Wenn man sich die Einkommensteuererklärung anschaut wo trägt man denn die gezahlte Einkommensteuer die vom Vorjahr noch zu begleichen war ein ? In die Anlage EÜR, seh ich das richtig ?
Vielen Danke im vorraus
Wenn man sich die Einkommensteuererklärung anschaut wo trägt man denn die gezahlte Einkommensteuer die vom Vorjahr noch zu begleichen war ein ? In die Anlage EÜR, seh ich das richtig ?
Vielen Danke im vorraus
Hallo!
Nein, die trägt man gar nicht ein, weil sie nicht abzugsfähig ist. Steht in §12 EStG.
gruß
derschwede77