heute habe ich mich an der rechten Hand verletzt. Beim Einschlagen der Lenkung habe ich, besonders beim Wenden und Einparken, so meine Schwierigkeiten. Den Zündschlüssel kann ich mit links drehen, schalten muss ich nicht (Automatik), und in leichten Kurven geht das Lenken noch mit beiden Armen.
Ich brauche mein Auto fast täglich, da ich nicht gut laufen kann.
Daher meine Frage: Wo kriege ich einen aufschraubbaren Drehknopf für das Lenkrad her, so wie beim Gabelstapler? Autohändler? Behintertenbedarf? Und was kostet so ein Teil?
ob oder nicht’zugelassen’ war garnicht die frage…
…dass es hier immer „poster“ wie dich gibt, die anscheinend nicht lesen können, ist sowas von nervig und sinnlos…
spiele dich nicht mit erhobenen zeigefinger so auf und tu nicht so als ob die dame unmündig ist…denn dass sie evtl. gegen eine stvo-vorschrift verstösst, weiss sie 1. vielleicht sogar selbst und muss sie 2. auch selbst verantworten…
dein posting sollte sich nicht gegen mich richten, sondern hätte als ergänzung einfach nur auf die stvo aufmerksam nachen sollen!
Helmut W.
… ja, und man weiß auch warum, wenn man so ein Teil mal bei
einem Aufprall im Brustkorb stecken hatte.
Da musst Du aber vorher den Airbag durchschlagen und das schaffst Du niemals.
Ausserdem meine ich, ist das jedem seine eigenen Sache ob er das riskiert oder nicht und geht den Gesetzgeber gar nichts an. Einen Warnhinweis wie etwa: „Achtung kann beim Fahren ohne Airbag im Brustkorb stecken bleiben und dabei die Gesundheit beeinträchtigen“ würde ich akzeptieren. Ein Verbot aber ist Entmündigung.
…dass es hier immer „poster“ wie dich gibt, die anscheinend
nicht lesen können, ist sowas von nervig und sinnlos…
ich finde die bemerkung überhaupt nicht sinnlos. die frage an sich war ja schon beantwortet.
spiele dich nicht mit erhobenen zeigefinger so auf und tu
nicht so als ob die dame unmündig ist…denn dass sie
evtl. gegen eine stvo-vorschrift verstösst, weiss sie 1.
vielleicht sogar selbst
… wer weiß das denn?? in der fahrschule lernt man’s nicht, und die stv(z)o ist auch nicht jedermanns bettlektüre.
und welcher ottonormalverbraucher denkt schon bei derart geringfügigen umbauten - zumal im fahrzeuginnenraum - an gesetzliche vorschriften?
und muss sie 2. auch selbst verantworten…
unwissenheit schützt aber vor strafe nicht. insofern war der hinweis durchaus sinnvoll und spricht für die qualität dieses forums.
diese Lenkhilfen-Lenkradknöpfe sind beim TÜV eintragungspflichtig und müssen nach den neuesten TÜV-Richtlinien auch abnehmbar sein, falls ein Nicht-Behinderter mit dem Auto fährt.
Bei fünf willkürlich ausgewählten ebay-Angeboten habe ich keinen Hinweis auf die Eintragungspflicht gefunden.
Hier kann jeder selbst entscheiden, ob man sich so einen Knopf ohne Eintragung einbaut. Allerdings finde ich es auch kein Problem, daß man in einem öffentlichen Forum wie w-w-w auch auf die Eintragungspflicht hingewiesen wird.
Ausserdem meine ich, ist das jedem seine eigenen Sache ob er
das riskiert oder nicht und geht den Gesetzgeber gar nichts
an. Einen Warnhinweis wie etwa: „Achtung kann beim Fahren ohne
Airbag im Brustkorb stecken bleiben und dabei die Gesundheit
beeinträchtigen“ würde ich akzeptieren. Ein Verbot aber ist
Entmündigung.
Aha.
Die Gurtpflicht ist deiner Argumentation nach auch eine Entmündigung, oder?
totally o.T. Armes Deutschland
Loite geht es Euch auch so:
wenn ein KFZ Gutachter/Soz.Päd. sich über einen durchaus sachlich begründeten Hinweis echauffiert und dann ein technisch wohl bewanderter Dipl. Ing. ein zumindest ansatzweise begründetes Verbot als Entmündigung ansieht wird mir irgendwie Angst & Bange.
Wie weit kann denn der gesunde Menschenverstand noch abwandern?
Ich hätte es nie vermutet, aber gelegentlich bin ich froh über die deutsche Eigenschaft, vieles in Paragraphen zu klären und nicht der Willkür derer zu überlassen, bei denen man gesunden Menschenverstand vermuten würde.
Wenn jemand ggf. vollkommen unbedarft droht, sich in Schwierigkeiten zu bringen, dann werde ich auch weiterhin ganz freundlich einen entsprechenden Hinweis geben. Gleiches gilt für andere Gefahren. Es ist jedem dann selbst überlassen, was er damit macht. Von erhobenem Zeigefinger kann also gar keine Rede sein. Und was der Unfug soll, mein Posting habe sich gegen dich gerichtet, weißt Du vermutlich nur selbst.
Ich bin jedenfalls immer dankbar, wenn man mich auf Randbedingungen von Dingen hinweist, an die ich ggf. nicht mal im Traum gedacht hätte, die aber sofort zu einer anderen Betrachtungsweise führen.
Ausserdem meine ich, ist das jedem seine eigenen Sache ob er
das riskiert oder nicht und geht den Gesetzgeber gar nichts
an.
…und wenn die Versicherung nach einem Unfall die Schadensregulierung ablehnt weil so ein „Ding“ am Lenkrad war, das da gar nix zu suchen hat, ist das gejammer groß…
Finde es vollkommen ok das Fragesteller hier auch auf „rechtliche Dinge“ hingewiesen werden, das MUSS sogar so sein!
Wie weit kann denn der gesunde Menschenverstand noch
abwandern?
Max. bis Australien/Neuseeland, so die Ecke. Weiter geht auf diesem Planeten von hier aus nicht.
Und ich kann dir eins sagen: gesunder Menschenverstand ist in D nur noch rudimentär, sozusagen in homöopathischen Dosen vorhanden. Das ist zwar traurig, aber leider wahr.
Insofern stimme ich deinem Posting voll inhaltlich zu.
ja, das sehe ich so. Gurtpflicht für Erwachsene ist Entmündigung. Ich möchte mich freiwillig anschnallen dürfen.
Gurtpflicht für Kinder ist ok. Die können im Falle eines Unfalls nichts dafür, wenn die Eltern sie nicht angeschnallt hatten.
Danke…
an alle, die mir geantwortet haben. Zum Glück geht es wieder so halbwegs mit dem Lenken.
Ich wusste übrigens nicht, dass eine Lenkhilfe eintragungspflichtig ist.
Ja, aber das darfst du doch. Du kannst es auch bleiben lassen, wenn du dich dadurch entmündigt fühlst.
Bei einem entsprechenden Unfall könntest du allerdings einen solchen Schaden davontragen, dass du auch realiter entmündigt wirst, weil du nicht mehr für dich selbst sorgen kannst.
Gurtpflicht für Kinder ist ok. Die können im Falle eines
Unfalls nichts dafür, wenn die Eltern sie nicht angeschnallt
hatten.
Und überleben als Waisen, weil die Eltern sich nicht entmündigen lassen wollten. Dass sie überleben (die Kinder) ist natürlich gut.