Hallo liebe Experten,
ich bin 39 jahre , habe drei Kinder und lebe jetzt in Trennung, weil mein Mann die Trennung von uns bei Freunden preis gegeben hat ohne mit mir vorher darüberr zu reden. ich war wie vom Blitz getreoffen.
Jetzt gibt es kein Zurück mehr…
Er nimmt die Kinder einzeln an den Papa-Wochenenden zu sich, sodass ich mich gar nicht um meine Belange kümmern kann. ich bin Tag und Nacht gefordert.
Meine Frage: Kann sich mein noch Ehemann die Papa WE mit jedem Kind einzeln rauspicken? Oder muss er sie nicht alle zusammen nehmen und sich ebenso organisieren wie ich?
Und : Habe ich als Mutter nicht das Recht zu erfahren, wo er sich mit den Kindern aufhält? Mein kleiner Sohn sagte mir:„Der Papa will mich das nächste Mal abholen und mit mir woanders übernachten!“ Er wußte allerdings nicht wo.
Kann mir jemand hierzu Auskunft geben???
Hallo,
zuerst einmal wäre es interessant zu wissen, wie alt die Kinder sind. Alles Jungs? Denn eine Beschäftigung sollte ja immer „altersgerecht“ sein. Und will er zum Beispiel im Hochseilgarten klettern gehen (erlaubt ab 12 Jahren oder älter soviel ich weiß), dann können die jüngeren Kinder nicht mit oder müssen zugucken. Gleiches gilt für Kino (Altersfreigabe) etc.
Natürlich sollte er solche Aktivitäten wählen, wo alle Kinder was davon haben und ale mitmachen können.
Was die Rechtssprechung dazu sagt weiß ich leider nicht. Hier wird immer sehr individuell entschieden.
Was den Aufenthaltsort der Kinder während des Vaterwochenendes angeht, so ist das ganz klar geregelt:
Der Kindsvater kann sich mit seinem Kind/ern aufhalten wo er will und Aktivitäten unternehmen was er will, ohne dass der Kindsmutter mitteilen zu müssen. Vorausgesetzt alles ist im Sinne des Kindeswohles.
Ein Kneipenbesuch gehört also nicht dazu. Natülich wäre es schön, wenn er den Aufenthaltsort mitteilt bei längerer Abwesenheit wie z.B. im Urlaub oder in den Schulferien. Am Besten man versucht sich auf der Elternebene zu verständigen.
Viele Grüße und viel Glück
Ralf
Selbst wenn er woanders übernachtet (ist ja zwangsläufig wenn man z.B. in den Urlaub fährt oder Freude besucht und dort übernachtet)
Hallo!
Ich denke nicht, daß er dir Rechenschaft darüber abgeben muß, wo er mit den Kindern übernachtet, solange er sie nicht in fremde Obhut gibt.
Was du regeln lassen solltest, sind feste Umgangszeiten mit allen Kindern. Laß dich vom Jugendamt oder einer Beratungsstelle über die richtigen Schritte informieren. Bei Uneinsichtigkeit wirst du wohl den gerichtlichen Weg gehen müssen.
Nette Grüsse
Simone
Hallo,
also, soetwas habe ich noch nie gehört, dass der vater die kinder einzeln nimmt. soweit ich weiß, ist das nicht richtig. nun weiß ich nicht, wie weit ihr mit der trennung seit und was ihr, was die kinder angeht, schon unternommen habt. hierfür empfehle ich dringend den rat eines anwaltes um diese angelegenheit vor gericht zu bringen. denn dann hast du alles schwarz auf weiß und der vater kann nicht einfach so handeln, wie es ihm in den kram passt.
und solange die kinder nicht gefahr sind, sollte es dich nicht interessieren, wo sie sich aufhalten bzw. was sie machen, denn es ist seine zeit mit den kindern.
ich wiederhole nochmal „solange sie nicht in gefahr sind“!!!
für weitere fragen stehe ich gerne zur verfügung!
viele grüße vom
früchtchen
hallo,
sorry das ich jetzt erst antworte -ich hatte leider keine möglichkeit früher ins internet zu gehen .
das ist ganz schön harter tobak -die art und weise wie sich dein mann getrennt hat !
was das umgangsrecht angeht ist es schwierig - es kommt auf das alter der kinder an !
des weiteren muss er quasi alle drei kinder zu sich nehmen -er kann sich also nicht ständig nur das "bequemste kind "raussuchen …und psychisch ist das auch nicht gut für die kinder …zum einem weil sie mit sicherheit schwierigkeiten haben die trennung zu verstehen und damit umzugehen -oftmals kommt es auch vor das kinder sich selbst die schuld dafür geben und zum anderen fühlen sich unter umständen die kinder die nicht vom papa abgeholt werden ungeliebt und zurückgewiesen!
wenn der papa mit einem kind woanderst übernachten will --würde ich das auf gar keinen fall zulassen das würde schon an kindeswohlgefährung grenzen (zb .der papa hat ne neue freundin --und nimmt ein kind übers wochenende mit zu ihr …was glaubst du wie sich ein kind dann fühlt …neue frau , gewohntes familienleben wurde einfach zerstört …womöglich tauschen papa und die neue noch vor den augen des kindes zärtlichkeiten aus – das löst hassgefühle bei einem kind aus und verstört es,oder papa ist auf ne party eingeladen wo sich alle die hucke zusaufen und kind bekommt es mit) das war jetzt nur ein beispiel!
den das gesetz bzgl. umgangsrecht und besuchsrecht ist zum wohle des kindes ausgelegt das heist …wenn der vater seine kinder regelmässig zu sich nehmen möchte muss erstmal eine kindgrechte unterbringung gewährleistet sein zb .ein eigenes zimmer ,spielsachen usw!
an deiner stelle würde ich das den kindern so nicht antun …das beste ist (wenn du nicht weist was er mit den kindern anstellt) beim familiengericht den umgang regeln zu lassen zb alle 14 tage alle drei kinder von freitag 19 uhr bis sonntag 17 uhr.
den er ist genauso verpflichtet sich um die kinder zu kümmern wie du auch -und nicht nur so wie es ihm passt !
mit einem urteil vom gericht bist du auf der sicheren seite und es müssen sich beide parteien daran halten!
wie erwähnt geh zum gericht und lass dort das besuchsrecht regeln (läuft über die prozesskostenbeihilfe und kostet dich nix) den du bist in der pflicht deine kinder zu schützen …
ich kann es verstehen das du auch mal freizeit haben möchtest …aber denk an erster liene an das wohl deiner kinder -kinder zeigen ihren kummer nicht aber sie leiden still an der trennung.
alles gute und lieben gruss nancy
Hallo Nancy
Ich danke dir ganz herzlich für deine ausführlich und bereichernde Antwort,die mir sehr weiter geholfen hat.ich werde mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen und eienen Terminorganisiern.
Beste Grüße
Ein liebes hallo zurück und vielen Dank für den guten rat und dein Mitgefühl. Das wird wohl alles erst der Anfang der ganzen Fahnenstange sein…
Schön dass es dieses Forum gibt…
Beste Grüße auch an dich
schön das ich dir helfen konnte …lieben gruss nancy
(ps. wenn du dir einen termin beim anwalt machst dann sag ihm direkt im ersten beratungsgespräch das du das ganze über einen „BERATUNGSGUTSCHEIN“ laufen lassen möchtest und das er den beratungsgutschein für dich beantragen soll (du muss dann allerding deinen mietvertrag und lohnbescheinigungen mit nehmen gegebenenfall auch hartz4 bescheide -ich weiss ja nicht was für einkommen du hast
)
mit diesem beratungsgutschein ist die beratung dann kostenlos (ohne bezahlt man locker 100€ ) …wenn der anwalt dann tätig wird (schreiben, gericht usw) läuft das dann über die prozesskostenbeihilfe und dich kostet der ganze spass keinen cent .
seit ihr den verheiratet?
wenn ja, dann wird das ja sowieso vom gericht geregelt das er die kinder alle 2 wochen an den wochenenden für ca .2 tage zu sich holen kann.
auch bei nicht verheiratete ist zuallererst zu prüfen
wo die kinder sind, bzw.ob er überhaupt die räumlichkeiten für die kinder hat, die kinder abholen und bei der oma oder freundin lassen is nicht, er holt sie ab damit die kinder zeit mit dem vater verbingen und natürlich auch von ihm versorgt werden etc. er darf diese verantwortung nicht auf andere abschieben, was männer gerne machen. wie und wann er die kinder holt, einzel oder wie ist euch eltern überlassen weil die eltern das erziehungsrecht haben. wenn du jedoch das alleinige sorgerecht hast bestimmst du , wo die kinder wohnen werden , welche schule und so weiter.
rede mit deinen kindern ob sie zu ihm wollen, frag sie was sie in dieser zeit machen wenn sie dort sind, schreib es dir auf mit datum. du kannst dann zum mediater gehen, dieser kann euch beide anhören, diesser hat auch rechtskenntnisse und wird euch beiden einen überblick über das was ihr dürft und was nicht sagen. wichtig ist jedoch das du dem vater den umgang mit den kindern ermöglichst, sofern er nicht dem kinde schadet, er muss für die kinder unterhalt bezahlen - das solltest du per jugendamt regeln, es ist wichtig das du eine urkunde zur zahlungsverpflichtung bekommst, sollte er dann mal nicht zahlen
ist es nicht so wild, denn egal wann wird er den kindern ihr geld nachzahlen Müssen, wenn du kein urkunde hast dann kannst du dich verarschen lassen und dem geld ständig hinterher jagen. diesen antrag kannst du beim jugendamt machen, jetzt so lange alles noch einigermassen frisch ist, dort beim ja unterschreibst du dem ja eine beistandschaft, dann machen die das für dich. wenn du die urkund hast, dann reichst du beim ja ein schreiben ein,-heirmit erkläre ich die beistandschaft für beendet, unterschirft und fertig.
du kannst ihm sagen das er alle kinder alle 2wochen nehmen soll. wenn er das nicht macht , dann kannst du ihm die kinder Nicht geben, Dann wird Er zur beratung gehen und die werden ihm den kopf wachen und du kannst dann eine vereinbarun mit ihm Zusammen unterschrieben, wie der umgang geregelt ist. das solltest du jedoch nicht machen befor ein anwalt das durchgelesen hat, Denn das nennt man einen vergleich und ein vergleich ist immer etwas für IMMMerr, auch wenn dan nur vereinbarun oder regelung steht. der vergeich kann dann nur gerichtlich geändert werden, wenn das gericht es will, aber löschen is nicht. so nun hast de mal einen überblick, entscheide selbst - bedenke , unterschreibe nichts bevor du es hast nicht von meheren seiten prüfen lassen.
Hallo,
die Kinder sollten nach Möglichkeit schon gemeinsam zum Papa. Wenn allerdings große Altersunterschiede zwischen den Kindern sind, kann das Probleme bei den Aktivitäten ergeben und man sollte doch etwas flexibler sein.
Allerdings darf der Vater mit den Kindern übernachten oder Besuche machen wo er will. Hierzu muss er weder Mitteilungen machen noch um Erlaubnis fragen. Zuständig hierfür ist § 1687 BGB.
Gruß
Hallo,
ich bin kein Experte auf dem Gebiet aber ich möchte dir sagen,das ich nicht das Problem habe. Meine Kleine sowie auch meine Stieftochter kommen oft zusammen zu mir und das ist immer cool. Manchmal kommt die Kleine auch alleine. ich finde es gut das er sich überhaupt um die 3 Kids kümmert obwohl er sie auch mal zusammen nehmen könnte. Ich jedenfalls hätte kein Problem mit 3 Kindern. Er kann mit ihnen unternehmen wozu sie Lust haben,doch solltest du wissen-je nach Alter der Kids-wo sie übernachten,wenn nicht beim Vater. Frag ihn doch einfach danach wo er dann mit ihm ist.
Viele Grüße… Dieter
oh, vielen dank.
ja, dieses forum ist toll. und ich hoffe weiterhin, dass ich vielen menschen helfen kann.
also, wenn du nochmal etwas wissen möchtest, dann frage einfach!
bis bald
früchtchen
Hallo,
Leider gibt es keine Gesetzsprechung was der Vater Dir mitteilen muss und was nicht.
Solange das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist, braucht er Dir nicht Rechenschaft über das Papa-Woe ablegen. Genauso wie Du ihm nichts über Deine Zeit mit den Kids erzählen brauchst.
Bei der Sache: dieses Woe dieses Kind nächstes dann den anderen - leider auch hier keine rechtliche Absicherung für Dich.
Appeliere an sein Verstand:
Die Kids werden untereinander traurig, fühlen sich zurück gestoßen etc.
Begründen kannst Du es nur mit dem Zwist was unter den Kiddies entstehen. Wenn beim einem Papa -Woe schwimmen angesagt ist, beim anderen aufgrund Wetterlage nur zuhause rumhängen. Das fördert den Geschwisterstreit.
Wenn Du Dein Wohlergehen/Ressourcenauftanken ins Spiel bringst ist das immer schlecht. Denn trotz 2011 ist es weitverbreitet: Die Mutter hat zu funktionieren egal wie! Also appeliere an sein Papa - Gewissen und lege es so aus, das die Kids gerne zusammen mit Papa was unternehmen möchten
„meine Texte sind meine privaten Meinungen und ersetzen keine Rechtssprechung“
Hallo liber redangel,ich finde es ganz lieb,so ausführliche Antwort auch von dir zu bekommen. Das hilft wirklich ein ganzes Stück weiter.
Mein noch Ehemann wohnt jetzt noch bei seinen Eltern, dort ist wenig Platz für die drei Kinder. Da der Kontakt zu den Schwiegereltern abgebrochen wurde,ist es noch schwieriger geworden.Die Jkids wollen auch gar nicht dort übernachten. Meine große ist schon 15 J. Der Mittlere 12j. und der Kleinste 9 J. Das macht die Organisation nicht leichter. mein „Ex“ versucht sich nach seiner Weiterbildung zum Steuerberater selbständig zu machen,ist schon einmal durch die Prüfung gerauscht. Was wenn es auch jetzt nicht klappt und er keinen unterhalt für die Kinder zahlen kann? Er will die beiden Jungs zu sich nehmen,ich denke aber nur wegen der Kosten.Er interessiert sich nur für seine Vorteile.Ich habe bereits Anträge auf den Ämtern stellen müssen.Einen Job in meinem Beruf als Krankenschwester zu bekommen im 3 Schiten-System ist sehr schwierig. Trotz Pflegenotstand! Es wird schon irgendwie weiter gehen und Gott sei dank unterstützen mich meine Eltern wo sie nur können.
Vielen dank nochmal für deine Antwort… LG
noch schnell ein paar Zeilen:
Wenn Deine Kids nicht zu Papa möchten stehen die Chancen ganz gut für die beiden „Großen“. Denn ab dem 12LJ dürfen sie selber entscheiden ob oder ob sie nicht möchten.
Natürlich wird das dann übers Jugendamt geprüft ob dort dann eine Beeinflussung der Kids vorliegt oder nicht.
Was Du dort schreibst kommt mir so bekannt vor. Die Kiddies nur „haben wollen“ weil dann gibt es 1. das Kindergeld und 2. den Unterhalt.
Wenn Dein Ex kein Einkommen erziehlt dann bekommst Du für den 9.jährigen Unterhaltsvorschuss vom zuständigen Jugendamt. Dieser wird leider nur für Kinder bis zum vollendeten 12.Lebensjahr seitens der Unterhaltsvorschusskasse gezahlt.
Die beiden „Großen“ würden dann Harz IV beziehen. Dieses musst Du dann bei der zuständigen Stelle/Job Center stellen. Ich weiß nicht welche Stelle es bei euch ist die Harz IV bezahlt.
Solange die Kinder bei Dir sind und Du später auch evtl. das alleinige Sorgerecht bekommst, steht Dir das Kindergeld zu.
Und wenn Dein Ex sich als Steuerberater verwirklichen möchte - tja da hat er laut Gesetz schlechte Karten. Denn er muss ja MUSS sich um Arbeit bemühen, auch wenn es unter seinem sog. Bildungsstand ist. Du kannst ihn im Grunde über Deinen Anwalt anschreiben lassen, das Du Nachweise haben möchtst, das er sich um Arbeit bemüht!
Schnell nochmal auf Deine „Angst“ das er die beiden Jungs zu sich nehmen möchte - das sind nur „Drohungen“ um Dich einzuschüchtern. Denn er hat ja 3 Kinder…und wenn er bei über seinen Anwalt schreiben lässt: „mmh 2 Kinder will ich die andere nicht“ das kommt selbst bei seinem Anwalt nicht so gut an! Entweder würde er alle 3 haben wollen aber nicht nur selektiv!
Und wie gesagt, die Kinder werden in dem Alter auch gefragt wo sie leben/wohnen möchten.
Nur beeinfluss sie nicht und rede in ihrer Gegenwart nicht „schlecht“ über den Vater…Weil wenn es „hart auf hart“ kommt gibt es einen jahrelangen Sorgerechtsstreit. Entweder wird der Mitarbeiter/in vom Jugendamt gucken, wo es den Kindern „besser geht“ und wer von den beiden Eltern erziehungsfähig ist, wo die Bindung stärker ist, oder ein Gutachter wird vom Gericht bestellt.
Meist reicht aber das Jugendamt(Stellungsnahme) und die Gerichte sehen, dass das gemeinsame Sorgerecht nicht zum Wohle der Kinder ist. Weil die Eltern sich über nichts was die Kids angeht einig sind.
Wichtig ist, keine Absprachen mit Deinem Ex treffen, alles schriftlich festhalten. Und noch ein kleiner Tipp: führe ein Kindertagebuch - was äussern sie über Papa, in welchen Situationen äussern sie sich über Papa, wie ändert sich ihr Verhalten wenn sie nach Papa müssen, usw. Vieles vergisst man, vor allem in der momentanen Situation in der Du Dich befindest. Daher ist es gut, wenn Du immer weißt, wie sich Deine Kids verhalten haben als das Thema Papa aufkam. Meistens ist es das Verhalten was sich ändert. Sobald Du eine negative Veränderung merkst, was mit dem Thema Papa
zu tun hat, keine Scheu haben und das Jugendamt über die negative Veränderung informieren um DAS WOHL DES KINDES ZU GEWÄHRLEISTEN!
Nie den Fehler machen - gegenüber Dritten (ok Deine Eltern nicht mit eingeschlossen) schlecht über Deinen Ex reden. Manchmal kann die Welt ein Dorf sein
Liebe Grüße
redangel
„Meine Texte sind meine privaten Meinungen und ersetzen keine Rechtssprechung“