Wo trägt man gezahlte Einkommensteuer ein?

Wenn man sich die Einkommensteuererklärung anschaut wo trägt man denn die gezahlte Einkommensteuer die vom Vorjahr noch zu begleichen war ein ? In die Anlage EÜR, seh ich das richtig ?

Vielen Danke im vorraus

Hallo!

Nein, die trägt man gar nicht ein, weil sie nicht abzugsfähig ist. Steht in §12 EStG.

gruß

derschwede77