Ein AN wird in Teilzeit mit 401 Euro monatlich für 20 Stunden/Wo (verteilt auf vier Tage) bezahlt. Nach 80 Stunden je Monat bzw vier Wo. ist der Arbeitsvertrag also erfüllt. Da fast alle Monate aber mehr Arbeitstage haben, als die vier Wochen, hat der AN alle Stunden, die über diese 80 Stunden hinausgehen, als Überstunden reklamiert.
Ist das zulässig und muss der AG ihm diese zusätzlichen Arbeitstage in Freizeit oder Mehrvergütung ausgleichen? Der Arbeitsvertrag sagt zu diesem Problem nichts aus.
Vielen Dank für die Antwort!
Wenn ich das recht verstandenhabe, ist dieser Job kein echter Minijob (bis 400,- EURO) mehr, sondern ein sogenannter Midi-Job (401,- bis 800,- EURO).
Ich bin der Meinung, dass dann auch die „Überstunden“, eigentlich Mehrarbeit, bezahlt werden müssen oder in Freizeitausgleich ausgeglichen werden müssen.
Ich empfehle, dies mit dem AG zu regeln. Am besten schriftlich als Ergänzung zum Arbeitsvertrag.
Hallo,
als Überstunden reklamiert.
Ist das zulässig und muss der AG ihm diese zusätzlichen
Arbeitstage in Freizeit oder Mehrvergütung ausgleichen?
- Als Überstunden nicht! Überstunden beginnen nach Erfüllung der tariflichen Arbeitszeit für VOLLzeitkräfte.
- Anspruch auf Vergütung (irgendwie) besteht in der Tat, aber:
- Das sieht für mich nach einem 400€-Job aus; damit würden auch die Steuern und Soz.Beiträge anfallen/steigen. Ob der AG das mitmacht … (und der AN das will…)
Gruss
rambam
Hallo,
mehrere Fragen tauchen auf, was ist im Arbeitsvertrag für eine mtl. Arbeitszeit vereinbart, gibt es einen Tarifvertrag, gibt es Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit bzw. zu Arbeiszeitkonten ?
Gruß
Klaus
Sorry, tut mir leid, da kenne ich mich leider nicht aus.
Sonnige Grüße aus Berlin
Hallo Shitake,
kann zu diesem Thema leider nichts beitragen, da ich die Gesetzeslage zu diesem Thema nicht kenne.
Rein „menschlich“ sollte der Ag das tun, denn der AN hat seinen Teil des Teilzeitvertrags erfüllt und noch zusätzlich für´s Unternehmen gearbeitet. Somit wäre das Zeichen eines guten Tons/Umgangs und für AN nur motivierend, oder sehe ich das irgendwie falsch…?
Gruss
Wagner
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leider im Urlaub, sorry
Was hier offensichtlich ist, ist dass dieser AN in der Gleitzone angestellt wurde und dass auch noch so plump, dass es raucht. 401 Euro!! Nur damit der „gute“ AN sozialversichert ist. Und dann wundern sich alle „normalen“ AN, dass die Sozialversicherungs-beitrage so massiv steigen. Warum nur? Weil hier besch… wird ohne Ende. Nicht desto Trotz :
ist mEn die wöchentliche AZ massgebend, denn sonst wäre ja eine monatliche Arbeitzeit ausgemacht worden. Steht wohl so im Vertrag und ist auch bei allen anderen AN nicht anders geregelt. Wer einen 40-Stunden-Vertrag hat, muss auch jede Woche 40 Stunden arbeiten.
Zu diesem AN bitte keine Fragen mehr, denn bei so etwas platzt mir der Kragen. Nicht nur, dass er scheinbar nicht mehr als 20 Std. die Woche arbeiten will, nein er will auch keine Steuern und Sozialversicherung zahlen, aber die Vorteile eine sv-pflichtigen AN geniessen, zum Arzt gehen etc.
MfG
Ahoi,
kommt darauf an…
- die Üstd müssen angeordnet sein,
- gibt es einen BR?
- gibt es eine BV ( oder Rahmenbetriebsvereinbarung)?
- oder ergibt es sich aus einem einschlägigen tariflichen Regelung?
Üstd. muss der AG nur bezahlen, wenn er die Üstd. angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder wenn die Üstd.zur Erledigung der vom MA geschuldeten Arbeit notwendig war (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.2007, Az. 7 Sa 279/07).
Der AN hat in einem Rechtsstreit zu beweisen, dass er die Üstd.tatsächlich geleistet hat und dass der AG die Üstd.angeordnet oder geduldet hat. So muss nach einem Urteil des BAG jeder Arbeitstag nach Datum und Stunde genau aufgeschlüsselt sein und dargelegt werden, wie und welche Arbeitsleistung genau erbracht worden ist.
Ausnahme:
Die Anordnung von Üstd. muß nicht ausdrücklich erfolgen. Es kann ausreichen wenn der AG zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Tätigkeit von seinem MA ausgeführt/ abgeschlossen haben will und es klar ist, dass hierfür die normale AZ nicht ausreicht.
Sollten alle diese Vorraussetzungen nicht zutreffen, sehe ich leider keine Möglichkeit einen Ausgleich, wie auch immer geartet zu erzwingen.
Jack
Hallo
tut mir sehr leid, Ich kann darüber keine genaue Information geben.
MFG
Hallo,
als erstes muss meines Wissens der Arbeitgeber Freizeitausgleich der Mehrarbeitsstunden gewähren. Überstunden müssen vom Dienstherrn angewiesen werden. Hinzu kommt noch, dass z.B. geringfügig Verdienende nicht mehr als die 400 Euro vergütet bekommen dürfen, sonst müssen sie meines Wissens anders versteuert werden und die Abgaben an die Sozialleitungen sind anders. Also abschließend kann ich dir nicht wirklich weiter helfen.
Viel Erfolg.
Gruß
Hallo Shiitake,
schwierige Frage, wenn der Arbeitsvertrag nicht aussagt. Die Mehrstunden beim AG geltend machen. Der AG muss ein von beiden machen entweder die Stunden bezahlen oder Freizeitausgleich, denn die Arbeitsleistung wurde erbracht.
Viel Erfolg.
Gruß
Jürgen