ich arbeite als lkw fahrer seit einer weile haben wir
einen kunden der nur noch nach gefahrener tour bezahlt
sprich 1 strecke 3h das 2x 6h bezahlt er
mein chef will das nun durchreichen wenn ich 3 touren
schaffe will er mir auch 9h bezahlen
9h ist aber schon fast die reine fahrzeit (8,5)
das heisst stau abfahrtskontrolle und und und ist 0,5 h
zeit
aber es kommt noch besser
der kunde hat mal keine ware da der drucker geht nicht
also es kommt am tag zu 2 touren +5h wartezeit auf bzw
an der rampejetzt will mein chef nur 6h bezahlen ich
bin aber 12-15h am tag unterwegs er sagt das ist pause
und will es nicht bezahlen
wo steht im gesetz das wartezeit arbeitszeit ist
Leider nirgends, im Arbeitszeitgesetz steht in § 21a Beschäftigung im Straßentransport folgendes:
(3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:
die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen,
die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;
für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.
Für die Zeiten nach Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt dies nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist. Die in Satz 1 genannten Zeiten sind keine Ruhezeiten. Die in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Zeiten sind keine Ruhepausen.
Da steht noch einiges mehr, ich wollte aber nicht alles in die Antwort reinpacken.
hallo Sven
Dieses ist für mich unverständlich ,aber du mußt versuchen anderswo dich zu erkundigen.ich kann dir leider nicht helfen.
Wenn du in einer Gewerkschaft bist können die dir helfen
Hallo Swen,
ich denke-vorrausgesetzt es ist alles so, wie Du das schilderst, dass Dein Chef einer der üblen Sorte ist.
Leider kann ich Dir nicht direkt helfen, da mein Fachgebiet der Arbeitsschutz im Sinne von Unfallverhütung etc. ist.
Ich würde Dir aber unbedingt raten, schnell in eine Gewerkschaft einzutreten (wenn Du nicht sowieso schon Mitglied bist), die müssen und können Dich fachgerecht beraten.
Du soltest da aber nicht unbedingt schon bei der Aufnahme sagen, dass Du schon ein Problem hast, manchmal ist etwas, was vor der Aufnahme ist, ausgeschlossen. Spätestens nach ein paar Tagen
kannst Du dann deren Beratung (auch von deren Juristen) in Anspruch nehmen.
Auf jeden Fall soltest Du Dich wehren. Meines wissens werden derartige Fälle (z.B. Schlecker, Kick, etc.) auch gerne von den verschiedenen Fernsehsendern (z.B. RTL, siehe Internet)
aufgegriffen.
Ich hoffe, dass ich Dir dennoch ein wenig weiter helfen konnte .
Gruß
Karl-Heinz
P.S. Wenn Du möchtest, kannst Du mich ja auf dem Laufenden halten.