Ah so, ja. Aber wenn eine Klassenarbeit eine Urkunde ist -
wonach es ja aussieht - und wenn nun Person A die Arbeit
schreibt und sagt, er sei Person B, dann würde ich darin schon
eine Urkundenfälschung sehen, wenn denn eine Täuschung im
Rechtsverkehr beabsichtigt ist.
In dem Fall - ja, denn dann liegt ja eine Täuschungsabsicht vor. Ganz wirr wäre es, wenn B normalerweise und bekannterweise als Miss Piggy abgibt, damit aber nur eine schriftliche Lüge begeht (weil es jeder, auch der Lehrer, weiß), aber A in Täuschungsabsicht ebenfalls als Miss Piggy abgibt… ^^ In dem Fall würden zwar beide falsche Namen verwenden, der eine B aber straffrei, der andere A aber mit Täuschungsabsicht und damit strafbewehrt… 