Wochenarbeitszeit nach Elternzeit

Eine Arbeitnehmerin hat vor ihrer Schwangerschaft in einem Betrieb 25 Wochenstunden gearbeitet. Nach der Elternzeit möchte Sie nun wieder diese 25 Stunden arbeiten. Ihr Arbeitgeber bietet ihr aber nur eine Vollzeitstelle an mit der Begründung der Umfang ihrer bisherigen Stelle hat sich vergrößert. Alternativ könnte sie auch nur 10 Wochenstunden arbeiten und sich so um ein Teilgebiet ihrers alten Arbeitsplatzes kümmern. Während der Schwangerschaft und Elternzeit wurde eine neue Kraft eingestellt die inzwischen 40 Stunden arbeitet. Der Arbeitgeber könnte nur die neue Kraft kündigen (was er nicht möchte) und dafür die ursprüngliche Arbeitnehmerin wieder einstellen (dann aber auch auf Vollzeit) oder eine neue Stelle schaffen, die aber nur 10 Wochenstunden wäre.
Bei dem Betrieb handelt es sich um einen Kleinbetrieb mit 9 Angestellten, wobei es sich bei der beschriebenen Stelle um die einzige kaufmännische Stelle im Betrieb handelt.
Muss der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin wieder ihre Stelle mit den 25 Stunden anbieten oder kann er die Vollzeitstelle verlangen?

Eine rechtsverbindliche Aussage dazu kann nur ein Anwalt für Arbeitstrecht geben. Prinzipiell
ist der Anspruch auf die vorherige Stelle (mit denselben Aufgaben) ist nicht grundsätzlich abgesichert. Es ist natürlich in einem so kleinen Betrieb auch schlecht möglich, den gleichen Arbeitsplatz so  lange freizuhalten. Der AG hätte höchstens eine befristete Kraft einstellen können als Vertretung. Aber er kann auch beim Ende der Elternzeit unter bestimmten Voraussetzungen fristgerecht kündigen. Der AN muss auf einer gleichwertigen Stelle eingesetzt werden, die es aber offenbar in diesem kleinen Betrieb nicht gibt. Ich würde auf jeden Fal einen Anwalt kontaktieren.