Ein Arbeitgeber möchte für Wochenendarbeit (Samstags und Sonntags) keine Freizeit gewähren, sondern diese nur als Überstunden vergüten. Ist dieses so zulässig, oder ist es nicht so, dass Freizeit gewährt und Überstunden vergütet werden müssen ?
Ein Arbeitgeber möchte für Wochenendarbeit (Samstags und
Sonntags) keine Freizeit gewähren, sondern diese nur als
Überstunden vergüten. Ist dieses so zulässig, oder ist es
nicht so, dass Freizeit gewährt und Überstunden vergütet
werden müssen?
Na beides schon mal gar nicht.
Da hier nichts weiter geschrieben ist, kann hier nur auf die gesetzliche Regelung verwiesen werden, wonach für Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag ein Ersatzruhetag zu gewähren ist. Das kann dann etwa auch der nächste ohnehin freie Samstag sein. Ersatzruhetag bedeutet nicht zusätzlicher (also bezahlte Freistellung an einem Arbeitstag) Ruhetag.
Alles darüber hinausgehende müßte in einem Tarif-, Arbeitsvertrag etc. geregelt sein.
Grüße