Wo wird Kind versichert sein?

Person A ist seit 10 Jahren selbstständig und privat mit Kind versichert. Hat max € 26.000 Einkommen (nach Steuern) pro Jahr u. zahle viel an PKV usw…

Kind X ist mittlerweile 18 geht noch zur Schule. Möchte sich jetzt einen Job nebenbei suchen. Würde das Kind X dann bei seinem Arbeitgeber gesetzlich versichert werden?

Ist es möglich bei einem Einkommen(€ 26.000) in dieser Höhe wieder in die gesetzliche KV zu wechseln?

Gruß Bonnie3

Person A ist seit 10 Jahren selbstständig und privat mit Kind
versichert. Hat max € 26.000 Einkommen (nach Steuern) pro Jahr
u. zahle viel an PKV usw…

Kind X ist mittlerweile 18 geht noch zur Schule. Möchte sich
jetzt einen Job nebenbei suchen. Würde das Kind X dann bei
seinem Arbeitgeber gesetzlich versichert werden?

Kommt drauf an - wen eine GKV-pflichtige Tätigkeit vorliegt ja.
Hier wird das mtl. Einkommen berücksichtigt und natürlich muss eine Arbeitnehmertätigkeit vorliegen.

Ist es möglich bei einem Einkommen(€ 26.000) in dieser Höhe
wieder in die gesetzliche KV zu wechseln?

Ja - z.B. Aufgabe der Selbständigkeit und eine Tätigkeit als Arbeitnehmer suchen.

Gruß Bonnie3

Gruß Merger

Hallo,

schätzungsweise nicht, denn ein Minijob reicht nicht aus.

Gruß

Kind X ist mittlerweile 18 geht noch zur Schule. Möchte sich
jetzt einen Job nebenbei suchen. Würde das Kind X dann bei
seinem Arbeitgeber gesetzlich versichert werden?

Wenn X auf Steuerkarte arbeitet, ja. Wenn X als Mini-Jobber arbeitet, nein.

Ist es möglich bei einem Einkommen(€ 26.000) in dieser Höhe wieder in die gesetzliche KV zu wechseln?

Bei einem Selbständigen, der PKV versichert ist, spielt das Einkommen keine Rolle, er bleibt PKV versichert.

Vielen Dank für Eure Antworten!!

Hallo,

evtl. kann das Kind kostenlos über die Mutter versichert werden, wenn diese Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.

Wichtig sind dann die jährlichen " Einkünfte" (nicht das Einkommen) des Vaters.

§ 10 Absatz 3 SGB V

Gruß

RHW

Hallo RHW,

bevor man antwortet, sollte man die Frage erst einmal richtig lesen:

" Kind X ist mittlerweile 18 geht noch zur Schule. Möchte sich jetzt einen Job nebenbei suchen. Würde das Kind X dann bei seinem Arbeitgeber gesetzlich versichert werden?

In dem von Dir zitierten § steht:

  1. Kinder sind versichert
    1.bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,
    2.bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,

Und nun erkläre uns Deine gegebene Antwort ???

Gruß Merger