moin,
firma A produziert am ort A.
spedition B faehrt fast taeglich produzent A an und holt die produktion ans speditionslager im ort B.
produzent A hat der spedition B eine vollmacht erstellt zur abwicklung aller zollformalitaeten.
wo wird zwingend die AE abgefertigt?
beim zustaendigen zollamt fuer A nach laden der ware oder beim zollamt B vor verladen ins ausland?
wie es in der praxis gehandhabt wird, weiss ich, ich benoetige aber eine „offiziell“ zollvorschrift.
ich beziehe mich auf das erstellen der ae per altem formular - nicht ueber atlas!
gruss
khs
moin,
beim zustaendigen zollamt fuer A nach laden der ware oder beim
zollamt B vor verladen ins ausland?
Kapier ich nicht ganz, aber es gibt doch 2 Möglichkeiten. Entweder das Binnenzollamt am Verladeort, oder an der Grenze, je nach Warenwert, glaube ich. Steht nichts im „Merkblatt zum Einheitspapier“??
offizielles Amtsdeutsch kann ich dir nicht sagen.
Gruß.
Hi!
Ich höre zum ersten Mal, dass es für eine AE ein zuständiges Zollamt gibt.
Meines Wissen kann ein Grenzzollamt aus verschiedenen Gründen (hoher Wert, zuviele versch. Artikel etc) die AE ablehnen und an ein Binnenzollamt bzw. Hausbeschau verweisen, aber ich kenne keine Vorschrift die besagt, die Ware muss z.B. Berlin Mitte abgefertigt werden.
Grüße
Dusan
moin,
bei uns geht es meist um hohe werte… edv, med. anlagen, etc…
gruss
kuddel
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moin,
das „Merkblatt zum Einheitspapier“ sind 174 seiten - das lesen wollte ich mir durch die fragestellung hier ersparen…
gruss
khs
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hallo,
die ae (ausfuhranmeldung) muss am ort der ware erstellt werden.
das ist dann die abgangszollstelle.
d.h. wenn der lkw ab lagerort b direkt zur grenze fährt, kann/muss der spediteur die ae im namen und vollmacht von a erstellen.
in der ae wird die ausfuhrzollstelle genannt - das ist die zollstelle, über welche die ware die ewg verlässt.
viele grüße
manfred
dann kann/muss der spediteur die ae im namen und vollmacht von a am konsolidierungs-ort erstellen.
viele grüße
manfred
will mehr wissen
Hallo und guten Morgen
Ich finde die Frage äusserst interessant. Werde selber im Geschäft mal rumfragen. Arbeite in einer Schweizer Spedition und werde immer wieder mit solchen Problemen konfrontiert.
Hast du mal ‚dein‘ zuständiges Zollamt gefragt ?
Kannst du zum Beispiel nicht die AE ohne Zollbeschau 24 oder 48 Stunden vorher erstellen ?
Hat dir schon jemand genaue Antwort geben können ? Anstonsten frage ich wirklich mal nach. Interessiert mich.
gruss
hironimus
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Servus,
eines vorweg die Papierversion, Durchschlagpapier unterscheidet sich rechtlich nicht von der elektronischen Version.
Jedoch wurde das Einheitspapier im Durchschlagpapier wesentlich lockerer gehandhabt und vom dt. Zoll fast an jeden x-beliebigen Zollamt abgefertigt.
Auf einmal mit der Elektronik wo der Zöllner quasi vom Hauptzollamt kontrolliert wird werden auf einmal an den alten Fristen erinnert und man macht nur noch selten Ausnahmen.
Wenn der Zoll über Jahre bzw. Jahrzehnte eine gewisse Arbeitsweise akzeptiert hat, und diese nie angemängelt hat - und somit den Kunden, Spediteur, die Wirtschaft mit Fristen und Regularien verwöhnt hat…hat dieser das Recht von heute auf morgen die Gesetze wesentlich enger zu nehmen. Man wirtschaftsbetrieb fängt in unserer Region das stottern an, weil der Zoll auf Fristen besteht die es zwar früher schon gab aber nie beachtet wurden.
Kann die Wirtschaft für Fehler des dt. Zoll was? Ich denke hier muss ein Mittelweg her…im Nachbarland Österreich wir sogar für EU Ausländer ne Ausfuhr erstellt und man kassiert ordentlich Geld dafür!
WETTBEWERBSVERZEHREND!
Maik Hoffmann
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