Wo liegen die Verpflichtungen eines Vermieters?

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe folgendes Problem: In meinem Restaurant habe ich einen Fliesenboden aus den siebziger Jahren. Dieser ist vollig uneben, hat Risse, sowie Borlöcher und ist für die Entwicklung meines Geschäftes (in ein gut gehenden Restaurantbetrieb) überhaupt nicht förderlich und vorzeigbar. Weiterhin sind die sanitären Einrichtungen auf dem selben Stand. Ich habe nun gutgläubig, auf mündliche Zusage der Sanierung, einen Pachtvertrag über 15Jahre unterschrieben. In wie weit ist der Vermieter nun Verpflichtet die angesprochenen Mängel (ich bezeichne diese Mängel als optischen Schandfleck für jeden Gast) zu beseitigen?
Habe ich nun mehr Anspruch (nach ca. 30Jahren in den hier nichts mehr modernisiert wurde) den Boden im Restaurantbereich sowie die Fliesen im sanitären Bereich erneuern zu lassen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

MfG - Hakimi2011

Hallo Hakimi,
das ist wohl blöd gelaufen. Anspruch hast wohl nicht, weil du den Vertrag so unterschrieben hast und vorher die Räume wohl besichtigt. Du hättest das alles vorher klären müssen. Mündliche Zusagen gelten i.d.R. nicht, aber das solltest du als Geschäftsmann wissen. Man fragt i.d.R. vor dem Vertragsabschluss die Fachleute, vor allen Dingen, wenn man einen solchen Vertrag mit 15 Jahren Laufzeit schließt.
Diesen Fehler machst du wohl nie wieder.
Ob dir ein RA eine andere Auskunft gibt weiß ich nicht, weil man abschließend das nur beurteilen kann, wenn man den Vertrag kennt.
MfG
Hartmut Eger, Freier Sachverständiger in der Wohnungswirtschaft

Hallo Hilfesuchender,

Deine Anfrage muss ich übersehen haben.

Nun zu Deiner Frage.
Der Vermieter muß dies nicht tun. Du hast die Räumlichkeit in diesem Zustand gemietet, wenn der Vermieter Dir bei der Anmietung Versprechungen gemacht hat und Du dies beweisen kannst hast Du darauf einen Anspruch, oder Du kannst den Vertrag anfechten.
Ein Rechtsanwalt kann hier hilfreich sein.