Wo muss Kind krankenversichert werden?

Hallo,
folgende Konstellation:

Ehemann ist Beamter und mittels Beihilfe privat krankenversichert.
Ehefrau ist angestellt und deshalb gesetzlich krankenversichert.

Nun kommt Kind zu Welt, Mutter ist deshalb im Mutterschutz.

Wo muss das Kind versichert werden? Bei der Privaten oder in der gesetzlichen Kasse der Mutter?

Das Einkommen ist so, dass das Brutto der Mutter höher ist, aber aufgrund ABzüge das Netto dann geringer.

Danke für Infos.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hofmann

Hallo Joachim,

maßgeblich ist das Brutto, nicht das netto.

Auskunft findest du hier:

Faq:680

Falls noch Fragen, dann bitte melden. :smile:

Gruß
Marco

hallo Joachim,
wie Marco schon schreibt: Einkommen ist wichtig.
Doch lass´ Dir raten: da es sich hier um einen Beamten handelt, bekommst er die Kinderkrankenversicherung so günstig, dass es schade wäre, wenn er die Kinder in die GKV stecken würde. Er zahlst pro Kind nur 20 % der Kinderbeiträge!
Dafür sind die Kinder Topp versichert. Und das ist bei den heutigen Kassenleistungen sehr angebracht.
Grüße
Raimund