ein leicht abstruser Thread hat mich nun doch zu einer Frage
inspiriert: Wie sind Deutschlands geographische Grenzen eigentlich
normiert.
Gibt es völkerrechtliche Verträge mit allen Nachbarstaaten,
in denen mit Angabe von Längengeraden etc. die
Grenzen genau abgesteckt werden ?
Und wie ist das mit den Grenzen der Bundesländer. Wo kann
man die nachlesen ?
Ich weiß es nicht, könnte mir aber vorstellen, dass es ähnlich geregelt ist wie bei Grundstücken. Es könnte auch hier Grenzsteine geben, die dann ein einer Art Grundbuch verzeichnet sind.
moe.
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Gibt es völkerrechtliche Verträge mit allen Nachbarstaaten,
in denen mit Angabe von Längengeraden etc. die
Grenzen genau abgesteckt werden ?
Da habe ich beim Südkurier etwas Interessantes (hier Thema Bodensee) gefunden:
„Hoheitsgebiete:
Staatsgrenzen Deutschland-Schweiz nur im Untersee (Längsmittellinie)
sowie im Konstanzer Trichter. Überlinger See gehört bis zur Linie Eichhorn (Konstanz)-Meersburg zum Land Baden-Württemberg. Für den
Obersee fehlt weiterhin ein verbindliches Abkommen über die Gebiets-
hoheit der Anliegerstaaten Deutschland, Schweiz und Österreich.“
Der 2+4 Vertrag ist so ein multinationeler Völkerrechtsvertrag der die Außengrenzen Deutschlands nach der Vereinigung auf die heutigen Grenzen festgelegt hat.
Was die Grenzen der Länder angeht würde ich mal schwer vermuten, dass sie in entsprechenden Landesgesetzen festgelegt sind.
Ich weiß es nicht, könnte mir aber vorstellen, dass es ähnlich
geregelt ist wie bei Grundstücken. Es könnte auch hier
Grenzsteine geben, die dann ein einer Art Grundbuch
verzeichnet sind.
so würde ich mir das auch vorstellen. Ich meine sogar mich zu erinner, dass vor einigen jahren irgendein grenzbeamter einen solchen stein verstzt haben soll, was damals zu einem wahnsinns polit- und verwaltungsaufkommen führte.
Tatsächlich ict trobis frage aber ziemlich einleuchtend. Bei grundstücken ist so etwas ja recht einfach, nur ist so ein handelsüblicher staat doch etwas größer als mein vorgarten und die grenzen sind auch nicht unbedingt wir mit dem lineal gezogen. Flüsse vereinfachen hier die sache ungemein, aber im wald wirds schon schwieriger. Gehört der baum zu deutschland oder zu polen???
Zu den Aufgaben des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie gehört die fachtechnische Beratung der für die Grenzangelegenheiten zuständigen Bundesressorts. Hierzu zählt die Mitarbeit des BKG in gemischten Grenzkommissionen mit den jeweiligen Nachbarländern und in technischen Arbeitsausschüssen, in denen auf deutscher Seite Bundes- und Ländervertreter zusammenarbeiten.
Und wie ist das mit den Grenzen der Bundesländer. Wo kann
man die nachlesen ?
Der 2+4 Vertrag ist so ein multinationeler Völkerrechtsvertrag
der die Außengrenzen Deutschlands nach der Vereinigung auf die
heutigen Grenzen festgelegt hat.
Hä ? Wie das denn ? Der 2+4 Vertrag wurde doch durch bestehende Überleitungsverträge (seit 1955) ausgehebelt. Wie konnte Dtl. ohne bestehende Souveränität überhaupt etwas „rechtskräftiges“ unterzeichnen ?
Was die Grenzen der Länder angeht würde ich mal schwer
vermuten, dass sie in entsprechenden Landesgesetzen festgelegt
sind.