Hallo zusammen,
jemand hat im Laufe 2010 rückwirkend Kindesunterhalt für 2009 zahlen müssen.
Dieser jemand hat 0,5 als Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Wo muss dieser jemand diesen rückwirkenden Kindesunterhalt in der Einkommensteuererklärung 2010 angeben?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße