Wo muss man sich als Korrektor hinwenden?

Hallo,

wenn man als Promotionsstudentin gerne offiziell als Korrektorin arbeiten und studentische Texte in Eigenregie korrigieren möchte (als einzige Erwerbsquelle), welche Konditionen muss man dabei beachten? Müssen z. B. Ämter informiert werden?

Sabine. :smile:

Hallo,

Korrektur ist kein reglementierter Beruf. Somit gilt das Grundgesetz: freie Berufswahl. Guck auch http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest…. Für Fragen zur freiberuflichen Tätigkeit geh ins Brett Selbständigkeit.

Gruß
Otto

Sorry, wenn ich nochmal nachhaken muss. Was bedeutet konkret die Aussage „Somit gilt das Grundgesetz: freie Berufswahl“? Heißt das, dass ich keine Abgaben leisten muss bzw. mich nirgends (an)melden muss?

Sabine :smile:

Hallo,

Was bedeutet konkret
die Aussage „Somit gilt das Grundgesetz: freie Berufswahl“?

Du mußt dich an niemand hinwenden.

Heißt das, dass ich keine Abgaben leisten muss bzw. mich
nirgends (an)melden muss?

Darauf kann ich keine kompetente Antwort geben. Deshalb mein Hinweis auf das andere Brett. Nur soweit: Einkommen müssen versteuert werden. Zuständig ist da Finanzamt.

Gruß
Otto