Wo Lohnsteuerjahresausgleich abgeben?

Hallo,

nehmen wir mal an eine Frau ist seit März 2009 verheiratet. D.h. für 2009 muss ein gemeinsamer Lohnsteuerjahresaugleich abgegeben werden. Der Mann Mann hat bis Juli 2009 in Nürnberg gearbeitet, die inzwischen einen ziemlich unfreundlichen Erinnerungsbrief geschrieben hat. Seit August 2009 wohnt er wieder bei in Ulm und arbeitet in Esslingen. Die Frau hat das komplette Jahr 2009 in Ulm (die ganze Zeit Erstwohnsitz) gearbeitet. D.h. theoretisch müsste sie ihren Ausgleich in Ulm abgeben und er entweder in Nürnberg oder in Esslingen. Meine Frage nun: wo sollte man in diesem Fall den gemeinsamen Lohnsteuerausgleich abgeben? Wer ist zuständig? Ulm, weil das Ehepaar dort wohnt und die Frau arbeitet? Nürnberg, weil von dort die Erinnerung zur Erstrellung des Augleiches kommt?

Grüße und danke im voraus
Jessica

Hallo,

Einkommensteuererklärung, nicht Lohnsteuerjahresausgleich. Den Ausgleich gibts bereits seit etlichen Jahren nicht mehr.

nehmen wir mal an eine Frau ist seit März 2009 verheiratet.:

Glückwunsch

D.h. für 2009 muss ein gemeinsamer Lohnsteuerjahresaugleich
abgegeben werden.:

„Darf“, nicht „muss“.

Der Mann Mann hat bis Juli 2009 in Nürnberg
gearbeitet, die inzwischen einen ziemlich unfreundlichen
Erinnerungsbrief geschrieben hat.:

wer hat einen Erinnerungsbrief geschrieben?

Frage nun: wo sollte man in diesem Fall den gemeinsamen
Lohnsteuerausgleich abgeben? Wer ist zuständig? Ulm, weil das
Ehepaar dort wohnt und die Frau arbeitet? Nürnberg, weil von
dort die Erinnerung zur Erstrellung des Augleiches kommt?:

Zuständig ist das Wohnsitzfinanzamt im Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung, in diesem Falle Ulm, da Familienwohnsitz.

Gleichzeitig netten Dreizeiler nach Nürnberg, dass die Erklärung beim nunmehr zuständigen Amt in Ulm eingereicht werden wird.
Das Finanzamt Nürnberg wird dann eine Aktenabgabe an das Finanzamt Ulm durchführen.

Gruß
Lawrence

PS: bitte solche Fragen im Steuerbrett stellen, habe die Frage eher zufällig entdeckt.

Hallo,
wie ist das, wenn die Ehepartner an unterschiedlichen Orten ihren Hauptwohnsitz haben? Wird zwar selten sein (zumindest so lange man sich nicht getrennt hat), kann aber doch vorkommen.
Sollte die Erinnerung gekommen sein, weil man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet war (z.B. weil man Steurklassen 3/5 gewählt hat), sollte man die Erklärung umgehend abgeben oder um Fristverlängerung bitten.

Cu Rene

Hallo,

dann können die Ehegatten wählen, welcher Wohnsitz als Familienwohnsitz gelten soll.
Sie dürfen aber dann natürlich nicht wild hin und her springen, wenn einem dann der Bearbeiter beim Finanzamt nicht passt, sondern sind an diese Entscheidung gebunden, solange sich an den Verhältnissen nichts ändert.

Gruß
Lawrence