Wo 'Neuware' definiert?

Hallo Ihr Wissenden,

ich habe mir gerade die Finger wund gegoogelt aber trotz verschiedener Begriffsverwendungen nichts aussagefähiges gefunden. Wäre nett, hier eine Antwort zu erhalten.

Wo ist nach deutschen Gesetz/Rechtssprechung definiert was Neuware ist und was Gebrauchtware?

Mal drei Beispiele unabhängig von meiner eigentliche Frage:

1.)Online-shop versendet Artikel. Empfänger packt aus, testet und erklärt (aus welchen Gründen auch immer) Widerruf. Ein Mangel am Artikel liegt nicht vor, ebenso keinerlei gebrauchsspuren. ich habe gelernt, der Artikel muss als Gebrauchtware wiederverkauft werden. richtig?

2.)Online-Auktion. Käufer erwirbt als „neu“ deklarierten Artikel (z.Bsp. Buch). Beim Auspacken fallen deutliche Mängel auf (z.Bsp. Starke Knicke im Umschlag). Meines Erachtens handelt es sich hierbei nicht mehr um Neuware. Bestenfalls „Neuware mit Beschädigungen“. oder?

3.)Telefon im Elektro-Markt. Hunderte Leute haben schon an dem Ding rumgespielt. Dürfte es immer noch als Neuware verkauft werden? Meines Erachtens nein, sondern nur als Vorführobjekt. Oder?

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo,

ich hierauf leider auch keine Antwort mit Gewähr geben.

Hallo Ihr Wissenden,

ich habe mir gerade die Finger wund gegoogelt aber trotz
verschiedener Begriffsverwendungen nichts aussagefähiges
gefunden. Wäre nett, hier eine Antwort zu erhalten.

Wo ist nach deutschen Gesetz/Rechtssprechung definiert was
Neuware ist und was Gebrauchtware?

Meines Erachtens findest Du hierzu nicht wirklich viel.

Im Allgemeinen dürfte sich Neuware nach einem objektiven Käuferverständnis definieren. Z.B. Anziehsachen dürfen nicht getragen worden sein, technische Geräte nicht in Verwendung, ect.

Als Indiz für Gebrauchtware dürfte demnach auch gelten, wenn Versiegelungen vom Hersteller oder Verkäufer aufgebrochen worden sind. Im Ergebenis wird dies jedoch auch immer nur im Rahmen einer Einzelfallbewertung feststellbar sein.

Es gibt wohl Urteile über Kfz die bis zu eienm Jahr als Neuwagen deklariert werden dürfen, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Darunter fällt z.B., dass an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen stattgefunden haben dürfen oder keine verbessertes Nachfolgemodell herausgegeben wurde.

Ein anderes Urteil lässt z.B. auch bei Reifen die Neuwertigkeit zu, die bis zu 5 Jahren ab Herstellung beim Händler gelagert wurden.

Ich geb zu, viel Aussage hab ich jetzt auch nicht getroffen.

Mal drei Beispiele unabhängig von meiner eigentliche Frage:

1.)Online-shop versendet Artikel. Empfänger packt aus, testet
und erklärt (aus welchen Gründen auch immer) Widerruf. Ein
Mangel am Artikel liegt nicht vor, ebenso keinerlei
gebrauchsspuren. ich habe gelernt, der Artikel muss als
Gebrauchtware wiederverkauft werden. richtig?

Ich würde auch sagen, dass die Verwendung die Neuwertigkeit beseitigt. Es dürfte aber im Zweifel auch auf die Kaufsache ankommen.

2.)Online-Auktion. Käufer erwirbt als „neu“ deklarierten
Artikel (z.Bsp. Buch). Beim Auspacken fallen deutliche Mängel
auf (z.Bsp. Starke Knicke im Umschlag). Meines Erachtens
handelt es sich hierbei nicht mehr um Neuware. Bestenfalls
„Neuware mit Beschädigungen“. oder?

Hier liegt ein ganz normaler Sachmangel vor. Mit der Eigenschaft als Neuware hat dies nicht viel zu tun.

Es besteht dann einen Nacherfüllungsanspruch (je nachdem)in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Letzteres bedeutet bei bestellter Neuware auch, dass ein Naherfüllungsanspruch auf Leistung von Neuware gerichtet ist.

3.)Telefon im Elektro-Markt. Hunderte Leute haben schon an dem
Ding rumgespielt. Dürfte es immer noch als Neuware verkauft
werden? Meines Erachtens nein, sondern nur als Vorführobjekt.
Oder?

Sehe ich ganz genauso!

mit besten Grüßen
Steffen B.

Dann einen guten Rutsch

Akkon