Hallo, folgende Frage stellt sich mir gerade. Ich möchte gerne bei einem Ehepaar das zu versteuernde Einkommen ermitteln.
Die Eheleute haben eine Nettodividende von 7500 € erhalten, die Bank hat die 2500 € Kapitalertragssteuer schriftl. bestätigt und ja bereits abgezogen).
Jetzt ist meine Frage, wo in der Emittlung muss ich den Sparer-Pauschbetrag berücksichtigen. Direkt bei der Einkunftsart „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ abziehen( also dann statt 10 T€ nur 8398 € angeben)?
Oder anderweitig?Die gezahlten 2500 € setze ich dann quasi als Steuervorrauszahlung an?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Hallo,
die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden wie folgt ermittelt
Bruttodividende 10.000 €
./. Sparer-Pb 1.602 €
Einkünfte 8.398 €
Ob die Einkünfte aus Kapitalvermögen allerdings bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zu berücksichtigen sind, hängt vom Grenzsteuersatz ab.
Liegt der Grenzsteuersatz über 25 % (bei Ehegatten bei etwa 28.000 € ) sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht in die Ermittlung des z.v.E einzubeziehen.
Es verbleibt dann bei der Abgeltungssteuer.
Unterhalb des Grenzsteuersatzes von 25 % werden die Einkünfte bei der Ermittlung des z.v.E berücksichtigt und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen.
Die gezahlte Kapitalertragsteuer und Soli wird dann als Steuerabzugsbeträge von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen.
Gruss
Super, vielen Dank dafür.
Da der Grenzsteuersatz deutlich über 25 % liegt,werde ich Sie nicht einbeziehen.
Dann darf ich allerdings auch nicht die bereits gezahlte Abgeltungssteuer ansetzen( als Steuervorrauszahlung)?