Hallo zusammen,
die Ex (A) von B ist die Mutter des gemeinsamen Sohnes ©, welcher in Deutschland geboren wurde.
A und B sind getrennt und waren nicht verheiratet. Beide haben gemeinsames Sorgerecht. Die Vaterschaft ist von B anerkannt.
A möchte von B, dass dieser der 2. Staatsbürgerschaft, nämlich der russischen, für C zustimmt.
Dafür muss er wohl irgendwo persönlich erscheinen und dies beantragen!?
B ist gebürtiger Deutscher und hat auch keine andere Staatsbürgerschaft.
A ist gebürtige Russin und seit 14 Jahren in Deutschland.
Wo muss B die russische Staatsbürgerschaft für C beantragen? Welche Unterlagen benötigt er dafür? Reicht z. B. eine normale Kopie der Geburtsurkunde von C aus oder muss diese beglaubigt sein? Welche Kosten kommen auf B zu? Oder müssen A und B das gemeinsam beantragen?
Kann B die Erstattung der entstandenen Fahrtkosten irgendwo beantragen (Krankenkasse, Rentenversicherung …)?
Was ist sonst noch so zu beachten?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
GUS
