Wo parken in der Halteverbotszone?

Hallo,
entschuldigt, wenn das Thema nur indirekt mit Fahrzeugen zu tun hat, aber ich habe kein anderes Brett für diese Frage gefunden.

Ein Nachbar erzählte mir, es wäre erlaubt in unserer Halteverbotszone (eingeschränktes Halteverbot für die gesamte Siedlung) auf dem Bürgersteig zu parken, also außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen. Der Bürgersteig ist zwar sehr breit, aber ich bin mir trotzdem nicht sicher, ob man dort einfach parken darf.

Halteverbot ist Halteverbot, denke ich. Ob auf der Fahrbahn oder dem Bürgersteig. Oder etwa nicht?

Danke für Antworten.
Wolfgang

hallo
ich hoffe, der nachbar hat einen großen Geldbeutel.
Wenn er Glück hat, dann bekommt er ein Knöllchen, wenn er Pech hat wird das gute Stück abgeschleppt… + Strafmandat.
Ein paar mal probiert und der Führerschein flattert den Geldscheinchen nach!
Grüße
Raimund

Hi,

Halteverbot ist Halteverbot, denke ich. Ob auf der Fahrbahn
oder dem Bürgersteig. Oder etwa nicht?

nein. Das ist falsch gedacht. Auf dem Bürgersteig darf man nicht parken, weil man auf Bürgersteigen nie parken darf. Es sei denn, dies ist durch Schilder extra erlaubt.
Wer dort parkt bekommt das Ticket nicht wegen des Halteverbots!

grüße,
J~