Mich interessieren Erfahrungen über Betrugsversuche oder –Handlungen bei Erbschaften insbesondere bei der Suche von verschollenen Erben und/oder Erbberechtigte durch darauf spezialisierte Einrichtungen oder Firmen wie z.B. spezialisierte Banken, Erbschaftsverwalter, o.Ä.
In meinem konkreten Fall suchte der Erbschaftsverwalter nach eventuellen Erben und nahm dazu eine darauf spezialisierte Bank in Anspruch. Dabei meldete sich einige Zeit später beim Erbschaftsverwalter einer von der Bank beauftragter Anwalt der einen angeblichen Erben gefunden hatte und daraufhin seine Interessen vertrat. In Kontakt trat ausschließlich dieser Anwalt, da anscheinend der Erbberechtigte sich auf einer längeren Reise und somit Abwesenheit befand.
Meine Fragen:
Ist dieser Fall kein Einzelfall und handelt es sich hierbei ggf. um ein professionelle Betrugsmasche von bestimmten Firmen und Anwälten?
Wer überprüft die Identität des jeweiligen Erbberechtigten, wer führt das durch, und wie kann sichergestellt werden dass es sich um einen legitimierten Erben handelt?
In meinem konkreten Fall, warum werden bestimmte Nachlasswerte nicht wahrgenommen, bei denen interessanterweise genauere Überprüfungen der Personalien der Erbberechtigten durchgeführt werden - oder zu erwarten sind - und der bevollmächtigte Anwalt nicht automatisch als einziger in Erscheinung treten kann?
Ist dieser Fall kein Einzelfall und handelt es sich hierbei
ggf. um ein professionelle Betrugsmasche von bestimmten Firmen
und Anwälten?
Vielleicht habe ich in Deiner Frage einiges falsch verstanden, aber bis jetzt ist mir überhaupt nicht klar, warum es „Betrug“ sein soll.
Dir kommt es verdächtig vor, dass sich X durch einen Anwalt vertreten lässt?
Das ist sein gutes Recht und ist in vielen Fällen sehr sinnvoll.
Wenn X Ansprüch gegen den „Erbschaftsverwalter“ geltend machen will, muss er natürlich seine Erbenstellung beweisen. Auch das kann er durch einen Anwalt erledigen lassen.
Wer überprüft die Identität des jeweiligen Erbberechtigten,
wer führt das durch, und wie kann sichergestellt werden dass
es sich um einen legitimierten Erben handelt?
Die Identität des Erben wird festgestellt durch Vorlage eines Erbnachweises in Form eines Erbscheines in Ausfertiguung oder notariellem Testament in beglaubigter Abschrift nebst dem Eröffnungsprotokoll in ebenfalls beglaubigter Abschrift.
Da ich annehme, dass es sich im vorl. Fall um um gesetzl. Erbfolge handelt, muss zunächst Erbscheinsantrag gestellt werden. Die Beantragung eines solchen Erbscheines ist durch einen Vertreter nicht möglich. Dies kann nur zu Protokoll eines Nachlassgerichtes erfolgen, bzw. über einen Notar. Hier findet dann die Idenditätsklärung statt und der Nachweis der erbberechtigung durch Vorlage von Personenstandsurkunden (Sterbe,- Heirats, Geburtsurkunde). Weiterhin muss der Erbe bestimmte Erklärungen abgeben, welche eidesstattlich versichert werden müssen. Dies sind höchstpersönliche Erklärungen.