Wo muss uneheliches kind versichert sein ?

ich habe einen 3 jährigen sohn. unehelich
er war bis jetzt bei der mutter versichert.
die mutter hat vor 2 monate einen anderen geheiratet.
ich habe auch vor 4 monate geheiratet.
ich war von 2004 bis 2012 selbständig, jetzt hartz4 empfänger.
sie war schon immer hartz4 empfänger.

ich suche momentan eine arbeit, damit ich auch von der private krankenversicherung wegkomme.

jetzt hat mich die mutter von meinem sohn angerufen, und meint ich MUSS mein kind bei mir versichern. die job-börse hätte das so gewollt. das problem ist, dass ich kein geld habe, sonst hätte ich ja keinen hartz4 (alg2) beantragt.

weil sie ja verheiratet ist soll ich das kind bei mir versichern.

muss ich das kind gesetzlich bei mir versichern ?
ich mein wenn ich das geld hätte, würde ich alle kosten für das kind übernehmen, aber wenn ich nix habe, kann ich auch nix zaubern.

Da du im Moment ohne Einkommen bist, kann das Kind auch über die Familienversicherung des Stiefvaters nit versichert sein. Das wäre nur anders, wenn du weiterhin selbständig wärst.

Hallo

um es kurz und knapp zu sagen

wenn das Kind bei der Mutter lebt, dann ist es dort zu versichern. Das wird in der Regel die Familienversicherung sein.

Unabhängig davon frage ich mich, warum Sie als ALG 2 Empfänger nicht kostenlos in der Kasse versichert sind.

Sie sollten sich mal an die gesetzliche Krankenkasse wenden, wo Sie vor der PKV versichert waren oder an die örtliche AOK

Da läuft doch was schief !!!

gruß
www.tuerk-versicherungen.de

hallo, anscheinend will ihr jetziger mann das kind nicht bei sich versichern lassen.
da ich die ganze zeit bei private krankenversicherung war, kann ich nicht einfach so raus.
die gkv akzeptiert mich auch nicht einfach so. ich müsse zuerst eine arbeit finden, und mich über den arbeitgeber versichern.
gut, lange will ich ja nicht von alg2 leben. ich hoffe dass ich in 1-2 monate eine arbeit habe.
aber sowas habe ich noch nie gehört, dass das kind bei dem vater versichert sein soll, obwohl es mit der mutter zusammenlebt.
die mutter wohn in rheinlandpfalz, ich in hessen. vielleicht existieren in rlp andere gesetze ??

Ist die Vaterschaft anerkannt?
Wer ist erziehungsberechtigter?
Im Normalfall ist das kind bei der Mutter beitragsfrei mitversichert.

Viel Erfolg!

hi, vaterschaft ist kurz nach der geburt gerichtlich anerkannt worden.

erziehungsberechtigte ist die mutter. sie wohnt in rheinlandpfalz. ich habe auch momentan keine sorgerecht.

das kind war bis jetzt bei der mutter mitversichert. jetzt wo sie geheiratet hat sagt man dass ich das kind bei mir versichern soll

Hallo

hier geht es nicht um „wollen " oder " nicht wollen“.

wenn das Kind unter 23 ist und nicht selber Pflichtversichert ist ( z.B. als Azubi ),ist es über die Mutter kostenlos versichert. Wenn diese wiederum geheiratet hat und in der Familienversicherung des neuen Mannes ist, dann gilt das auch für das Kind - basta !

www.tuerk-versicherungen.de

Da Kind bei der Mama, muss Kind bei Mama mitversichert werden.

da gibt’s nur eins - mit dem Sozialamt reden.
LG
WS

ich habe einen 3 jährigen sohn. unehelich
er war bis jetzt bei der mutter versichert.
die mutter hat vor 2 monate einen anderen geheiratet.
ich habe auch vor 4 monate geheiratet.
ich war von 2004 bis 2012 selbständig, jetzt hartz4 empfänger.
sie war schon immer dahartz4 empfänger.

ich suche momentan eine arbeit, damit ich auch von der private
krankenversicherung wegkomme.

jetzt hat mich die mutter von meinem sohn angerufen, und meint
ich MUSS mein kind bei mir versichern. die job-börse hätte das
so gewollt. das problem ist, dass ich kein geld habe, sonst
hätte ich ja keinen hartz4 (alg2) beantragt.

weil sie ja verheiratet ist soll ich das kind bei mir
versichern.

muss ich das kind gesetzlich bei mir versichern ?
ich mein wenn ich das geld hätte, würde ich alle kosten für
das kind übernehmen, aber wenn ich nix habe, kann ich auch nix
zaubern.

Hallo,
ich gehe davon aus, dass das Kind bei der Mutter gemeldet ist. Dann, und vor allem auch weil Sie beide ALG II beziehen, wird das Kind über die Mutter in der GKV versichert bleiben.

  1. Das Kind ist weiter bei der Mutter versichert.
  2. warum von der Privaten weg? Weil zu teuer? Da gibt es Möglichkeiten in günstigere Tarife zu wechseln (§ 204 VVG) Ergebnis (meist, nicht immer) günstigere Beiträge ohne die Gesellschaft zu wechseln (kein Verlust der Altersrückstellungen) Das ist besser als in die GKV zu wechseln (schlechtere Leistungen bei höherem Beitrag)
  3. die Job-Börse irrt gewaltig. Du musst nicht für die Beiträge aufkommen. Wenn die Mutter sich quer stellt, musst Du wohl oder übel einen Rechtsanwalt nehmen. Doch das würde ich der Mutter nicht empfehlen, denn sie müsste dann (da sie nicht Recht hat) alle Kosten tragen.
    Ich vermute der neue Mann der Mutter ist privat versichert. Und dann müsste das Kind bei ihm versichert werden.
    Stell Dich auf die Hinterbeine. Du musst nicht zahlen!
    Wenn du wissen willst, wie man die Beiträge der Privaten senkt, dann schreibe mir.
    Hupftiegel

Hallo,

bisher war die Mutter vermutlich selbst versichert (als Hartz IV-Empfängerin). Jetzt hat sie geheiratet, ist vermutlich familienversichert beim Mann und da ist das Kind nicht familienverischert, weil es nicht seins ist. Das Kind kann freiwillig weiterversichert werden für ca. 145 EUR. Wenn Du unterhaltspflichtig bist, ist das in der Tat Deine Sache. GGf. gibts von Hartz IV was dazu.
Oder wer ist für die Unterhaltung des Kindes zuständig

Viel Glück

Barmer

Wenn ich die Sachlage richtig verstanden habe, sind Sie in der privaten Krankenversicherung versichert und Ihr Kind ist bei der leiblichen Mutter in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn die leibliche Mutter nun über den neuen Ehemann in der gesetzlichen Krankenversicherung in die kostenfreie Familienversicherung kommt, kann Ihr leibliches Kind nur dann auch in die kostenfreie Familienversicherung bei dem Stiefvater, wenn der Stiefvater den „überwiegenden Unterhalt“ (ist eine spezielle Berechnungsart) trägt. Wenn dem nicht so ist, kann das Kind nicht in die kostenfreie Familienversicherung und muss über den leiblichen Vater versichert werden. Aber eigentlich vermute ich in Ihrem Fall das das eher unwahrscheinlich ist. Denn wenn die leibliche Mutter Hartz IV bekommt, wird der neue Mann auch Hartz IV bekommen. Da Sie auch Hartz IV bekommen, ist die Familienversicherung nicht ausgeschlossen. Warum die Arbeitsagentur nun verlangt das Ihr Kind bei Ihnen privat versichert wird, muss die Arbeitsagentur eigentlich auch für die Beiträge für Ihr Kind aufkommen. Am Besten das Gespräch mit der Mutter des Kindes suchen und mit der Jobagentur, dann müsste es ohne Kosten für Sie oder die Mutter des Kindes aus der Welt zu schaffen sein.

Hallo,

tut mir leid, das hat mit Sozialversicherung zu tun, ich bin eher der Fachmann für private Krankenversicherung. Sorry!

Mit freundlichen grüßen

Jürgen Schnitzler

Mal eine andere Frage zu erst. Du bist nicht durch das Harz4 wieder in eine gesetzliche KV gekommen?

Rein vom Krankenkassenrecht gibt es keine Pflicht das Du jetzt das Kind mit versicher mußt!

Das Jobcenter Deiner Ex macht es sich einfach. Sie können Dich aber nich da zu zwingen.

Wahrscheinlich bringt es was, mal mit dem Jobcenter zureden und deinen Standpunkt klar zu machen. Ich denke die gehen davon aus das Du gesetzlich krankenversichert bist.

Alles Gute.

hallo,
das ist recht komplex, da ihr nun beide hartz4 empfänger seit…deshalb sollten das die jobcenter untereinander ausmachen…denn ich glaube nicht, dass der staat die pkv bezahlen wird…und wenn du nen job hast und gkv versichert sein wirst, spricht ja nichts gegen eine familienversicherung…egal bei wem von den eltern…insofern lass das den jobcenter klären.
lg, nils

Hallo,

vermutlich ist es so, dass die Mutter durch die Heirat bei ihrem Mann mitversichert ist (familienversichert).
Der Sohn aber nicht, nur dann wenn er adoptiert würde.
Wenn Du Leistungen von Hartz 4 bekommst könntest Du Deinen Sohn dann auch bei dir mitversichern im Rahmen der Familienversicherung.
Am Besten die Krankenkasse anrufen, die geben gerne Auskunft.
Gruß
Franjo

hallo, danke fur eure antworten. ich glaube dass die mutter des kindes mich einfach getestet hat, um zu gucken ob ich noch geld habe, oder ob ich zahlungsfähig bin, weil sie dass dann dem amt melden wollte.

ich habe aber gesagt dass ich keinen cent zum zahlen habe. einen tag später sagte sie dass sich das schon geklärt hat. wie ? hat sie nicht gesagt

Es sollte möglich sein, dass Kind über den Stiefvater zu versichern (kostenlose Familienversicherung), die einzige Voraussetzung wäre der überwiegende Unterhalt, den der Stiefvater nachweisen muss.