ein arbeit nehmer arbeitet in einer medizinischen einrichtung an einem wochenende
sagen wir ein sonntag
er arbeite im bereitschaftsdienst
die arbeitszeit geht von 07.00 Uhr bis zum montag 07.00 Uhr
es ist ein bereitschafte dienst im Haus
der arbeitgeber verlangt das der arbeitnehmer diese zeit als freizeitausgleich nimmt
er der Ag bezahlt nix
wieviel stunden kann der an absetzen bei einer einstufung nach B
Hallo
Wäre nicht schlecht, wenn man dazu wüßte, was bzgl des Bereitschaftsdienstes vertraglich vereinbart ist…
Gruß,
LeoLo