Wo steht es im Lohnfortzahlungsgesetz

… geschrieben, daß man eine Arbeitsunflähigkeitsbescheinigung spätestens am Dienstag vorlegen muß, wenn man Donnerstag bis einschließlich Montag krank war?

Mir ist nicht bekannt, wo das gesetzlich geregelt ist. Allgemein ist aber bekannt, dass man nach allerspätestens drei Tagen seine schriftliche Krankmeldung beim Arbeitgeber abgeben muss. Zudem kann der Arbeitgeber verlangen, dass man noch an dem Tag, an dem man nicht auf Arbeit erscheint, den Grund dafür dem Arbeitgeber mindestens fernmündlich mitteilt. Sonst fehlt man auf Arbeit „unentschuldigt“ und der Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung verweigern, egal ob und wann man einen „Krankenschein“ noch „nachreicht“.

… geschrieben, daß man eine
Arbeitsunflähigkeitsbescheinigung spätestens am Dienstag
vorlegen muß, wenn man Donnerstag bis einschließlich Montag
krank war?