Hallo,
ein AN arbeitet ganzjährig in Holland (holländischer AG), die Steuererklärung wird in Holland erstellt (und die Steuern ebenfalls in Hollang abgeführt).
Die ausländischen Einnahmen unterliegen somit in Deutschland nur der Progression und sind steuerfrei, da ein DBA besteht. Ist das richtig?
Aber trägt man den Bruttolohn nur in Anlage N Zeile 21 ein oder auch in Anlage AUS Zeile 36? Und wie ist es mit den angefallenen Werbungskosten für die ausländische Tätigkeit,muss man die mit erklären?
Hi,
Hallo,
ein AN arbeitet ganzjährig in Holland (holländischer AG), die
Steuererklärung wird in Holland erstellt (und die Steuern
ebenfalls in Hollang abgeführt).
Die ausländischen Einnahmen unterliegen somit in Deutschland
nur der Progression und sind steuerfrei, da ein DBA besteht.
Ist das richtig?
ja
Aber trägt man den Bruttolohn nur in Anlage N Zeile 21 ein
ja als steuerfreier Arbeitslohn nach DBA
oder auch in Anlage AUS Zeile 36?
nein
Und wie ist es mit den
angefallenen Werbungskosten für die ausländische
Tätigkeit,muss man die mit erklären?
ja, formlos auf einem Blatt
Die kürzen nur die Progressionseinkünfte
Schöne Grüße
C.