ich bin gemeldet in Mecklenburg-Vorpommern und bin dort angestelt, habe aber noch eine Selbstständigkeit angemeldet in Rheinland-Pfalz. Wo muß ich jetzt meine Steuererklärung abgeben? An meiner Hauptmeldeadresse oder gar an zwei verschiedenen Finanzämtern?
Hallo nofear2k,
die Erklärung für das Angestelltenverhältnis muss in Meck-Pom abgegeben werden. Wenn für die Selbständigkeit noch eine Erklärung nötig ist, kann die auch in Meck-Pom abgegeben werden. Die netten Damen und Herren leiten sie dann weiter.
Viele Grüße Sylke
also: die est-Erklärung wird in Meck-Vorp abgegeben, am wohnsitz.
die sachen für die selbständigkeit sind am betriebsstättenfinanzamt in rheinland-pfalz abzugeben: UStErklärung, GewStErklärung und Gesonderte Feststellung der EInkünfte aus Gewerbebetrieb mit EÜR oder Bilanz. Das Finanzamt in Rh.Pf. meldet dann den Gewinn der Selbständigkeit an das Finanzamt in MeckPomm