Wo muss das Kind versichert werden wenn

Guten Tag,

wir sind unverheiratet und unser Sohn ist nun 1,5 Jahre alt und bei meiner Lebensgefährtin in der Familienversicherung GKV versichert. (2 Kinder aus erster Ehe meiner Frau sind auch noch in der Familienversicherung) Wie ist es denn wenn wir erst jetzt, also 1,5 Jahre nach der Geburt unseres Sohnes heiraten würden? Müsste ich dann meinen Sohn in die PKV nehmen oder bliebe er in der GKV Familienversicherung? Mein Versicherungsmakler sagt, dass alles so bleiben kann wie es jetzt ist, da wir ja erst nach der Geburt heiraten würden. Stimmt das?

Hallo,
das Kind kann in der gesetzlichen Kasse weiterhin versichert sein. Ob es in der beitragsfreien Familienversicherung bleiben oder nur gegen Beitrag hängt von verschiedenen Faktoren ab.
A: Wer hat das höhere Einkommen ?
B: Liegt das Einkommen der PKV-versicherten Person oberhalb 50.850 im Jahr?
C: Liegt das Einkommen beider Elternteile oberhalb 50850?

Die Aussage des Maklers…ist falsch.
Gruß J.K.

Hallo,

ja, auch Versicherungsmakler sind nicht allwissend (siehe Thread weiter unten).

Mit der Heirat entfällt die Familienversicherung für das gemeinsame (!) Kind, wenn der privat Versicherte mehr verdient und über der JAEG liegt! dann muss das Kind privat oder mit eigenem Beitrag gesetzlich versichert werden.

Gruss

Barmer

Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen!