Wo können sich Studenten die im Ausland studieren krankenversichern?

Man stelle sich vor

Ein junger Mann hat sich nach seinem Abitur eine Auszeit genommen. Er ging nach Grossbritannien für ein Jahr um dort work& travel zu erfahren.

Da er in Deutschland über seine selbstständig arbeitende Mutter privat krankenversichert war, musste er sich polizeilich abmelden. Sonst hätte die Mutter das ganze Jahr die PKV weiterzahlen müssen obwohl er im Ausland war und dort über seinen Arbeitgeber versichert war.

Nun möchte er in Grossbritannien studieren - er kommt nach Deutschland zurück und meldet sich wieder an. Wie kann er sich nun die nächsten Jahre krankenversichern ? gesetzlich oder privat. er wird ca 7 Monate im Ausland sein und Semesterferien in Deutschland. gesetzlich? privat? mit Auslandversicherung?

Vater existiert nicht nur Ehemann der Mutter, welcher deutlich weniger als diese Mutter verdient, aber gesetzkich versichert ist.
Danke

Bei dieser Geschichte passt etwas nicht:

Man stelle sich vor

Ein junger Mann hat sich nach seinem Abitur eine Auszeit
genommen. Er ging nach Grossbritannien für ein Jahr um dort
work& travel zu erfahren.

Da er in Deutschland über seine selbstständig arbeitende
Mutter privat krankenversichert war, musste er sich
polizeilich abmelden. Sonst hätte die Mutter das ganze Jahr
die PKV weiterzahlen müssen obwohl er im Ausland war und dort
über seinen Arbeitgeber versichert war.

Falsch, denn wenn dieser junge Mann in England gesetzlich pflicht versichert war,
muss die PKV in Deutschland den Versicherungsschutz beenden.
Möglich wäre eine Weiterführung einer Anwartschaftsversicherung gewesen um eine spätere Aufnahme einer PKV wieder ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erlangen.

Nun möchte er in Grossbritannien studieren - er kommt nach
Deutschland zurück und meldet sich wieder an.

Wie kann er sich
nun die nächsten Jahre krankenversichern ? gesetzlich oder
privat. er wird ca 7 Monate im Ausland sein und Semesterferien
in Deutschland. gesetzlich? privat? mit Auslandversicherung?

Da stellt sich mir gleich eine Frage:

Wie lange war denn dieser junge Mann in GB gesetzlich pflichtversichert ?

Wenn er länger als 12 Monate in der GKV war, muss er wieder in die GKV.
Evt. kann er ja auch in GB in der GKV verbleiben.

Ansonsten muss er wieder in die PKV zurück.

Gruß Merger