Hallo,
nehmen wir mal an eine Frau ist seit März 2009 verheiratet. D.h. für 2009 muss ein gemeinsamer Lohnsteuerjahresaugleich abgegeben werden. Der Mann Mann hat bis Juli 2009 in Nürnberg gearbeitet, die inzwischen einen ziemlich unfreundlichen Erinnerungsbrief geschrieben hat. Seit August 2009 wohnt er wieder bei in Ulm und arbeitet in Esslingen. Die Frau hat das komplette Jahr 2009 in Ulm (die ganze Zeit Erstwohnsitz) gearbeitet. D.h. theoretisch müsste sie ihren Ausgleich in Ulm abgeben und er entweder in Nürnberg oder in Esslingen. Meine Frage nun: wo sollte man in diesem Fall den gemeinsamen Lohnsteuerausgleich abgeben? Wer ist zuständig? Ulm, weil das Ehepaar dort wohnt und die Frau arbeitet? Nürnberg, weil von dort die Erinnerung zur Erstrellung des Augleiches kommt?
Grüße und danke im voraus
Jessica