Hallo, wenn mann eine Umsatzsteuervoranmeldung abgibt:
Wo muss mann dann Einnahmen aus Dienstleistungen eintragen
unter 4. Lieferungen und sonstige Leistungen (steuerpflichtige
Umsätze)?
wenn die Leistungen denn auch steuerpflichtig sind, dann ja, bitte hier eintragen
Muss mann den Netto Erwerb eintragen? Relevant ist immer das
Datum des Geld Eingangs und nicht dass der Rechnungsstellung,
korrekt?
netto! Das System rechnet daraufhin die Ust. aus. Ob das Datum des Geldeingangs maßgebend ist oder das Datum der Rechnungserstellung hängt davon ab, ob man ein Ist-Versteuerer oder Sollversteuerer ist.
Wo werden abzusetztende Posten wie Porto Kosten und wo
Rechnungen wie Telefonrechnung eingetragen?
in der Buchführung. (entweder in Form einer Einnahmen-/Überschußrechnung oder besser direkt in einer doppelten Buchführung, damit hat man seine Kalkulation besser im Griff als in einer einfachen Tabelle).
leider habe ich jetzt den Elster Bildschirm nicht vor mir.
-Dienstleistungen sind sofern nicht Umsatzsteuerbefreit bzw. mit anderen
Steuersätzen ebenso zu behandeln wie Einnahmen aus Lieferungen, also da mit rein.
-Ob Netto oder Brutto (mit Ust.) kann ich Dir aus dem Kopf auch nicht sagen,
ergibt sich aber aus der Logik des Elster Programms.
Wenn Du deine Steuer vom System berechnen lässt merkst Du gleich ob alles stimmt.
Erst wenn alles stimmt übermitteln. (Bei Fehlern kannst Du später eine Berichtigung
nachreichen)
-Zufluß-, Abflußprinzip. Geldeingang ist entscheidend (Gibt auch eine Ausnahme,
wird aber bei Dir vermutlich nicht zutreffen).
-Porto ist USt. frei.
Alles mit einer Rechnung mit MwSt. sind gezahlte Vorsteuerbeträge.