetzliche Vorschrift zum Schutz von Notaren gegeben hätte, wäre mir neu und vor allem rätselhaft.
Entgegen der landläufigen Meinung heißt es ja auch nicht „notarielle Beglaubigung“ sondern „öffentliche Beglaubigung“. Im Zweifel dürfte auch eine öff. Bibliothek oder ein Krankenhaus beglaubigen. Der Notar machts natürlich auch (weil Dienstsiegel), aber dann wirds wohl teuerer. Ich habe meine Kopien bisher von meiner Ex-Schule und von der Sparkasse beglaubigen lassen. Das war denen zwar lästig, aber es ging halt und hat nicht gekostet, während z.B. das Einwohnermeldeamt DM 10,-- pro Kopie haben wollte.
Worum gehts denn bei Dir genau? Vielleicht habe ich dann noch einen Bonustip.
Gruß
Christian
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