Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?

Hallo!
Ich stehe gerade kurz vor der Anmeldung meines Gewerbes. Nun stellt sich mir die Frage, an welchem Ort ich das Gewerbe anmelden muss, um das beantragte Einstiegsgeld von der ARGE zu erhalten. Ich wohne nämlich nicht in dem Ort, in dem ich den Betrieb gründe. Aber der Ort liegt im Tagespendelbereich. Ist das Einstiegsgeld unabhängig davon, wo ich letztendlich arbeite oder wäre es klüger, den Hauptsitz am Wohnort anzumelden und die Betriebsttätte in der anderen Stadt, um das Einstiegsgeld (und vielleicht sogar HartzIV-Bezüge) nicht zu verlieren?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo, SpoFi! ich hab da was in einem anderen Forum gefunden. Das ist so gut, besser könnte ich es auch nicht beantworten:
o, hier mal Step by Step,

Gewerbeanmeldung

Frage: Wer muß ein Gewerbe anmelden?

Jeder, der in irgendeiner Form gewerblich tätig wird, muß
ein Gewerbe bei der zuständigen Dienststelle seiner Gemeinde/Stadt
anmelden, sonst begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Als Gewerbe
zählt jede Art von Tätigkeit, die auf selbständiger Basis zur
Erzielung von Einkünften ausgeübt wird und die nicht ausdrücklich
als „freiberufliche“ Tätigkeit anerkannt ist. Insbesondere zählt
jede Form von Handel, Handwerk, Produktion oder Dienstleistung als
Gewerbe.

Nicht als Gewerbe zählt die „private Vermögensverwaltung“, daher
darf z.B. jedermann seinen eigenen Hausrat auf dem Flohmarkt
verkaufen, ohne daß er deshalb gleich ein Gewerbe anmelden muß.

Auch „Hobbies“ zählen nicht zum Gewerbe, solange mit dem Hobby
regelmäßig mehr Ausgaben als Einnahmen erwirtschaftet werden.
Wer z.B. als Besitzer einer Segelyacht diese für wenige Wochen
pro Jahr zu einem Freundschaftspreis an Bekannte verchartert,
der wird deshalb nicht gleich zum Gewerbetreibenden und braucht
daher auch kein Gewerbe anzumelden. Auch ein „Sharewareautor“,
der sich eine teure PC-Ausrüstung anschafft und dann drei
Programme für eine geringe Registrierungsgebühr an Endkunden
verkauft, wird dadurch nicht gleich zum Gewerbetreibenden.

Aber vorsicht: Dies gilt nur, solange keine
„Gewinnerzielungsabsicht“ vorliegt. Sobald auch nur die Absicht
besteht, mit einer ausgeübten Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen,
ist die Gewerbeanmeldung erforderlich! Selbst wenn zu Anfang nur
Verluste erwirtschaftet werden! Es gilt übrigens der
Anscheinsbeweis: Wer am Markt wie ein Softwarehändler auftritt
und Softwareprogramme gegen Geld anbietet, der stellt seine
Gewinnerzielungsabsicht offensichtlich unter Beweis und müßte
diesen Anscheinsbeweis im Zweifelsfall widerlegen.


Frage: Was ist die Gewerbeanmeldung und wo muß man sich anmelden?

Antwort: Die „Gewerbe-Anmeldung“ ist ein Formular, das bei jeder
Gemeinde erhältlich ist. Erfahrungsgemäß bestehen beim Ausfüllen
dieses Formulars gerade bei denjenigen, die erstmalig ein Gewerbe
anmelden, einige Unsicherheiten. Im folgenden beschreibe ich,
worauf zu achten ist.


Frage: Wie füllt man als Sharewareautor eine Gewerbeanmeldung aus?

Antwort: Ich gehe vom kleinstmöglichen Gewerbebetrieb aus, das ist
eine Person, die von zuhause aus arbeitet. Es könnte beispielsweise
auch ein Handelsvertreter sein, ein selbständiger Taxifahrer, ein
Versicherungsvertreter, ein selbständiger Programmierer, ein
Buchführungshelfer oder eine Schreibkraft mit einem Büroservice.
Oder eben ein Sharewareautor.

Folgende Felder der Gewerbe-Anmeldung sind auszufüllen:

  1. Im Handelsregister eingetragener Name:
    ==> bleibt frei (wird nur für GmbHs, OHGs, KGs etc. verwendet)

  2. Ort und Nr. der Eintragung: bleibt frei (siehe 1.)

3.-10. Name und Anschrift

  1. Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter: bleibt frei (siehe 1.)

  2. Anschrift der Betriebsstätte: Siehe 3.-10. wenn von zuhause aus betrieben.

  3. Anschrift der Hauptniederlassung: Freilassen

  4. Anschrift der früheren Betriebsstätte: Wenn das Gewerbe nach
    einem Umzug umgemeldet wird, hier die alte Anschrift eintragen.

  5. Angemeldete Tätigkeit: Hier wird die Tätigkeit mit
    einer nicht zu eng gefaßten Formulierung umschrieben, z.B.:
    „Versandhandel mit erlaubnisfreien Waren aller Art“ oder
    „Versandhandel mit selbstgeschriebenen Computerprogrammen“ oder
    „Softwareentwicklung und -vertrieb“ oder
    „Softwareentwicklung und Versandhandel“ oder
    „Erstellung von und Handel mit Computersoftware“ oder
    „Handel mit Computerhard- und -software“
    Das Tätigkeitsfeld sollte dabei ruhig sehr weit gefaßt sein.
    Auch Tätigkeiten, die zwar im Moment noch nicht relevant sind,
    es aber werden könnten, sollte man gleich mit hineinschreiben.
    Dann braucht man später nicht unbedingt gleich eine
    „Gewerbe-Ummeldung“ zu machen und muß erneut eine Gebühr
    bezahlen, nur weil sich eine Kleinigkeit geändert hat.

  6. Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit:
    Achtung, hier darf frühestens das Datum des Antrags drinstehen
    oder ein in der Zukunft liegendes Datum!!! Wer ein Gewerbe
    nachträglich anmeldet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit!

  7. Art des angemeldeten Betriebs: Ankreuzen bei „Handel“

  8. Anzahl der Beschäftigten: 0. Der selbstarbeitende Inhaber
    zählt nicht als Beschäftigter. Mitgezählt werden nur die Arbeiter
    und Angestellten, denen Lohn ausbezahlt wird.

  9. Kreuz setzen bei „einen selbständigen Betrieb“

  10. Bei Neuanmeldung „Neuerrichtung des Betriebs“

  11. Liegt eine Erlaubnis vor: Nein.
    Eine Erlaubnis wird regelmäßig nur für ganz bestimmte Tätigkeiten
    gefordert, z.B. Handel mit Betäubungsmitteln oder Waffen, aber
    auch Personenbeförderung (Taxifahrer) fällt darunter. Im Regelfall
    darf ein Gewerbe frei ausgeübt werden (Gewerbefreiheit lt. Grundgesetz).

  12. Liegt eine Handwerkskarte vor: Eine Handwerkskarte wird nur
    von Handwerksbetrieben (Kfz-Werkstatt, Bauunternehmen, Friseur etc.)
    gefordert.

30.-31. Aufenthaltserlaubnis brauchen nur Ausländer

Wenn das Gewerbe dann gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr
angemeldet ist, werden alle relevanten Behörden und Ämter
automatisch mit einer Durchschrift benachrichtigt.

  • Finanzamt ==> der stille Teilhaber in jedem Unternehmen

  • IHK ==> gesetzliche Zwangsmitgliedschaft bei der Handelskammer
    (ca. 90,-DM pro Jahr)

  • Eichamt ==> Die melden sich nur, wenn lose Waren nach Gewicht
    oder Volumen verkauft werden sollen. Dann ist die Eichung der
    verwendeten Meßgeräte notwendig.

  • Statistisches Landesamt: In regelmäßigen Abständen von
    einigen Jahren werden statistische Daten erhoben.

  • Berufsgenossenschaft: Das im Unternehmen beschäftigte Personal
    muß bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Der
    selbstarbeitende Unternehmer ist in den meisten Branchen nicht
    pflichtversichert und braucht daher auch keine Beiträge zu zahlen.
    In der Branche „Handel“ besteht keine Versicherungspflicht, daher
    besteht für den Sharewareautoren auch keine Beitragspflicht.

  • Gewerbeaufsicht: Solange sich niemand über den angemeldeten
    Betrieb beschwert (Lärm, Umweltbelastung etc.) hat man mit
    diesem Amt kaum etwas zu tun.

Übrigens: Für die Bearbeitung der Gewerbeanmeldung wird eine von
Ort zu Ort unterschiedliche Bearbeitungsgebühr erboben.

das ist letztendlich egal, aber ich glaube, du mußt erst beim aa das Einstiegsgeld beantragen, da bin ich mir nicht so sicher, das ziel des einstiegsgeld soll ja sein, das du irgendwann ganz vom Hartz wegkommst, erkundige dich erst mal beim jobcenter
Hallo!

Ich stehe gerade kurz vor der Anmeldung meines Gewerbes. Nun
stellt sich mir die Frage, an welchem Ort ich das Gewerbe
anmelden muss, um das beantragte Einstiegsgeld von der ARGE zu
erhalten. Ich wohne nämlich nicht in dem Ort, in dem ich den
Betrieb gründe. Aber der Ort liegt im Tagespendelbereich. Ist
das Einstiegsgeld unabhängig davon, wo ich letztendlich
arbeite oder wäre es klüger, den Hauptsitz am Wohnort
anzumelden und die Betriebsttätte in der anderen Stadt, um das
Einstiegsgeld (und vielleicht sogar HartzIV-Bezüge) nicht zu
verlieren?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo,

es ist egal, wo das Gewerbe angemeldet wird. Die Entfernung zwischen Firmensitz und Wohnung sollte nur zu bewerkstelligen sein.

Wichtig ist, dass das Konzept stimmig ist und darin letztendlich auch die Reisekosten Wohnung - Geschäftssitz als Privatentnahmen enthalten sind.

Denken Sie bitte daran, dass Sie auch einen Zuschuss oder ein Darlehen von der ARGE bis zun 5.000 EURO für Investitionen (Auto, Computer, Mobiltelefon, Ladeneinrichtung, Kasse, aber auch Gaststättenkonzession) beantragen können.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Wenn Sie noch Fragen haben oder nicht weiterkommen - einfach nochmal mailen.

Viel Erfolg.

Hallo,
ich hätte jetzt gesagt, dass man das Gewerbe anmeldet, wo auch das zuständge Finanzamt ist! Aber genau weiß ich es leider auch nicht!

Hallo ,

als erstes… melde das Gewerbe vorerst nicht als Voll sondern als Nebengewerbe an…
Vorteile:

  • Du bekommst dein Hartz VI komplett (abzüglich den Gewinn) weiter
  • Kannst deine Unkosten wie Miete, Essen, Krankenversicherung… bezahlen
  • Kannst in aller Ruhe das Gewerbe aufbauen und wenn es sich lohnt, dann erst meldest Du das Gewerbe als Vollzeit an und bekommst das Einstiegsgeld von der ARGE…(und musst dich erst dann privat krankenversichern)

Wenn Du sofort ein Vollgewerbe anmeldest (das will die Arge gerne, damit die einen weniger in der Statistik haben:wink:) bekommste NUR das Einstiegsgeld und mehr nicht…
Rechne Dir mal durch ob das mindestens soviel ist wie du jetzt monatlich bekommst… So wie ich es einschätze nicht… wovon willste dann Leben ?
Hast auch Ausgaben und musst deine Krankenversicherung selber bezahlen…

Das Gewerbe muss in der Gemeinde/Stadt angemeldet werden wo es ausgeübt wird. Die Anmeldung vor der ARGE verschweigen bringt nix, da das Finanzamt und die ARGE ein Datenaustauschabkommen haben und damit die Daten abgleichen.
Im Schlimmsten Fall kannste den Verlust des gesamten Hart4 und mit einer Strafanzeige rechnen…

Wenn Du das Gewerbe „nebenberuflich“ anmeldest, kannste auch alles machen was du willst, musst allerdings der ARGE für evtl. Einladungen zur Verfügung stehen
Von dem Gewinn aus dem Gewerbe (nicht dem Umsatz!!) wird dir ein gewisser Prozentsatz vom Hartz4 abgezogen
wobei 100 Eur / Monat anrechenfrei sind
Also… es wird immer auf einen Bezugszeitraum gerechnet (6 Monate)
Haste in den letzten 6 Monaten 600 Eur GEWINN gemacht, ist das komplett für dich…(ohne Abzüge)
Von allem was drüber ist, werden dir dann 80% abgezogen
Also: Gewinn nach 6 Monaten 1000 Eur
600 Eur = Freibetrag > Rest 400 Eur
80% von 400 Eur = 240 Eur Abzug vom Hartz4
(Was meistens dann monatlich pauschal abgezogen wird…
also 240 Eur / 6 Monate = 40 Eur Abzug pro Monat

Der Gewinn ist das Geld, was nach Abzug der Unkosten (Fahrtkosten, Telefon, Einkauf…) überbleibt.
Das heist… Die Arge zieht dir erst was ab, wenn du deine Unkosten alle bezahlt hast und dann noch etwas überbleibt :wink:))
Und noch ein großer Vorteil: Di bist krankenversichert !!!

Überlege dir gut was du machen willst… bei den meisten ist das Einstigsgeld schneller zu Ende als die meinen…

Viel Glück

Sorry … 80% von 400 sind 320 Eur und nicht 240 Eur …

Hi,
wo du das Gewerbe anmeldest, ist der GE (ARGE) egal. Das hat nichts damit zu tun, ob Du Anspruch auf Einstiegsgeld oder Hartz IV hast. Die Zuständigkeit liegt beim Wohnort. Wenn Du deinen Wohnort verlegen wollen würdest, müsstest Du einen Umzugsantrag stellen (mit der Begründung der Arbeitsnähe), mit der Umzugserlaubnis dann beim neuen Amt wieder einen ALG II-Antrag stellen. Das Einstiegsgeld würde Dir weiterhin vom ursprünglich bewilligenden Amt bezahlt werden.
Ich würde das Gewerbe an dem Ort der Betriebsstätte anmelden, sonst hast Du nochmal aufwändige Erklärungen mit Betriebsstätte etc. Und in Deiner bisherigen Wohnung wohnen bleiben.
Viel Erfolg Dir.
R.

Die Gewährung von Einstiegsgeld ist von vielen Faktoren abhängig -nicht nur von der Gewerbeanmeldung!

Hallo!

sorry, das kann ich dir leider nicht sagen.
gruß marty

Hallo SpoFi75,

es ist in Ihren Fall klüger, den Hauptsitz am Wohnort
anzumelden und die Betriebsttätte in der anderen Stadt, um das Einstiegsgeld und vielleicht sogar HartzIV-Bezüge nicht zu verlieren.

Gruß

Claus

Hallo, SpoFi! ich hab da was in einem anderen Forum gefunden.
Das ist so gut, besser könnte ich es auch nicht beantworten:

o, hier mal Step by Step,

Gewerbeanmeldung

Frage: Wer muß ein Gewerbe anmelden?

Jeder, der in irgendeiner Form gewerblich tätig wird, muß

ein Gewerbe bei der zuständigen Dienststelle seiner
Gemeinde/Stadt

anmelden, sonst begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Als
Gewerbe

zählt jede Art von Tätigkeit, die auf selbständiger Basis zur

Erzielung von Einkünften ausgeübt wird und die nicht
ausdrücklich

als „freiberufliche“ Tätigkeit anerkannt ist. Insbesondere
zählt

jede Form von Handel, Handwerk, Produktion oder
Dienstleistung als

Gewerbe.

Nicht als Gewerbe zählt die „private Vermögensverwaltung“,
daher

darf z.B. jedermann seinen eigenen Hausrat auf dem Flohmarkt

verkaufen, ohne daß er deshalb gleich ein Gewerbe anmelden
muß.

Auch „Hobbies“ zählen nicht zum Gewerbe, solange mit dem
Hobby

regelmäßig mehr Ausgaben als Einnahmen erwirtschaftet werden.

Wer z.B. als Besitzer einer Segelyacht diese für wenige
Wochen

pro Jahr zu einem Freundschaftspreis an Bekannte verchartert,

der wird deshalb nicht gleich zum Gewerbetreibenden und
braucht

daher auch kein Gewerbe anzumelden. Auch ein
„Sharewareautor“,

der sich eine teure PC-Ausrüstung anschafft und dann drei

Programme für eine geringe Registrierungsgebühr an Endkunden

verkauft, wird dadurch nicht gleich zum Gewerbetreibenden.

Aber vorsicht: Dies gilt nur, solange keine

„Gewinnerzielungsabsicht“ vorliegt. Sobald auch nur die
Absicht

besteht, mit einer ausgeübten Tätigkeit einen Gewinn zu
erzielen,

ist die Gewerbeanmeldung erforderlich! Selbst wenn zu Anfang
nur

Verluste erwirtschaftet werden! Es gilt übrigens der

Anscheinsbeweis: Wer am Markt wie ein Softwarehändler
auftritt

und Softwareprogramme gegen Geld anbietet, der stellt seine

Gewinnerzielungsabsicht offensichtlich unter Beweis und müßte

diesen Anscheinsbeweis im Zweifelsfall widerlegen.


Frage: Was ist die Gewerbeanmeldung und wo muß man sich
anmelden?

Antwort: Die „Gewerbe-Anmeldung“ ist ein Formular, das bei
jeder

Gemeinde erhältlich ist. Erfahrungsgemäß bestehen beim
Ausfüllen

dieses Formulars gerade bei denjenigen, die erstmalig ein
Gewerbe

anmelden, einige Unsicherheiten. Im folgenden beschreibe ich,

worauf zu achten ist.


Frage: Wie füllt man als Sharewareautor eine Gewerbeanmeldung
aus?

Antwort: Ich gehe vom kleinstmöglichen Gewerbebetrieb aus,
das ist

eine Person, die von zuhause aus arbeitet. Es könnte
beispielsweise

auch ein Handelsvertreter sein, ein selbständiger Taxifahrer,
ein

Versicherungsvertreter, ein selbständiger Programmierer, ein

Buchführungshelfer oder eine Schreibkraft mit einem
Büroservice.

Oder eben ein Sharewareautor.

Folgende Felder der Gewerbe-Anmeldung sind auszufüllen:

  1. Im Handelsregister eingetragener Name:

==> bleibt frei (wird nur für GmbHs, OHGs, KGs etc.
verwendet)

  1. Ort und Nr. der Eintragung: bleibt frei (siehe 1.)

3.-10. Name und Anschrift

  1. Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter: bleibt frei
    (siehe 1.)

  2. Anschrift der Betriebsstätte: Siehe 3.-10. wenn von
    zuhause aus betrieben.

  3. Anschrift der Hauptniederlassung: Freilassen

  4. Anschrift der früheren Betriebsstätte: Wenn das Gewerbe
    nach

einem Umzug umgemeldet wird, hier die alte Anschrift
eintragen.

  1. Angemeldete Tätigkeit: Hier wird die Tätigkeit mit

einer nicht zu eng gefaßten Formulierung umschrieben, z.B.:

„Versandhandel mit erlaubnisfreien Waren aller Art“ oder

„Versandhandel mit selbstgeschriebenen Computerprogrammen“
oder

„Softwareentwicklung und -vertrieb“ oder

„Softwareentwicklung und Versandhandel“ oder

„Erstellung von und Handel mit Computersoftware“ oder

„Handel mit Computerhard- und -software“

Das Tätigkeitsfeld sollte dabei ruhig sehr weit gefaßt sein.

Auch Tätigkeiten, die zwar im Moment noch nicht relevant
sind,

es aber werden könnten, sollte man gleich mit
hineinschreiben.

Dann braucht man später nicht unbedingt gleich eine

„Gewerbe-Ummeldung“ zu machen und muß erneut eine Gebühr

bezahlen, nur weil sich eine Kleinigkeit geändert hat.

  1. Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit:

Achtung, hier darf frühestens das Datum des Antrags
drinstehen

oder ein in der Zukunft liegendes Datum!!! Wer ein Gewerbe

nachträglich anmeldet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit!

  1. Art des angemeldeten Betriebs: Ankreuzen bei „Handel“

  2. Anzahl der Beschäftigten: 0. Der selbstarbeitende Inhaber

zählt nicht als Beschäftigter. Mitgezählt werden nur die
Arbeiter

und Angestellten, denen Lohn ausbezahlt wird.

  1. Kreuz setzen bei „einen selbständigen Betrieb“

  2. Bei Neuanmeldung „Neuerrichtung des Betriebs“

  3. Liegt eine Erlaubnis vor: Nein.

Eine Erlaubnis wird regelmäßig nur für ganz bestimmte
Tätigkeiten

gefordert, z.B. Handel mit Betäubungsmitteln oder Waffen,
aber

auch Personenbeförderung (Taxifahrer) fällt darunter. Im
Regelfall

darf ein Gewerbe frei ausgeübt werden (Gewerbefreiheit lt.
Grundgesetz).

  1. Liegt eine Handwerkskarte vor: Eine Handwerkskarte wird
    nur

von Handwerksbetrieben (Kfz-Werkstatt, Bauunternehmen,
Friseur etc.)

gefordert.

30.-31. Aufenthaltserlaubnis brauchen nur Ausländer

Wenn das Gewerbe dann gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr

angemeldet ist, werden alle relevanten Behörden und Ämter

automatisch mit einer Durchschrift benachrichtigt.

  • Finanzamt ==> der stille Teilhaber in jedem Unternehmen

  • IHK ==> gesetzliche Zwangsmitgliedschaft bei der
    Handelskammer

(ca. 90,-DM pro Jahr)

  • Eichamt ==> Die melden sich nur, wenn lose Waren nach
    Gewicht

oder Volumen verkauft werden sollen. Dann ist die Eichung der

verwendeten Meßgeräte notwendig.

  • Statistisches Landesamt: In regelmäßigen Abständen von

einigen Jahren werden statistische Daten erhoben.

  • Berufsgenossenschaft: Das im Unternehmen beschäftigte
    Personal

muß bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Der

selbstarbeitende Unternehmer ist in den meisten Branchen
nicht

pflichtversichert und braucht daher auch keine Beiträge zu
zahlen.

In der Branche „Handel“ besteht keine Versicherungspflicht,
daher

besteht für den Sharewareautoren auch keine Beitragspflicht.

  • Gewerbeaufsicht: Solange sich niemand über den angemeldeten

Betrieb beschwert (Lärm, Umweltbelastung etc.) hat man mit

diesem Amt kaum etwas zu tun.

Übrigens: Für die Bearbeitung der Gewerbeanmeldung wird eine
von

Ort zu Ort unterschiedliche Bearbeitungsgebühr erboben

Vielen Dank für deine Antwort!

Ja, das Einstiegsgeld ist bereits beantragt. Es ging ja nur noch um die Gewerbeanmeldung :wink:

Aber trotzdem vielen Dank für deine Antwort!

Vielen Dank für die Antwort! Diese hat mir schon weitergeholfen.

Die Beantragung der Zuschüsse ist bei der ARGE direkt abgeschmettert worden mit den Worten: „Die gibt es bei uns nicht!“ Ein Darlehen wird nur dann als KANN-Leistung der ARGE gewährt, wenn vorherige Anfragen bei Banken und Mikro-Darlehensgebern abgelehnt wurden.

Vielen Dank für deine Antwort!
Auch diese hat mir weitergeholfen und letzte Zweifel ausgeräumt :smile:

Erst einmal vielen Dank für deine umfangreiche Antwort!

Der Grund für die Gewerbeanmeldung in einer anderen Stadt ist nicht, dass ich an der ARGE vorbei Geld erwirtschafte, sondern weil ich in der anderen Stadt einfach günstigere Mietobjekte gefunden habe :wink:

Die Idee mit der Nebentätigkeit ist mir zwar auch schlüssig, aber ich bin nun seit fast 2 Jahren arbeitslos und möchte nicht mehr der ARGE zur Verfügung stehen, sondern ich möchte der Welt zur Verfügung stehen :wink:
Und im ersten halben Jahr bekomme ich ja weiterhin mein HARTZ IV Gehalt zzgl des Einstiegsgeldes ausgezahlt. Klar, muss ich dann anfangs noch jeden Monat die Einnahme-Überschuss-Rechnung einreichen und dementsprechend wird vielleicht eine Rückzahlung auf mich zukommen. Aber das ist ja genau der Weg, den ich gehen möchte: Selbst meinen Lebensunterhalt erarbeiten und ein klein wenig stolz darauf sein :wink:

VG S.

Hallo,

ich weiß ja nicht, wo Sie wohnen, aber z.B. in Dresden hat der Direktor der ARGE festgelegt, dass es (ebenfalls) keine Zuschüsse gibt, das Darlehen max. 3.000 EUR beträgt bei einer Laufzeit von max. 3 Jahren (lieber kürzer).

Den Negativbescheid zu bekommen ist doch aber einfach. Stellen Sie bei Ihrer Hausbank einfach schriftlich einen Kreditantrag für Ihr Vorhaben. Das Gleiche machen Sie dann bei der zuständigen Landesbank und der KfW. Und schon haben Sie drei blitzsaubere Ablehnungen.

In Sachsen ist die ARGE mittlerweilen dahintergekommen, dass ein Hartz-IV-Empfänger IMMER eine Ablehnung von den drei o.g. Banken (z.B. wegen fehlender Sicherheiten und/oder schlechter Bonität) bekommt. Die verlangen das jetzt nicht mehr.

Viel Erfolg.

PS.: Wenn Sie nicht weiterkommen - mailen.

Ja, zwei „blitzsaubere“ Absagen hab ich schon.

Ich komme übrigens aus einer NRW-Großstadt und danke schön, Glück kann ich immer gebrauchen :smile:

Hallo,

bin z.Z. bei einem Mandanten bis voraussichtlich morgen oder übermorgen in Düsseldorf - das soll ja wohl auch in NRW liegen. (Nähe Hauptbahnhof)

zweiter Teil: Handy versuchen - 0177 266 08 49.