Ohne Kosten in die Selbständigkeit? Ja, das geht. Mein Nachgrundungscoaching wurde anteilig mit ESF-Mitteln bezahlt.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des EU Parlaments und des Rates vom 05.07.2006 ist erstattungsfähige Mehrwertsteuer keine zuschussfähige Ausgabe.
Jetzt soll ich also die komplette Mehrwertsteuer aus dem Coaching an den Träger der Maßnahme zurückzahlen.
- Ist dieser Posten zu 100% abzugsfähig?
- Wo verbuche ich diese Ausgaben?
• Umsatzsteuervorrauszahlung
• Umsatzsteuersonderzahlung
• Gewerbesteuern
Beste Grüße