Wo steht das ?

Hallo ! Wo finde ich das Gesetz wenn jemand eine Hecke in seinen Garten hat,die oben von den einen Besitzer des Gartens und auf der anderen Seite des Gartens,also am Nebengrundstuck,vom anderen Gartenbesitzer geschnitten werden soll.1.Bseitzer reicht ja nicht über die ganze obere Breite hinüber,weil die Hecke zu breit ist und er das Nebengrundstück betreten müßte.Der Andere müßte doch auf seiner Seite den Oberteil schneiden,wenn Ersterer nich so weit reicht.Wie sieht das sonst aus wenn oben nur halb geschnitten ist.Gibt es da ein Österreichisches Gesetz? Danke Grüße Lilly

Hi
boah, da musste ich mich erst einmal einlesen, bevor ich kapiert habe, worum es geht :wink:

Also: wie das in Österreich aussieht, weiß ich nicht, in D ist das Schneiden der Hecke Aufgabe des Eigentümers derselben.
Wenn der dazu ein Nachbargrundstück betreten muss, darf er das (nach Anmeldung) machen; das ist das (je nach Gegend) so genannte „Hammerschlag-“ oder „Leiterrecht“. Es steht Nirgendwo sondern gehört zu den ungeschriebenen Gesetzen (zumindest hier), bzw. wurde durch die Rechtsprechung entwickelt.

Hammerschlagrecht - Leiterrecht
Hallo,

genannte „Hammerschlag-“ oder „Leiterrecht“. Es steht
Nirgendwo

von wegen. Exemplarisch für NRW:
http://www.baurecht.de/Nachbarschaftsgesetz.html

(§ 24)

Gruß
Christian

Naja - als ich gebaut habe, wurde ich von der Stadt in einem Schreiben ausdrücklich auf die „ungeschriebenen“ Reglungen (u.a. das Leiterrecht) hingewiesen - möglich, dass es inzwischen in diverse Gesetze reingekomen ist - war aber nicht NRW