Wo, wie russische Staatsbürgerschaft für Kind?

Hallo zusammen,

die Ex (A) von B ist die Mutter des gemeinsamen Sohnes ©, welcher in Deutschland geboren wurde.

A und B sind getrennt und waren nicht verheiratet. Beide haben gemeinsames Sorgerecht. Die Vaterschaft ist von B anerkannt.

A möchte von B, dass dieser der 2. Staatsbürgerschaft, nämlich der russischen, für C zustimmt.

Dafür muss er wohl irgendwo persönlich erscheinen und dies beantragen!?

B ist gebürtiger Deutscher und hat auch keine andere Staatsbürgerschaft.

A ist gebürtige Russin und seit 14 Jahren in Deutschland.

Wo muss B die russische Staatsbürgerschaft für C beantragen? Welche Unterlagen benötigt er dafür? Reicht z. B. eine normale Kopie der Geburtsurkunde von C aus oder muss diese beglaubigt sein? Welche Kosten kommen auf B zu? Oder müssen A und B das gemeinsam beantragen?

Kann B die Erstattung der entstandenen Fahrtkosten irgendwo beantragen (Krankenkasse, Rentenversicherung …)?

Was ist sonst noch so zu beachten?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

GUS

Hallo zusammen,

die Ex (A) von B ist die Mutter des gemeinsamen Sohnes ©,
welcher in Deutschland geboren wurde.

A und B sind getrennt und waren nicht verheiratet. Beide haben
gemeinsames Sorgerecht. Die Vaterschaft ist von B anerkannt.

A möchte von B, dass dieser der 2. Staatsbürgerschaft, nämlich
der russischen, für C zustimmt.

Dafür muss er wohl irgendwo persönlich erscheinen und dies
beantragen!?

B ist gebürtiger Deutscher und hat auch keine andere
Staatsbürgerschaft.

A ist gebürtige Russin und seit 14 Jahren in Deutschland.

Wo muss B die russische Staatsbürgerschaft für C beantragen?

Soll er dem Antrag nun zustimmen, oder selber einen stellen?

Welche Unterlagen benötigt er dafür?

Ich würde mal A fragen

Reicht z. B. eine normale Kopie der Geburtsurkunde von C aus oder muss diese beglaubigt sein?

Warum sagt ihm das nicht A, sie möchte doch dass er dies tut.

Welche Kosten kommen auf B zu?

Auch hier müsste A der Ansprechpartner sein.

Oder müssen A und B das gemeinsam beantragen?

Es ist doch in A’s Interesse! Sie hat das bestimmt schon recherchiert.

Kann B die Erstattung der entstandenen Fahrtkosten irgendwo
beantragen (Krankenkasse, Rentenversicherung …)?

Sofern die 2. Staatsbürgerschaft von C im Interesse der Krankenkasse bzw. Rentenversicherung ist, macht ein Antrag sicher Sinn. Im Moment scheint mir in dieser Konstellation bzgl. der Kostenübernahme allerdings lediglich der Antrag bei A ausreichend Sinn zu machen. Auch hier gilt vermutlich „Antrag vor der Fahrt stellen!“ :wink:

Was ist sonst noch so zu beachten?

Ich würde mich mal an A wenden, sie wird es wissen.

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Bitte, bitte…

Bommel

Schöne Grüße

GUS