Wochenendarbeit im gesetzlich zulässigen Rahmen

Hallo!

Im Arbeitsvertrag eines AN (Bürojob/Sachbearbeiter) steht:

„Sie sind verpflichtet, auf Anordnung des Unternehmens im gesetzlich zulässigen Rahmen soweit erforderlich Wochenendarbeit zu verrichten.“

Was bedeutet „gesetzlich zulässiger Rahmen“? Alle paar Wochen? Notfalls jede Woche?

Hallo!

„Sie sind verpflichtet, auf Anordnung des Unternehmens im
gesetzlich zulässigen Rahmen soweit erforderlich
Wochenendarbeit zu verrichten.“

Als Wochenende bezeichnen wir normalerweise die 2 Tage Samstag und Sonntag. Das Arbeitszeitgesetz trennt das allerdings schon.

Samstag ist ein ganz normaler Werktag. Und für Sonntag gibts diverse („Extra-“)Regelungen im Arbeitszeitgesetz. Da es nicht all zu umfangreich ist, verlink ich dir mal das ganze Gesetz http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html da kannst du selber nachsehen, was dazu geregelt ist … und das ist dann der gesetzliche Rahmen.

MfG