Guten Tag,
hab eine kurze Frage:
Wenn Person A wohnhaft ist in einer Hartz IV-Wohngemeinschaft bei seinen Eltern, sich aber von Hartz IV lösen will, ist es für A dann möglich sich bei seinen Freunden B und C oder an jeglichem Ort D wo auch immer sich wohnhaft zu melden?
Ist A dann, wenn natürlich der neue Wohnort nicht Hartz IV verseucht ist, dann von der Hartz IV-Krankheit befreit?
Hat der Vermieter des neuen Wohnortes da auch ein Wörtchen mit zu reden? Oder ist es den Mietern B und C allein überlassen, wer bei ihnen wohnen darf und wer nicht?
Diese Frage ist von höchster Priorität für Person A, daher wäre eine präzise Antwort für A von großer Hilfe.
Vielen Dank im Voraus
Guten Tag,
hab eine kurze Frage:
Wenn Person A wohnhaft ist in einer Hartz IV-Wohngemeinschaft
bei seinen Eltern
Verstehe ich das richtig: Die Eltern erhalten ALG2 und Person A auch ?
sich aber von Hartz IV lösen will, ist es
für A dann möglich sich bei seinen Freunden B und C oder an
jeglichem Ort D wo auch immer sich wohnhaft zu melden?
Wenn A hinterher keine ALG2-Bezüge mehr hat,kann er hinziehen,wo er will. Etwas anderes wäre es,wenn er weiterhin ALG2 beziehen will und unter 25 ist. Denn dann dürfte er gar nicht so einfach ausziehen,da seine Eltern ihm gegenüber finanziell verpflichtet wären.
Hallo,
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die eine Möglichkeit ( elterliche Unterstützung ) wurde schon benannt.
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Die Mitmieter der Ziel - WG müßten einen weiteren Zuzug mit ihrem Vermieter vorab abgeklärt haben.
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ALG II müßte generell nur dann beantragt werden, wenn der eigene
Lebensunterhalt nicht selber erwirtschaftet werden könnte.
Ein Umzug würde ( genannt unter 1. ) die Pflicht der Eltern nicht
ändern…außer die zusätzliche Unterstützung des Kindes bei den
anteiligen Mietkosten durch das Bewohnen der WG - Wohnung.
Ein Grund für einen Umzug ( u25 ) könnte sein:
Schule / Studium oder Ausbildung an einem entfernten Ort vom Elternhaus. Damit wäre auch kein ALG II mehr nötig, da andere Träger
oder Lehrgeld.
mfg
Hartz IV-Verseuchungsgrad
Wenn Person A wohnhaft ist in einer Hartz IV-Wohngemeinschaft
bei seinen Eltern, sich aber von Hartz IV lösen will, ist es
für A dann möglich sich bei seinen Freunden B und C oder an
jeglichem Ort D wo auch immer sich wohnhaft zu melden?
Selbstverständlich. A braucht sich doch nur von H4 abmelden wegziehen, dass wars! Er genießt dann wieder volle Freizügigkeit und geht wohin und macht was er will.
Ist A dann, wenn natürlich der neue Wohnort nicht Hartz IV
verseucht ist, dann von der Hartz IV-Krankheit befreit?
Also der Wohnort, wird eine Stadt sein. Hier ist es am besten, dass sich A vorher bei der jeweiligen Stadtverwaltung informiert, wie hoch der H4-Verseuchungsgrad ist. Es gibt hier regional serh große Unterschiede.
Mein A lediglich die neue Wohnung, so kann er doch einfach vorher klären, ob die neue WG von der H4-Krankheit befallen ist. Manchmal kann man es den Leuten schon ansehen, wie sie kränkeln.
Hat der Vermieter des neuen Wohnortes da auch ein Wörtchen mit
zu reden? Oder ist es den Mietern B und C allein überlassen,
wer bei ihnen wohnen darf und wer nicht?
Untermietverhältnisse sind i.d.R genehmigungspflichtig. Also vorher Vermieter fragen.
Diese Frage ist von höchster Priorität für Person A, daher
wäre eine präzise Antwort für A von großer Hilfe.
Präzise Fragen ergeben auch präzise Antworten.