Hi
was Du hier schreibst ist grober Unfug. Der Kommisar erfüllt zwar jeden der von Dir genannten Tatbestände, diese sind aber gerechtfertigt. Wie im übrigen jede Polizeiliche Masnahme zwar einen Straftatbestand erfüllt aber dennoch gerechtfertigt ist. Ausserdem musste (bzw. konnte) der Polizist davon ausgehen, dass der Deliquent etwas getrunken hat, nach (hab grad kein Gesetz zur hand wg. §§) POG durfte er ihn dann auch mit zur Blutentnahme nehmen.
gruesse
Raoul
Meine beiden Kinder gehen in die Grundschule, und dort wird es so gelehrt.