Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?

Da kann ich leider nix zu sagen.

hi,dein Gewerbe mußt du generell bei deinem Ordnungs bzw. deinem Gewerbeamt in deinem Wohnort beantragen.Unabhängig wo sich deine Betriebsstätte befindet.es sei denn im Ausland.Das gilt auch für eine Zweigniederlassung.Alle beantragten Gelder wie Hartz IV,Einstiegs und Uberbrückungsgeld sowie Mehrbedarf bleiben erhalten.Aber aufgepasst,wenn dein Einkommen abzüglich aller Kosten dein HartzIV übersteigt,musst Du zurück zahlen.Ich wünsche Dir viel Glück und gute Umsätze.

Sorry für die späte Antwort, aber ist das nicht egal? ALG II Bezüge bekommt man weiter wenn man bedürftig ist! Und das mit dem Ort dürfte auch unrelevant sein wenn ich in nem anderen Ort anfange zu arbeiten bekomme ich ja auch die beihilfen!