Wo landen die Zuzahlungen?

Liebe ExpertInnen,

meine Krankenkasse hat mir empfohlen, mich um eine Berfeieung von den Zuzahlungen zu kümmern und gibt gleich gute Ratschläge, was dafür alles anzugeben wäre. Quittungen habe ich so gut wie keine.

Landen diese Zuzahlungen denn nicht bei der Kasse? Dann müsste die doch besser als ich wissen, was da angefallen ist. Und wenn die Vermutung stimmt, dann könnten sie mich doch darauf hinweisen, dass das bei der Versicherung der Liebsten auch so ist. Wer weiß was?

Dank & Gruß
Ralf

[verschoben von Gesundheit vom www Team]

Selbstverständlich landen diese bei Der jeweiligen KK in der man versichert ist.
Du verlangst jetzt aber nicht von deiner KK, dass die Deine Unterlagen durchwühlen und Dir dann den Betrag übermitteln der an Zuzahlungen bei ihr eingegangen ist?
Dass diese Dich überhaupt darauf hingewiesen hat ist schonmal lobenswert denn das macht noch lange nicht jede.
Also ab diesem Jahr alle Kassenbons der Apotheken, mit Name und Anschrift!!!, der Physiotherapie, etc. sammeln, 2021 das Formular dafür ausfüllen und mit den Belegen an Deine KK senden. ramses90

Falls ein signifikanter Beitrag aus Medikamentenzuzahlungen besteht UND Du die Medikamente immer in der gleichen Apotheke holst UND dort ein Kundenkonto hast, kann die Apotheke Dir die ganzen Zuzahlungen für ein Jahr als Beleg zumindest für das Finanzamt rauslassen. Vielleicht akzeptiert das die Krankenkasse auch.
Wenn weitere erkleckliche Summen bei einigen wenigen Zahlungsempfängern zusammenkommen, also z.B. Krankengymnastik, Physiotherapie, Logopädie,… könntest Du dort auch anfragen, ob sie Dir eine entsprechende Übersicht geben können.

Wenn für Dich absehbar ist, dass Du in einem Jahr die Zuzahlungsgrenze überschreitest, bieten manche Krankenkassen auch die Möglichkeit an, dass man die Maximalzuzahlung bzw. den dazu fehlenden Betrag zahlt und sich somit sozusagen den Befreiungsausweis „kauft“.

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Hallo,
grundsätzlich könnte die Kasse feststellen welche Zuzahlungspflichtige Leistungen der Versicherte in Anspruch genommen hat, wenn man aber die diversen Abrechnungswege kennt, dann dauert es teilweise mehrere Monate bis diese Leistungen (incl. der geleisteten Zuzahlung) auch wirklich bei der Kasse auftaucht. Demzufolge ist der Weg schon richtig und wird auch so in der Praxis gehandhabt, dass die entsprechenden Zahlungsnachweise erbracht werden müssen seitens der Versicherten. Wenn der Betrag der zumutbaren Zuzahlungsgrenzen (1% bzw. 2% des anrechenbaren Einkommens) im Voraus bezahlt wird an die Kasse, gibt es den Befreiungsausweis
für das gesamte Kalenderjahr. Das lohnt sich aber wirklich nur für diejenigen, bei denen ziemlich sicher ist, dass sie diese Grenze(n) auch im Laufe des Jahres überschreiten werden. Bei den anderen könnte das ein Minus-Geschäft sein, denn Vorauszahlungen gibt es grundsätzlich nicht zurück.
Was die Apotheken betrifft, so ist es tatsächlich üblich, dass man sich am Ende des Jahres von seiner Apotheke einen „Kontoauszug“ ausdrucken lassen kann, der auch von der Kasse als Nachweis über die Zuzahlungen anerkannt wird. Voraussetzung ist natürlich, dass man auch wirklich ein Konto bei der Apotheke hat.
Gruss
Czauderna

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Unter folgenden Link ist das Thema gut dargestellt: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-gesetzliche-krankenkassen/gesetzlich-vorgeschriebene-leistungen/zuzahlungen/

Bei fehlenden Quittungen kann die Krankenkasse die abgerechneten Positonen auflisten. Ich würde immer beide „Wege“ gehen und abgleichen, wo eine Quittung fehlt.

BTW: Bei einigen Zuzahlungen sind die Krankenkassen nur Abrechner. Der Betrag selbst wird an andere weitergeleitet.

Das machen die auch aus Eigeninteresse, denn dann bekommen sie mehr Geld aus dem Risikostrukturausgleich/Gesundheitsfond zugewiesen: de.wikipedia.org/wiki/Risikostrukturausgleich

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Nein, ich gehe davon aus, dass die Kompjuter haben und so ein Papier auf Knopfdruck rauslassen können. Wo bist Du versichert?

Gruß
Ralf

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Herzlichen Dank, auch an @Guenter_Czauderna und @lfm001 .

Gruß
Ralf

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Wie @Guenter_Czauderna schon sagte, dauert es manchmal eine ganze Weile, bis solche Unterlagen bei der Kasse eintreffen. Das heißt, im Zweifel weiß die Kasse nur von erheblich niedrigeren Beträgen als den real von Dir gezahlten. Es ist für Dich also von Vorteil, wenn Du die real bezahlten Beträge belegen kannst. Wenn Du selbst da keine Belege mehr hast, könnte es eben noch über die Zahlungsempfänger gehen, falls Du die noch rekonstruieren kannst.
Wenn das aber so viele sind, dass es nicht sinnvoll rekonstruierbar ist, dann ist der Beleg der Kasse natürlich eine Option. Musst halt schauen, was Dir weniger wehtut :wink:

BKK Mobil Oil.

Da liegste falsch. Meine ist zwar sehr schnell in der Bearbeitung und Rückzahlung, reklamieren aber jede Rechnung und Kassenbon in denen nicht Wohnort und voller Name stehen.
Wenn man´s weiss, betrachte ich das aber nicht als Problem. ramses90

Willst Du damit meine Aussage anzweifeln und warum machen´s dann nicht alle? Ich weiss definitiv. dass es eben NICHT alle machen! ramses90

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Hallo,
wir haben es nicht bei jedem Versicherten gemacht, sondern nur bei denen, die generell beraten werden wollten oder bei denen wir bei der Fallbearbeitung gesehen haben, dass diese schon sehr früh im Jahr die Belastungsgrenze erreicht haben. Da haben wir die Vorauszahlung angeboten.
Grundsätzlich bei persönlichen Kontakten zum Jahresende oder Jahresbeginn auf die evtl. Zuzahlungen angesprochen, nein, das haben wir auch nicht und ich kann bestätigen, dass unsere Mitbewerber das so ähnlich gehandhabt haben, also Zustimmung für ramses90.
Gruss
Czauderna

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Warum machst Du aus quasi jeder Ergänzung zu deinem Geschriebenen ein Problem? (Nicht nur hierzuthread) Meine Aussage widerspricht Deiner gar nicht … ausser in dem Punkt der Motivation. Das ist schlicht eine Win-Win-Situation.

Natürlich sprechen die Krankenkassen nicht Jeden pauschal an, wenn nur ein geringer Teil der Versicherten überhaupt davon betroffen sind. Es wird aber vom Grundsatz her bei nahezu allen Krankenkassen bei betroffenen Versicherten angesprochen, wenn man gerade „zufällig“ im Gespräch ist … es sei denn dem konkreten Sachbearbeiter mangelt es an Motivation.

So, so und das kannst ausgerechnet Du beurteilenm! Und wenn man jetzt noch nicht mal nachfragen darf wäre es ja schon weit gekommen mit w-w-w.

Dann formuliere gleich so, dass sich jede Nachfrage dadurch erübrigt. ramses90

Auch das habe ich weder implizit noch explizit geschrieben.

Habe ich. Nur lässt sich grundsätzlich nicht so formulieren, dass jeder das gleiche versteht. Es handelt sich hier um Sprache.

Aber anstatt selbst mal zu verifizieren, wo das von dir Interpretierte überhaupt steht, mahnst Du die Formulierung an.

Schonmal darüber nachgedacht, dass Du (auch) das gleiche „Problem“ hast?

Von meiner Seite ist hier EOT dazu.