Wo werden die Einnahmen der Plasmaspende in der Steuererklärung eingetragen?

Hallo,
wenn jemand im Jahr in etwa 1.000,00 € durch die Plasmaspende eingenommen hat, gilt das dann noch als steuerfrei oder sind das schon Einkünfte? Oder handelt es sich hierbei generell um eine steuerfreie Aufwandsentschädigung?
Vielen Dank schon im Vorfeld.

Lebt die Person noch?

ja, eine steuerfreie Unkostenpauschale.

Doch, der wird (hoffentlich) noch leben.
Ein Gesunder kann bis zu 40 x Plasma/Jahr spenden.
Und bei 1.000 € wird das auch in der Größenordnung der Fall gewesen sein.

Zeigst du mir bitte den Paragraphen, wo steuerfreie Unkostenpauschale steht?

Bin gespannt

Soon

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Danke. Aber wenn die Ehrenamtspauschale in Höhe von 720 Euro überschritten ist? Gehört es dann zum Arbeitslohn?

Moin,

ich würde das unter §22 Nr 3 EStG, sonstige Einkünfte subsumieren. Diese Einkünfte sind bis 256,00 € steuerfrei. Allerdings werden sonstige Einkünfte bei der Berechnung der Einkommensteuerschuld komplett (fast!) mit heran gezogen. Sollte also der Spender noch andere Einkünfte haben, werden die 1000 € mit reingerechnet.
Natürlich dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte aus §22 EStG die Kosten, z.B. für Fahrten zum Spenden abgezogen werden.

Gruß

Soon

Die Ehrenamtspauschale hat m.E. damit nix zu tun.

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Als Schüler habe ich das mal gemacht, wöchentich, war als zusätzliches Taschengeld für mich ganz ok. Versteuert habe ich das damals nicht, aber inzwischen ist das verjährt (puh… Glück gehabt).

Man könnte das als gewerbliche Einkünfte fassen, denn die Tatbestandsmerkmale könnte man alle abhaken:

  • selbständig (keine organisatorische Einbindung, keine Weisungsgebundenheit),
  • nachhaltig (zumindest bei 50 x im Jahr sollte das erfüllt sein),
  • mit Gewinnerzielungsabsicht (der gewerbliche Spender, der jede Woche geht, hat die auf jeden Fall),
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (Blutspendesammler sind ja meist Wirtschaftsunternehmen, die für Pharmaunternehmen tätig werden, manchmal sind es aber auch Eigen- oder Zweckbetriebe gemeinnütziger Vereine, die entgeltlich wirtschaftlich tätig sind),
  • nicht LuF (obwohl man darüber natürlich spitzfindig streiten könnte),
  • keine freiberufliche oder sonstige selbständige Arbeit.

Rechtsprechung gibt es bislang dazu meines Wissens nur für die umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze mit Plasma, menschlichem Blut usw., jedoch nicht zur ertragsteuerlichen Behandlung. Wahrscheinlich hat sich die Frage im echten Leben mangels Relevanz noch niemand gestellt.

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Dem Grunde nach gewerbliche oder auch sonstige Einkünfte, aber unter 720 € steuerfrei im Rahmen der Ehrenamtspauschale? Warum nicht? Voraussetzung wäre natürlich die Gemeinnützigkeit des Sammelunternehmens, daran wird es wahrscheinlich häufig scheitern. Erörtern müsste man, ob es sich um eine „Tätigkeit“ handelt, denn das Blutspenden ist ja eher ein Dulden als ein Tätigwerden, oder es ist ein Verkauf. Aber nachdem der 3 Nr 26b als Ergänzung des 3 Nr 12 gesehen wird, der explizit auch von Aufwandsentschädigungen spricht, warum nicht?

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Ich würde es als „Privatgeschäft“ sehen.
Ähnlich wie der Verkauf meines Privat- Autos oder gelegentlicher Verkauf von Sachen auf dem Flohmarkt oder auf Internetplattformen.
Da interessiert es auch nicht, ob ich an einen Händler verkaufe.

Problematisch könnte hier alleine die "Regelmässigkeit des „Geschäfts“ werden.
Wo du dann gerne deine Investitionen gegenrechnen kannst.
Neben den Fahrtkosten auch die erforderliche zusätzliche Nahrungsaufnahme.
Da wirst du wohl in die Nähe eines Nullsummenspiels kommen.