Wo muss sich mein Freund aus Holland versichern?

Situation: Mein Freund ist Holländer und arbeitet auch dort (Einkommen durchschnittlich). Er wohnt in Deutschland und geht auch immer hier zum Arzt. Seine Krankenkasse aus Holland übernimmt immer nur einen sehr geringen Betrag seiner Arztrechnungen. Falls es keine andere Lösung gibt, muss er sich hier in Deutschland krankenversichern, oder? Und wo macht er das, wenn das Einkommen unter 2500€ netto liegt?

Viele Grüße & Danke!

Hallo,

grundsätzlich stellt sich die Frage wo der Wohnsitz ist. Ist dieser in D, so besteht nach §193 VVG Versicherungspflicht.

Generell ist es aber auch sonst möglich, sich in einer Privaten Krankenversicherung in Deutschland zu versichern. Die Auswahl ist etwas eingeschränkt, da nicht alle Unternehmen dieses anbieten.

Variante 2:

Wohnsitz nach Deutschland verlegen und dann hier entsprechend versichern. PKV geht aber nur. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV kommt wegen fehlender Vorversicherungszeit nicht in Frage. Ausnahme: Anstellungsverhältnis in Deutschland, welches eine Versicherungspflicht nach §5 SGB V auslöst.

Gruß
Sven Hennig
online-pkv.de

Guten Tag,

bitte lassen Siue einmal von der AOK prüfen inwieweit nicht Zwischenstaatliche Vereinbarungen und eine entsprechende Betreuung zu einer höheren Kostenstattung führen( ggf. wird asber nur das bezahlt was in Holland üblich ist).
Ggf. auch eine private Krankenversicherung- aber bei 100% Eigenzahlung ist das doch erheblich teuer(je nach Alter).

Gruß

Harald Wesely

das kann er ausschließlich über eine private Krankenzusatzversicherung ausgleichen

Situation: Mein Freund ist Holländer und arbeitet auch dort
(Einkommen durchschnittlich). Er wohnt in Deutschland und geht
auch immer hier zum Arzt. Seine Krankenkasse aus Holland
übernimmt immer nur einen sehr geringen Betrag seiner
Arztrechnungen. Falls es keine andere Lösung gibt, muss er
sich hier in Deutschland krankenversichern, oder? Und wo macht
er das, wenn das Einkommen unter 2500€ netto liegt?

Viele Grüße & Danke!

Der Wohnsitz ist in Deutschland und der Arbeitsort ist in Holland.

Viele Grüße

Hallo,

Dein Freund ist als sogenannter Grenzgänger versichert. Da er in Holland arbeitet, ist er dort auch versichert und fällt nicht unter das deutsche Sozialversicherungsrecht. Ich würde Euch eine Zusatzversicherung emfehlen, die die Restkosten deckt. Was das kostet, hängt davon ab, welche Leistungen Dein Freund haben will. Ruft doch einfach bei ein paar Versicherungen an und lasst Euch ein paar Angebote zuschicken.

Viele Grüße - N.

Hallo,

dann besteht Versicherungspflicht in Deutschland. Sie sollten zeitnah schauen das Sie einen Versicherungsschutz bekommen.

Hinweise zur Auswahl finden Sie hier:

http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html

Gruß
SH

Der Wohnsitz ist in Deutschland und der Arbeitsort ist in
Holland.

Viele Grüße

Hallo,
ich gehe davon aus, dass es in Holland auch neine Art von gesetzlicher Pflichtversicherung (im Rahmen des dortigen Beschäftigungsverhältnisses gibt; ggfs. bei Holländischer KK erkundigen)). Von daher gibt es wahrscheinlich gar nicht die Möglichkeit, sich in Deutschland gesetzlich zu (kranken-) versichern. Allenfalls eine private Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung entweder in Holland oder ggfs auch in Deutschland) könnte ich mir zur Abdeckung der Restkosten vorstellen.

VG ayro

Hallo Tupfelinchen,
es gibt eine Hand voll Versicherer, die das Risiko mit einer Voll-KV nehmen. Die meisten der über 40 PKV`s allerdings nicht.

Dein Freund kann gern auf uns zukommen, wir haben solche speziellen Fälle schon häufiger gehabt und an den „passenden“ Versicherer vermitteln können.
Liebe Grüße
von Hans-Günter

Besuche uns:
http://www.pkv-netz.com
…und maile uns direkt oder ruf uns (ab Montag) an.

PKV-Fachmann Michael & Hans-G. Rischer
PKV-Spezialist seit über 25 Jahren

nach unserem Wissen muss die Krankenversicherung dort gemacht werden,wo die Arbeitsstelle ist.
Sicherheitshalber bei einer gesetzl. KV (AOK, Ersatzkasse oder BKK) nachfragen
mfG
WS

Ihr Freund ist ein sogenannter Grenzgänger. Er ist zwar in Holland versichert, hat aber Leistungsanspruch wie ein Deutscher. Er muss sich mit einer entsprechenden Bescheinigung seiner holländischen Krankenkasse bei einer deutschen Krankenkasse seiner Wahl anmelden. Dann bekommt er auch eine deutsche Krankenversichertenkarte.

Hallo,
ich bin im Leistungswesen zuhause und nicht so im Thema Beitrag. Sorry

Hallo Tupfelinchen,
Leider hab ich von so einem Fall noch nicht gehört. Frag doch einfach mal bei der Verbraucherschutzzentrale an. Die sind wenigstens unparteiisch. Von einer Krankenkasse bekommst du keine reelle Auskunft. Die wollen nur dein Geld und nichts dafür zahlen.
Da er so wenig Geld von seiner KK in Holland bekommt ist wirklich nicht schön. Ich hab allerdings keine Ahnung wie das Sozialsystem in Holland aufgebaut ist.
Tut mir leid. Mit dieser Antwort ist dir bestimmt nicht geholfen. Wie gesagt VSZ

Hallo!

Das kann ich leider nicht beantworten - vielleicht fragen Sie mal bei der örtlichen AOK nach?

Gruß

H.C.

Hallo unbekannt,

erkundigt Euch bitte beim deutschen Konsulat.

danke
pe sturm

er bleibt in holland versichert muss sich aber in deutschland ebenfalss eine krankenkasse suchen die die betreuung in deutschland übernimmt dann bekommt er eine karte für deutschland und kann normal zum arzt gehen

Hallo Tupfelinchen,

dein Freund muss sich in Holland krankenversichern. Die holländische Krankenkasse leistet dann bei Arztbesuchen in Deutschland eine sogenannte „Sachleistungsaushilfe“ und erstattet üblicherweise die Kosten die bei einem gleichen Arztbesuch in Holland enstanden wären. Hierbei kann es durchaus zu den von dir geschilderten Differenzen kommen.
Sind die Arztrechnungen privat ? denn das ist natürlich auch noch von Bedeutung.
Am besten rat ich euch, dass dein Freund von seiner holländischen Krankenkasse einen Berechtigungsschein E121 erhält, dadurch signalisiert die holländische Krankenkasse, dass sie für alle Leistungen in Deutschland aufkommt. Natürlich nur für die gesetzlichen Leistungen, die auch jeder deutsche Staatsbürger erhält
Nähere Info’s kannst du auch hier rauslesen :
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/En…

Deine Schilderung ist gleich das 1.Beispiel

Übrigens sind das europäische Rechtsvorschriften. Diese muss dein Freund von der holländischen Krankenkasse auch in holländischer Sprache erhalten und die Holländer können auch keine Kostenübernahme ablehnen.

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Da er in Holland versicherungspflichtig arbeitet, ist Holland das Land, welches ihn versichern muss. Das hat er ja bereits. Soweit so gut.

Wenn er einen festen Wohnsitz in Dtl. hat und regelmäßig nach dtl. kommt, so kann die Holländische krankenkasse eine so genannte „Grenzgänger“ Einschätzung machen. die Holländische Krankenkasse muss ein Formular (E106) an eine Deutsche Krankenkasse ausstellen.

Das bedeutet: er wäre weiterhin komplett in Holland versichert, bekommt aber zusätzlich eine Versichertenkarte der dt. Krankenkasse. diese ist sozusagen „aushelfende kraft.“ er kann die karte ganz normal in dtl. nutzen.

sprecht die holländische kasse mal an.

viel glück!

er soll froh sein das er in Holland versichert ist,
bei 2500 € Durchschnitt:smile: wäre auch eine private Versicherung möglich, da er wie es aussieht nicht pflichtversichert ist. Es kann allerdings sein das die bestehende Versicherung beibehalten werden muss (kenne mich mit der holländischen Gesetzgebung net so aus.
Gruß