Wo versichern und zu welchem Preis

Danke…

Danke…

Danke
Gruß Andreas.

Hallo Barmer
Also ersteinmal hat er die Schulbank gedrück bis zu seinem 23. Lebensjahr. Kurz vor dem Abitur mit Schulfrust abgebrochen. Dann hat er angefangen Ausbildungsplätze zu suchen und sich beworben. ca. 100 mal. Der Frust wurde immer größer und die Motivation sich zu bewerben immer kleiner. Dann hat er angefangen zu jobben (schwarz oder Minnijob) Zuletzt hatte er für zwei Monate einen Job wo wohl auch Sozialversicherungsbeiträge geflossen sein müssen, denn auf seinem Konto sind 2x über 600 Euro eingetrudelt. Da er alles selber regeln will, können wir immer nur auf Zufallsinformationen hoffen, haben aber die Sorge, dass er die ganze Sache nicht so wichtig nimmt und deshalb sich weder arbeitslos meldet noch krankenversichert ist. Ich kann ja nicht einfach losgehen und ihn bei der AOK weiterversichern ohne ihn zu fragen. Die Kommmunikation gestaltet sich aber schwierig, da wir uns nicht einmischen sollen. Was also tun?

Hallo Herr Rosenbaum!

Ist er denn nicht arbeitsuchend gemeldet?

Das wissen wir leider nicht so genau. Die Kommunikation gestaltet sich schwierig. (Er will alles selber regeln)

Die Krankenversicherung ist Pflicht. Die AOK muss ihn woieder
nehmen als freiwilliges Mitglied.

Auch wenn er nur zwei Monate dort versichert war?

Wenn er 25 ist hat er :Anspruch auf AlG 2 (Hartz IV) dann ist er auch versichert.
Beantragt er das beim Sozialamt oder beim Arbeitsamt?

Danke für Antworten
Gruß Andreas

hallo Andreas,

meine Antwort ist bestimmt nicht die die du lesen möchtest.

Dein Sohn kann sich nur privat weiterversichern. Eine Aufnahme in der gesetzlichen KV ist nicht möglich.

Sobald er einen Job mit Einnahmen von 401 Euro hat, kann er sich wieder gesetzlich versichern.

Gruß

AlG 2 beantragt er beim JobCenter (ARGE). Dann ist er auch ab dem Antrag krankenversichert, da er ja de facto Anspruch hat. Die gesetzliche KV, wo er zuletzt versichert war, ist verpflichtet, ihn weiterhin zu versichern, (selbst wenn er zwischenzeitlich schwer erkrankt wre). Natürlich müssen dann Beiträge nachentrichtet werde, Da kommt er aber sowieso nicht dran vorbei. (Krankenversicherungspflicht)- Wenn er alles selbst regeln, will, dann er soll er es auch tun

Hallo nochmal,

das heißt, Sie haben nicht nur ein Versicherungsproblem.

Aufgrund seines Alters sind Sie vor dem Gesetz nicht mehr verantwortlich und er müßte zur Arbeitsagentur und sich dort melden. Er würde wohl ALG II bekommen und die würden auch seine Krankenversicherung bezahlen. Allerdings nicht rückwirkend.

Wie Sie ihm das beibringen, weiß ich natürlich auch nicht.

Viel Glück

Barmer

Danke
irgendwie wird es schon weitergehen.
Schönes Wohenende wünscht
Andreas

Hammer,

dass die Beihilfe bis zum 25. Lebensjahr übernommen wird, nur weil er Beamtensöhnchen ist.

Er kann sich freiwillig krankenversichern für EUR 120,00

Auch Dein …Söhnchen würde bei gleichen Voraussetzungen bis zum 25. Lebensjahr in der gesetzlichen KV familienversichert sein und zwar zu 100 % und kostenlos.
Also kein Hammer sondern ganz normal und teuer da private Restversicherung gezahlt werden muss…
Gruß Andreas

Falsch, mein Söhnchen ist bei ungleichen Voraussetzungen privat krankenversichert und ich bekomme keine Beihilfe, sondern darf den Beitrag ganz alleine bezahlen.
Oh mann, dass Du diese Ungerechtigkeit nicht einsehen möchtest. Sehr schade.

Wo versichern und zu welchem Preis
Hallo Herr Weltner,

Ihr Sohn muss sich bei der AOK freiwillig versichern, Gruss Team kodal24

http://www.kodal24.de/

Hallo!

Leider kenne ich mit solchen Fällen nicht aus.

Gruß

H.C.