Wo rückwirkenden Kindesunterhalt angeben?

Hallo zusammen,

jemand hat im Laufe 2010 rückwirkend Kindesunterhalt für 2009 zahlen müssen.

Dieser jemand hat 0,5 als Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

Wo muss dieser jemand diesen rückwirkenden Kindesunterhalt in der Einkommensteuererklärung 2010 angeben?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

jemand hat im Laufe 2010 rückwirkend Kindesunterhalt für 2009
zahlen müssen.

Dieser jemand hat 0,5 als Kinderfreibetrag auf der
Lohnsteuerkarte eingetragen.

Wo muß dieser jemand diesen rückwirkenden Kindesunterhalt in
der Einkommensteuererklärung 2010 angeben?

Sicher ist, daß das nicht in der Einkommensteuererklärung 2010 angegeben werden muß.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald