Wo liegt der unter. zwischen nem 50ccm und nem 49c

hi, wo liegt der unterschied zwischen nem 50ccm roller und nem 49ccm roller?
1ccm weniger oder meht macht doch kaum etwas aus.

hi, wo liegt der unterschied zwischen nem 50ccm roller und nem
49ccm roller?
1ccm weniger oder meht macht doch kaum etwas aus.

Da gibt`s keinen Unterschied. Mit einem Führerschein Klasse M darfst du Fahrzeuge BIS 50 ccm fahren. Diese Fahrzeuge haben alle 49 ccm.
Aber wie hört es sich denn an, wenn man sagt „Ich fahre einen 49er-Roller“. So ist es eben ein 50er.
Und der Mottorradfahrer fährt auch ne 1000er oder 750 er und keine 998er oder 749er.

Da gibt`s keinen Unterschied. Mit einem Führerschein Klasse M
darfst du Fahrzeuge BIS 50 ccm fahren. Diese Fahrzeuge haben
alle 49 ccm.
Aber wie hört es sich denn an, wenn man sagt „Ich fahre einen
49er-Roller“. So ist es eben ein 50er.
Und der Mottorradfahrer fährt auch ne 1000er oder 750 er und
keine 998er oder 749er.

Der Hauptgrund für diese Differenz ist folgender:
Wenn ein Zylinder bei hoher Laufleistung verschlissen ist, werden
die Rillen ausgedreht/geschliffen und ein Kolben mit „Übermaß“ eingesetzt. Dieser Kolben ist etwa 0,5mm dicker als der Originalkolben. Durch den größeren Durchmesser vergrößert sich auch ganz geringfügig der Hubraum.
Der Hubraum nach solch einer Motorüberholung darf aber nicht über 50,00ccm kommen, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt.

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Da gibt`s keinen Unterschied. Mit einem Führerschein Klasse M
darfst du Fahrzeuge BIS 50 ccm fahren. Diese Fahrzeuge haben
alle 49 ccm.

Alle Simsons haben 49,9 cm³ :smiley:

Aber wie hört es sich denn an, wenn man sagt „Ich fahre einen
49er-Roller“. So ist es eben ein 50er.

Genau.

Der Hauptgrund für diese Differenz ist folgender:
Wenn ein Zylinder bei hoher Laufleistung verschlissen ist,
werden
die Rillen ausgedreht/geschliffen und ein Kolben mit „Übermaß“
eingesetzt. Dieser Kolben ist etwa 0,5mm dicker als der
Originalkolben. Durch den größeren Durchmesser vergrößert sich
auch ganz geringfügig der Hubraum.

Bei Simson wurde/wird auch hier ne Extra-Wurst gebraten:
Ich geh jetz mal von den aktuelleren Motoren (S51, S53…) aus:
Hub is immer 44 mm, das 1. Schleifmaß is 38,00 mm. Jeder weitere Schliff bringt 0,25 mm, maximal sind 6 Reparaturschliffe vorgesehen. Das ergibt beim 6. u letzten Schliff einen Bohrungsdurchmesser vom 39,5 mm. Wenn man nun den Hubraum ausrechnet, kommt man auf knappe 54 ccm. Vollkommen legal. Und die knapp 10% mehr Hubraum machen sich schon bemerkbar…

Bei den älteren Motoren (aus der Vogelserie) beträgt der Hub 40 mm u die Bohrung is mit ebenfalls 40,00 mm entsprechend größer. Aber auch da gibts mehrere Reparaturschliffe, die den Hubraum auf mehr als 50 cm³ anwachsen lassen…

Der Hubraum nach solch einer Motorüberholung darf aber nicht
über 50,00ccm kommen, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt.

Jein, s.o. :smiley:D

Es hat also durchaus Vorteile, wenn man mit nem „altem DDR-Gerät“ unterwegs is.

Gruss

Mutschy

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Servus!
Ehe ihr euch hier den Wolf rechnet: Es gibt meines Wissens einen Unterschied zwischen „Steuer-ccm“ und „echten ccm“. Mein Mopped hat beispielsweise „echte“ 653 ccm (rechnerisch und steht auf dem Zylinder) aber „steuerlich“ nur 649 cm³.
So dürfte sich das mit dem Roller auch verhalten. Ich glaube nicht, daß man mit Übermaßkolben in den illegalen Bereich kommen kann. (Achtung: gefährliches Halbwissen!:wink:
Grüße,
Oliver

Moin,

das war mal so nach der alten StVZO Steuerformel. Nun gilt aber schon länger die EU-Steuerformel.
Da kommt man beim Übermass schon mal auf mehr als 50cm³.
Die alten Zündapp hatten in der Regel eine Bohrung von 39mm und einen Hub von 41,8mm. Macht 49,93cm³. Da kommt man beim ersten Übermass schon auf satte 50,49cm³, was nach der alten Steuerformel auf volle cm³ abzurunden ist. Also beim dritten Übermass kommt man nach der alten Steuerformel auf 53cm³. Da die alte und neue Steuerformel nicht nur die Bezugsgrössen sondern auch das Ergebnis anders gerundet haben kommt man bei ein und demselben Motor also zu 3 Ergebnissen:
Hubraum effektiv, Hubraum nach StVZO-Steuerformel und Hubraum nach EU-Steuerformel. Laut Gesetz durften Mofas, Mokicks und Kleinkrafträder max. 50cm³ haben, was sie ja bei Erteilung der ABE auch hatten.
Durch Honen kann man natürlich immer noch etwas herausholen.

Gruss Jakob

hi, wo liegt der unterschied zwischen nem 50ccm roller und nem
49ccm roller?
1ccm weniger oder meht macht doch kaum etwas aus.

Hallo,Paul!

Könnte es sein, daß hier einfach ein Irrtum vorliegt? Es gibt keine Fahrzeuge, die als "50"er definiert werden. Der Gesetzestext lautet auf 49 ccm und der Volksmund sagt eben „50er“. Gemeint ist aber genau das gleiche, das ist wie mit den „Siebeneinhalbtonnern“, die ja auch in Wirklichkeit Lkw bis 7,49 to sind.

Da hat sich einfach etwas eingeschlichen. Oder wo hast Du die Bezeichnung „50er“ als offizielle Gattunsbezeichnung schon gelesen?

Bis bald, Kai-Reginald

Der Hubraum nach solch einer Motorüberholung darf aber nicht
über 50,00ccm kommen, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt.

Jein, s.o. :smiley:D

Dann fährst du eben ohne gültige Führerscheinklasse

Es hat also durchaus Vorteile, wenn man mit nem „altem
DDR-Gerät“ unterwegs is.

Auch für den „nahen Osten“ gelten die Gesetze aus dem „gebrauchten Westen“ :wink:
Und: Ja, es gibt Ausnahmen…

Der Hubraum nach solch einer Motorüberholung darf aber nicht
über 50,00ccm kommen, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt.

Jein, s.o. :smiley:D

Dann fährst du eben ohne gültige Führerscheinklasse

ICH nich, ich darf (noch) bis 125 ccm…

Es hat also durchaus Vorteile, wenn man mit nem „altem
DDR-Gerät“ unterwegs is.

Auch für den „nahen Osten“ gelten die Gesetze aus dem
„gebrauchten Westen“ :wink:
Und: Ja, es gibt Ausnahmen…

Mag sein, aber Reparaturschliffe bei Simson auf bis zu ~54 ccm waren, sind u bleiben legal.

Gruss

Mutschy