Hallo Freunde!
Mein Sohn lebt bei uns zu Hause und findet keine Arbeit. Er war bis zu seinem 25 Geburtstag bei mir Privat restversichert (den anderten Rest zahlte die Beihilfe) Vor der Aufnahme eines Teilzeitjob hat er sich bei der AOK angemeldet uind auch eine Versichertenkarte zugesendet bekommen. Leider ist ihm nach 6 Wochen wieder gekündigt worden. Da er noch kein Jahr gearbeitet hat bekommt er kein ALG. Er verfügt über keinerlei Einkommen und wird eigentlich nur bei uns geduldet.
Wie und wo kann er sich krankenversichern?
a) ohne Beteiligung der Eltern
b) mit finazieller Beiteiligung unsereseit.
Für Antworten dankbar
NAdreas
Das ist ein Fall für Harz IV, also beim Amt melden
Hallo Herr Weltner,
es bleibt nur sich bei der privaten Kasse der Eltern weiter zu versichern. In die gesetzliche Krankenversicherung kann nur gewechselt werden, wenn ein Job über 400 € Einkommen angenommen wird oder wenn Arbeitslosengeld oder Hartz IV bezogen wird.
Also schleunigst bei der privaten Kasse melden und sich weiterhin versichern. Denn in Deutschland herrscht die Krankenversicherungspflcht, das heisst: man muss Beiträge zahlen, ob man will oder nicht.
Abwarten heisst also nur eine höhere Nachzahlung an Beiträgen zahlen zu müssen !
viele Grüße
sigi-der-schwabe
Hallo Siggi!
Wo soll das Geld herkommen? Unser Sohn verfügt über keinerlei Einkünfte?
Und war er nicht während der zwei Monate sozialversicherter Beschäftigung bei der AOK versichert?
Hallo Herr Weltner,
es bleibt nur sich bei der privaten Kasse der Eltern weiter zu
versichern. In die gesetzliche Krankenversicherung kann nur
gewechselt werden, wenn ein Job über 400 € Einkommen
angenommen wird oder wenn Arbeitslosengeld oder Hartz IV
bezogen wird.Also schleunigst bei der privaten Kasse melden und sich weiterhin versichern.
Hallo Andreas,
nach §5 SGV V bleibt auch ein Arbeitsloser weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung, solange er keine anderweitige (private) Krankenversicherung nachweist. Nach allem, was du beschrieben hast, sehe ich nichts, was für eine private Krankenversicherung sprechen könnte. Eine Weiterversicherung bei der AOK kostet den Mindestbeitrag i.H.v. rund 150 Euro. Ob sich die Eltern daran beteiligen, spielt dabei keine Rolle. Grundsätzlich stellt sich natürlich die Frage, was der Junior weiter vorhat …
Viele Grüße
oscar.
Hallo, ob sie sich an deer Versicherung ihres Sohnes finanziell beteiligen oder nicht, ist für den Versicherer nicht relevant. Hauptsache, die Beiträge werden gezahlt. Da er bei der AOK war, müsste er versuchen sich dort freiwillig als Stellenloser weiter zu versichern. Aber auch die Altrnative einer privaten Krankenversicherung ist abzuchecken; d.h. welche Leistungen der einzelnen Anbieter (Gesetzliche KK oder PKV) sind für sie interessant und was kostet es da oder dort. Also am besten unverbindlich bei einigen Anbietern beraten lassen und dann entscheiden.
VG
ayro
Hallo Andreas,
als Erstes wäre mir Arb.Losengeld 2, sogenanntes hartz 4 eingefallen. Dort wäre er auf Antrag Krankenversichert.nachdem Sie aber zuzahlen wollen wäre je nach Höhe des Sponsorings bei Papa ist evtl. ergänzendes hartz4 möglich. Krankenversichern kann er sich bei jeder GKV gegen eigenen beitrag. Wir haben in Deutschland Krankenversicherungspflicht, soll heißen er muß auch für Zeiten in denen er nicht Krankenversichert ist Beiträge nachzahlen. Beihilfe denke ich ist aufgrund seines Alters nicht mehr möglich.
Tut mir leid nicht geholfen zu haben.
MfG
Leo
Hallo, er kann versuchen, ob ihn die AOK weiter versichert. Wahrscheinlich wird sie das nicht tun, weil er keine 12 Monate Vorversicherung hat. Wenn, dann würde es ca. 145 EUR kosten. Wers zahlt, spielt dann keine Rolle.
Ansonsten muss er sich weiter privat versichern. Ohne Beihilfe wird das natürlich teuer. Seine bisherige Versicherung muss ihn wieder aufnehmen.
(Was hat er denn so die letzten 5 - 8 Jahre gemacht ?)
Viel Glück
Barmer
Ist er denn nicht arbeitsuchend gemeldet? Die Krankenversicherung ist Pflicht. Die AOK muss ihn woieder nehmen als freiwilliges Mitglied. Wenn er 25 ist hat er Anspruch auf AlG 2 (Hartz IV) dann ist er auch versichert. Ihr als Eltern braucht dann nicht mehr für seinen Unterhalt aufzukommen.
Hallo Lou,
Hallo Freunde!
Mein Sohn lebt bei uns zu Hause und findet keine Arbeit. Er
war bis zu seinem 25 Geburtstag bei mir Privat restversichert
(den anderten Rest zahlte die Beihilfe) Vor der Aufnahme eines
Teilzeitjob hat er sich bei der AOK angemeldet uind auch eine
Versichertenkarte zugesendet bekommen. Leider ist ihm nach 6
Wochen wieder gekündigt worden. Da er noch kein Jahr
gearbeitet hat bekommt er kein ALG. Er verfügt über keinerlei
Einkommen und wird eigentlich nur bei uns geduldet.
Solch eine Aussage finde ich sehr traurig!
Da muss man vermuten, dass es sich um keine richtige Familie handelt.
Wie und wo kann er sich krankenversichern?
er muss sich in einer PKV versichern;
a) ohne Beteiligung der Eltern
dies wird vermutlich nicht möglich sein,
bitte beachten, Eltern sind für ihre Kinder unterhaltspflichtig
Für Antworten dankbar
NAdreas
Gruß
hallo, geh damit zum amt / harz4 dort gemeldet ist er auch durch die versichert.
Hallo,
2 Möglichkeiten:
AOK, mtl. Beitrag 145 Euro
PKV, mtl. Beitrag „individuell“
Gruß Olaf
Hallo Andreas,
da er zuletzt gesetzlich versichert war würde ich Ihn wieder bei der Gesetzlichen als freiwilliges Mitglied ohne Einkommen für ca 150€ versichern.
Gruß
Ps. sollten die Schwierigkeiten machen, die Versicherungspflicht für nicht Versicherte anzeigen.
er muss sich ab 25jahren freiwillig versichern zu einem betrag von mind. 150 €. wer das zahlt ist der kasse egal, kann auch von dem konto der eltern kommen. wenn er noch nicht gesetzlich pflichtversichert war kann er sich eine kasse wählen ansonsten muss er in die AOK.
Danke
Gruß Andreas
Danke
Viele Grüße Andreas
Hallo Merger!
Solch eine Aussage finde ich sehr traurig!
Ich auch, aber so langsam reisst der Geduldfaden.
Nur zu Hause rumsiten und das Hotel Mama ausnutzen und immer nur aktiv werden, wenn wir massiv Druck machen ist auf Dauer keine Lösung.
Da muss man vermuten, dass es sich um keine richtige Familie handelt.
Die Vermutung stimmt nicht.
bitte beachten, Eltern sind für ihre Kinder
unterhaltspflichtig
Gilt das auch, wenn es keine objektiven Gründe gibt, das er keine Arbeit aufnimmt und wenn ja bis zum Tod der Eltern?
Für Antworten dankbar
Andreas
Danke
Danke.
Danke
hallo, geh damit zum amt / harz4 dort gemeldet ist er auch
durch die versichert.